Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
03.07.2013
Erstellt
24.06.13, 18:56
Aktualisiert
24.06.13, 18:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
281/2013
Erstellt am:
17.06.2013
Aktenzeichen:
IV/003
Verfasser/in:
Frau Dr. Cassens-Sasse
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
03.07.2013
Betreff
Regionale 2010 / RegioGrün
Blühstreifen entlang des Verbindungsweges Orr - Sinnersdorf
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Da die Maßnahme entfallen soll, besteht kein Finanzierungsbedarf
Vorlage Nr.: 281/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt, das RegioGrün-Projekt Blühstreifen zwischen Orr und Sinnersdorf
nicht mehr weiter zu verfolgen, da keine Aussicht besteht, den notwendigen Grunderwerb durchzuführen und eine Alternative nicht vorhanden ist.
Die Verwaltung wird eine entsprechende Änderungsmitteilung an den Fördergeber melden.
Außerdem wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob der Bau eines kleinen Beobachtungspunktes auf der Nordseite
des Biotops Sinnersdorf möglich und ggf. förderfähig wäre.
Erläuterungen
Der viel genutzte Wirtschaftsweg zwischen Orr und Sinnersdorf sollte als Teil der Hauptroute im Rahmen von RegioGrün
durch die Anlage eines Blühstreifens und die Anpflanzung einer lockeren Baumreihe aufgewertet werden (s. Anlage 1).
Zur Umsetzung dieser Maßnahme wäre der Erwerb eines 8 bis 10 m breiten Ackerlandstreifens nötig gewesen. Sowohl
mit dem Eigentümer als auch mit dem Pächter der Fläche konnte keine Einigung über den Grunderwerb erzielt werden.
Eine alternative Planung ist an dieser Stelle nicht möglich, da die Stadt über keine eigenen Grundstücke verfügt.
Da der Umsetzungszeitraum für EFRE (Europäischer Fond für regionale Entwicklung)-Maßnahmen Ende August 2014
endet, schlägt die Verwaltung vor, dieses Teilprojekt nicht mehr weiter zu verfolgen. Diese Entscheidung zum jetzigen
Zeitpunkt ist für die übrigen RegioGrün-Partner von Bedeutung, da in Abstimmung mit dem Fördergeber die Fördermittel
ggf. für andere RegioGrünmaßnahmen eingesetzt werden können.
Auch wenn dieses Teilprojekt entfällt, wird der Zuwendungszweck aller RegioGrünmaßnahmen auf Pulheimer Stadtgebiet weiterhin erfüllt. Die Hauptroute wird an wichtigen Stellen aufgewertet und verkehrssicher geführt. Die Landschaft
wird durch Erlebnisradrouten und Spazierwege erlebbar, die den Korridor am alten Rhein erschließen, sei es durch die
Wegeverbindung von der Stadtgrenze Köln entlang der Großen Laache bis zum Portal Pletschmühle und weiter bis zum
Chorbusch, durch den Wegeausbau entlang des Randkanals oder die Verbindung zum Erlebnispfad Pulheimer Bach.
Für die Maßnahme wären Kosten in Höhe von rund 73.000 Euro entstanden. Darin enthalten sind 20% Eigenanteil. d.h.
ca. 14.600 Euro.
Um trotz Wegfalls des Projekts Blühstreifen eine Aufwertung der RegioGrün-Route im Bereich von Sinnersdorf zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, am Vogelbiotop Sinnersdorf den Bau einer kleinen Aussichtsstelle zu prüfen. Am
Vogelbiotop sollen zwei Informationstafeln aufgestellt werden, die eine in der Nähe des Hauptzugangs an der Südseite
und die andere in der Nähe der Bank an der Nordseite des Biotops. Um die Beobachtungsmöglichkeiten der Wasserfläche zu verbessern und andererseits die Zugänglichkeit zum Biotop in diesem Bereich zu vermindern, könnte statt der
Bank ggf. ein kleiner Aussichtspunkt die Situation vor Ort aufwerten und Konflikte entschärfen. Dieser Beobachtungspunkt könnte im Prinzip ähnlich wie an der Großen Laache als Holzkonstruktion gestaltet werden. Da es sich bei dem
Biotop um einen geschützten Landschaftsbestandteil handelt, müsste auf jeden Fall die untere Landschaftsbehörde
beteiligt werden. Auch wenn es sich im vorliegenden Fall um ein bisher nicht im Förderantrag RegioGrün vorgesehenes
Projekt handelt, wird vorgeschlagen, beim Fördergeber nachzufragen, ob eine Förderung im Nachgang noch möglich ist.