Daten
Kommune
Pulheim
Größe
140 kB
Datum
24.04.2013
Erstellt
16.04.13, 19:01
Aktualisiert
16.04.13, 19:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
109/2013
Erstellt am:
12.03.2013
Aktenzeichen:
IV/61-ro/wo
Verfasser/in:
Herr Rosenkranz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
24.04.2013
Betreff
Bebauungsplan Nr. 1.10 Sinnersdorf
Bereich: An der Schmiede
Änderung gemäß § 13 BauGB
Aufstellungsbeschluss
Beschluss zur Beteiligung gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 109/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1.10 Sinnersdorf (Bereich: An der Schmiede/Roggendorfer Straße) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.
Ziel der Änderung ist, die Ausweisung der Straße An der Schmiede im verbindlichen Bauleitplan entsprechend dem
im Jahr 2011 erfolgten Endausbau vorzunehmen und folglich die Flurstücke 176, 750, 749 , 746 und 745 als öffentliche Verkehrsfläche festzusetzen.
Lage und Abgrenzung des Änderungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2. Es wird festgestellt, dass die Änderung die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 1.10 Sinnersdorf
nicht berührt.
3. Die vereinfachte Änderung erhält die Bezeichnung "Bebauungsplan Nr. 1.10 Sinnersdorf 1302". Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes behalten weiterhin Gültigkeit..
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung gemäß § 13 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) durchzuführen.
Beschluss zur Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Erläuterungen
Der Bebauungsplan Nr. 1.10 Sinnersdorf setzt die Straße An der Schmiede als öffentliche Verkehrsfläche mit der
Zweckbestimmung „Verkehrsberuhigter Bereich“ fest. Die geplante Breite beträgt überwiegend 5,0 m (siehe ANLAGE 1).
Die festgesetzten Flächen befinden sich – nachdem noch ein ca. 2,0 m breiter Grundstücksstreifen entlang der nordöstlichen Grenze im Bereich des Flurstücks 681 (heute 1072 und 1073), Haus-Nr. 2 und 2a, vor einigen Jahren erworben
werden konnte – vollständig im Eigentum der Stadt.
Im Jahr 2011 erfolgte der Endausbau der Straße An der Schmiede. Dabei wurden auch fünf schmale Parzellen am südwestlichen Rand mit ausgebaut, die zwar im Eigentum der Stadt stehen, im Bebauungsplan aber nicht als öffentliche
Verkehrsfläche sondern als (private) nicht überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt sind. Es handelt sich um die
Flurstücke 176, 750, 749 , 746 und 745, Haus-Nrn. 1, 3a und 3 (ANLAGE 2 und 3).
Um die bestehende Diskrepanz zwischen tatsächlichem Verkehrsflächenausbau und der Verkehrsflächen-Festsetzung
im Bebauungsplan zu beseitigen, schlägt die Verwaltung vor, den Bebauungsplan Nr. 1.10 Sinnersdorf im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern. Der Umwelt- und Planungsausschuss möge den Aufstellungsbeschluss fassen und die Verwaltung beauftragen, die Beteiligung gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Es wird auf den Bebauungsplan-Änderungsentwurf und seine Begründung verwiesen.