Daten
Kommune
Inden
Größe
141 kB
Datum
19.01.2017
Erstellt
16.01.17, 17:04
Aktualisiert
16.01.17, 17:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
Regina Dechering
16.01.2017
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
19.01.2017
TOP Ein Ja
Nein
12/2017
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Tagebau Hambach
3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 – 2030.
• 1. Änderung nach der Zulassung
Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des
Tagebaus Hambach bis 2020
• Antrag auf Zulassung der 1. Änderung nach Zulassung vom 22.10.2013
• Stellungnahmen der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Begründung:
Die o.a. Betriebspläne liegen der Gemeinde Inden zur Stellungnahme vor. Vor dem Hintergrund der
Inanspruchnahme des Hambacher Forstes durch den Tagebau Hambach wurde ein umfangreiches
Schutzmaßnahmenkonzept für die altwaldgebundenen Arten bzw. die Bechsteinfledermaus als
Leitart entwickelt. Ein Bestandteil des Konzeptes ist der Settenicher Wald. Von den hier circa 250
ha Maßnahmenflächen waren rd. 70 ha auf dem Gelände des Forschungszentrums Jülich
vorgesehen. Im Beteiligungsverfahren erklärte das Forschungszentrum, dass diese Flächen nicht zur
Verfügung stehen, da sie die Entwicklungsmöglichkeiten des Campus zu stark einschränken.
Insbesondere vor dem Hintergrund der übergeordneten Bedeutung des Forschungszentrums auch als
Wirtschaftsfaktor der Region sind nun mit den 1. Änderungen dieser Betriebspläne diese Flächen
zurückgenommen worden und dafür andere ausgewiesen worden. Ein Teil dieser „neuen“
Ausgleichflächen liegen im Hoheitsgebiet der Gemeinde Inden. Somit ergibt sich eine Betroffenheit
der Gemeinde Inden in beiden Planverfahren.
Die Inhalte der beiden Planverfahren sind identisch. Formal sind beide notwendig, da der
Rahmenbetriebsplan erst eine Ausführung ab 2020 erforderlich machen würde, die
Ausgleichsflächen allerdings vor Inanspruchnahme des Hambacher Forstes bis 2020 angelegt
werden sollen. Diese zeitliche Vorverlagerung der Maßnahmen wird im Sonderbetriebsplan
geregelt.
Die Ausgleichflächen liegen im Geltungsbereich des Landschaftsplanes Ruraue beidseitig der
Krauthausener Straße zwischen der Rur und der B 56. Gemeindliche Entwicklungen sind hier nicht
vorgesehen und auch langfristig durch die landschaftsplanerischen Vorgaben nicht gegeben. Von
einer Stellungnahme wird aus diesen Gründen abgesehen.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☐ ja
€
€
€
€
€
☐ ja
☐ nein
☐ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Allgemeine Vorlage 12/2017
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