Daten
Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
02.05.16, 12:29
Aktualisiert
09.05.16, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und
TOP
Wohnungsmanagement
Sachbearbeiter/in: Jürgen Vaaßen
Drs.-Nr.: 274.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
28.04.2016
Bemerkungen
03.05.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Sozialer Wohnungsbau in Eigenregie
hier: Antrag der Linksfraktion
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten (s. Begründung)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt, für die Prüfung der gesamtwirtschaftlichen
Auswirkungen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus in Eigenregie auf den Haushalt der
Kolpingstadt Kerpen, ein entsprechendes Wirtschaftsunternehmen zu beauftragen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Vaaßen
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Nimtz
Begründung:
Die Entscheidung, ob eine Kommune in sog. Eigenregie Wohnungen in dem Segment öffentlich
geförderter Wohnungsbau erstellt, ist nicht nur nach den wirtschaftlichen Gesichtspunkten des
einzelnen Bauvorhabens zu beleuchten, sondern auch mit allen in Betracht kommenden
Folgekosten.
Der Wohnungsmarktbericht 2015 der NRW Bank stellt klar, dass die derzeitige Situation auf dem
Wohnungsmarkt angespannt ist. Während die kurzfristige Unterbringung derzeit das Hauptthema
ist, sind die mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Zuzüge auf die kommunalen
Wohnungsmärkte bisher kaum absehbar.
So ist auch heute lediglich klar, dass infolge der Zuwanderung von Flüchtlingen die
Wohnungsnachfrage in Nordrhein-Westfalen mittelfristig steigen wird. Niemand weiß aktuell
jedoch, wie viele Flüchtlinge tatsächlich kommen und bleiben, wie viele Familienmitglieder
nachziehen und in welchen Städten und Kreisen sie welche Art von Wohnungen nachfragen
werden, sobald sie ein Aufenthaltsrecht erhalten haben. Eine erste Modellrechnung seitens der
NRW.BANK und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr geht davon
aus, dass für die Flüchtlinge, die 2015 und 2016 voraussichtlich nach Nordrhein-Westfalen
kommen (werden), sowie für ihre nachziehenden Familienmitglieder mittelfristig auch bei Nutzung
des mobilisierbaren Leerstands rund 120.000 Wohnungen zusätzlich benötigt werden, die neu
gebaut werden müssen.
Weiterhin führt die Alterung der Bevölkerung zu einer Nachfrage nach altersgerechtem
Wohnraum. Außerdem wächst die Zahl der Haushalte mit niedrigem Einkommen, da die
Realeinkommen der unteren Einkommensschichten rückläufig sind.
So nimmt die Marktanspannung beinahe flächendeckend insbesondere im preisgünstigen und
preisgebundenen Segment zu. Die zusätzliche Wohnungsnachfrage der Flüchtlinge wird sich
ebenfalls zunächst auf das preisgünstige Segment auswirken.
Viele Faktoren sprechen daher dafür in den öffentlich geförderten Mietwohnungsbau zu
investieren, um damit auch Anlagevermögen zu schaffen.
Die oben genannten Fakten sprechen u.a. dafür, dass derzeit auch das Risiko von Leerständen
nicht gegeben ist.
Auch sind die Rahmenbedingungen weiterhin günstig (Zinsniveau, hohe Liquidität, verbesserte
Förderbedingungen).
Dem gegenüber stehen die Erhöhung des Schuldenstandes, sowie die mögliche Verschlechterung
der einen oder anderen Finanzkennzahl. Die Begrenzung von Kreditlinien bei Kommunen ist
derzeit ein aktuelles Thema.
Weiter sind mögliche soziale Folgekosten, steuerliche Gesichtspunkte, Verzinsungen,
Abschreibungen, Ablauf von Bindungen und insbesondere Bewirtschaftungskosten und mögliche
zusätzliche Personalkosten in eine gesamtwirtschaftliche Betrachtung mit einzubeziehen.
Auch sollte überprüft werden, ob es nicht wirtschaftlicher ist, dass eine, gegebenenfalls zu
gründende, städtische Gesellschaft die Wohnungen errichtet.
Zu berücksichtigen ist auch, dass in der Verwaltung keine Kernkompetenz mehr vorhanden ist, die
zu all diesen Gesichtspunkten aussagefähig ist. Selbst wenn teilweise mit externen Kräften
gearbeitet wird, bedeutet dies eine hohe Auslastung des technischen Dezernates. Dies alles darf
nicht zu einer Gefährdung der zukünftigen Bauvorhaben (z.B. Schulbauvorhaben) führen.
Damit die finanziellen Folgen / Risiken für die Kolpingstadt so gering wie möglich gehalten werden,
wird empfohlen, ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen zu beauftragen, ein entsprechendes
Gutachten unter dem Gesichtspunkt der „Gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen des
Wohnungsbaus in Eigenregie“ für einen Lebenszyklus von 50 Jahren zu erstellen.
Zur Vorbereitung werden Kosten für entsprechende Gutachten bei einschlägigen Beratungsfirmen
angefragt, damit die Verwaltung zu dieser Frage aussagefähig ist.
Beschlussvorlage 274.16
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