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Beschlussvorlage (Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen; )

Daten

Kommune
Inden
Größe
136 kB
Datum
15.09.2016
Erstellt
01.09.16, 16:01
Aktualisiert
01.09.16, 16:01
Beschlussvorlage (Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Sozialamt 50 50 10 Gisela Wacker 29.08.2016 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 15.09.2016 TOP Ein Ja Nein 73/2016 Ent Bemerkungen Betrifft: Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen; Weitere Entwicklung Beschlussentwurf: Der Rat der Gemeinde Inden nimmt die Ausführungen zur Unterbringungssituation von Flüchtlingen zur Kenntnis und beschließt, die acht bereits erworbenen Mobilheime auf dem Grundstück Gemarkung Lamersdorf, Flur 11, Flurstück 139, Merödgener Straße südlich der Tennisanlagen, wie in der beiliegenden Planskizze dargelegt, befristet auf drei Jahre aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen. Begründung: Mit Stand 24.08.2016 hat die Gemeinde Inden insgesamt 160 Personen unterzubringen. Diese teilen sich wie folgt auf: Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge Anerkannte Flüchtlinge in Inden 108 in Linnich 23 in Inden 27 In Linnich 2 Diese Personen sind untergebracht in angemieteten Wohnungen, im Mobilheim Merödgener Str. 37 a sowie in den Chalets in Frenz. Freier Wohnraum ist nur noch begrenzt vorhanden: Die angemieteten Wohnungen sind mit einer Ausnahme alle belegt. Hier kann eine Familie untergebracht werden. Allerdings wird diese Wohnung für bereits hier lebende Flüchtlinge benötigt, da aufgrund von Geburten sowie drei noch bestehenden Schwangerschaften die Wohnsituation bereits hier lebender Familien neu geordnet werden muss. In den vorhandenen Wohnungen sind teilweise zwei Familien untergebracht, aufgrund der neuen Familienmitglieder müssen Familien anderweitig untergebracht werden. In Frenz sind fünf Mobilheime komplett durch Flüchtlinge belegt, in dem sechsten hat bis Mitte August eine obdachlose Familie gewohnt, die zwischenzeitlich verzogen ist. Dieses Mobilheim steht wieder zur Verfügung. In der Merödgener Str. 37 a sind noch nur 7 Plätze für männliche Einzelpersonen frei. ( 3 Männer aus der Merödgener Str. 33 müssen wegen Überbelegung dorthin umverteilt werden.) Merödgener Str. 33 ist zur Zeit mit 3 Personen überbelegt. Die acht Chalets in Lamersdorf sind augenblicklich noch frei. Hier können rd. 24 Personen untergebracht werden. Allerdings hat die Bezirksregierung Arnsberg mit Datum vom 15.06.2016 mitgeteilt, dass alle Kommunen, deren Zuweisungsquote unter 90 % liegt, ab sofort wieder Zuweisungen erhalten werden. Die Gemeinde Inden zählt hierzu, da Stand 20.06.2016 die Zuweisungsquote bei 85,2 % liegt. Das heißt, dass in den letzten beiden Septemberwochen 2016 20 Personen zugewiesen werden. Diese könnten in den Chalets in Lamersdorf untergebracht werden. Je nach familiärer Konstellation bleiben in Frenz und Lamersdorf insgesamt 2 – 3 Chalets frei. Weiterhin hat die Stadt Linnich mit Schreiben vom 09.08.2016 darauf hingewiesen, dass die Landesunterkunft in Linnich zum 30.11.2016 auslaufen wird. Dies führt dazu, dass Linnich wieder Flüchtlinge zugewiesen bekommen wird, mit der Folge, dass die Stadt Linnich die Unterkünfte in Welz und Gevenich selber zur Unterbringung ihrer Flüchtlinge benötigen wird. Dabei ist davon sogar auszugehen, dass diese Unterkünfte nicht für alle Linnicher Flüchtlinge ausreichen werden. (siehe in Kopie beigefügtes Schreiben der Stadt Linnich) Das bedeutet, dass die Gemeinde Inden die bisher in Linnich untergebrachten Flüchtlinge wieder aufnehmen und selber unterbringen muss. Hier handelt es sich um insgesamt 25 männliche Einzelpersonen. Hiervon können Stand heute 7 Personen in der Merödgener Str. 37 a untergebracht werden, dann ist diese Unterkunft voll belegt. Weiterhin konnte ein Haus in Schophoven angemietet werden. Hier können rd. 8 männliche Einzelpersonen untergebracht werden, so dass dann immer noch 10 männliche Einzelpersonen ohne Wohnung sind, die im günstigsten Fall in den Chalets in Lamersdorf und Frenz unterzubringen sind. Das bedeutet allerdings, dass dann mit dem aktuell vorhandenen Wohnraum kein weiterer Flüchtling mehr untergebracht werden kann! Die Neuberechnung der aufzunehmenden Personen erfolgt quartalsweise, das heißt, sollte die Zahl der zu berücksichtigenden Personen zum 01.07.oder 01.10.2016 gesunken sein, weil z. B. das Verfahren durch Anerkennung oder Ablehnung beendet ist, wird die Zahl der neu aufzunehmenden Personen noch weiter steigen, so dass die jetzt vorhandenen Unterkünfte ggf. nicht ausreichen werden. Darüber hinaus werden ab Oktober 2016 auch weiterhin neue Flüchtlinge zugewiesen werden. Unabhängig hiervon geht die Bezirksregierung aufgrund der Erfahrung der Vorjahre davon aus, dass die Flüchtlingszahlen im Oktober, November, Dezember in jedem Fall wieder steigen werden. Dies hat die Entwicklung in den vergangenen Jahren unabhängig vom letztjährigen starken Zustrom gezeigt. Das bedeutet, dass sofern keine Vorsorge getroffen wird, für diese Personen keine Unterkünfte zur Verfügung stehen, so dass dann ggf. eine Turnhalle für die Unterbringung hergerichtet werden muss. Aus Kostengründen und zur Unterbringung einer größeren Zahl von Personen ist dann die Turnhalle an der Goltsteinschule zu bevorzugen. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass eine derartige Nutzung auch eine Vorlaufzeit von rd. einem Monat benötigt, wenn eine geordnete Unterbringung der Flüchtlinge erfolgen soll. Beschlussvorlage 73/2016 Seite 2 Um die Inanspruchnahme einer Turnhalle zu vermeiden, muss daher unbedingt kurzfristig neuer Wohnraum geschaffen werden. Der Wohnungsmarkt in Inden gibt keinen Wohnraum her. Zur Zeit stehen noch 8 weitere bereits gekaufte Mobilheime auf Abruf beim Vermieter in den Niederlanden. Hier könnten rd. 24 weitere Personen untergebracht werden. Allerdings wird für die Aufstellung eine Vorlaufzeit von rund drei Monaten benötigt, da hier die entsprechenden Vorarbeiten (Vorbereitung des Geländes, Herstellung von Hausanschlüssen etc.) notwendig werden. Aus Sicht der Verwaltung ist der sinnvollste Standort die Wiese an der Merödgener Straße südlich der Tennisanlagen. Die hier zu tätigenden Investitionen für die notwendige Versorgung der Mobilheime können nachhaltig für die Nachfolgenutzung als Wohnmobilstellplatz genutzt werden. Die Anbringung dieser Wohnmobilstellplätze wird auch in den vorliegenden Gutachten der indeland Entwicklungsgesellschaft zur Naherholung und der vorliegenden touristischen Inwertsetzung des Indesees empfohlen. An allen weiteren zur Zeit zur Verfügung stehenden Alternativstandorten wären die Erschließungsarbeiten zurückzubauen. Ein aktiver Immissionsschutz ist bei der Reduzierung auf acht Mobilheime nicht notwendig, da diese mit Abstand von 20 Metern zu den Tennisanlagen errichtet würden. Um eine mögliche Inanspruchnahme von Turnhallen zu vermeiden, muss daher aktuell eine Entscheidung über die Aufstellung getroffen werden, da die Chalets aufgrund der Vorlaufzeit frühestens Anfang bis Mitte Dezember 2016 zur Verfügung stehen würden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist aufgrund der angekündigten Rückführung der Flüchtlinge aus Linnich kein ausreichender Wohnraum mehr vorhanden. Abhängig davon, wie die Zuweisung von Flüchtlingen ab Oktober 2016 erfolgen wird, kann dies auch noch früher eintreffen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☒ ja ☐ nein wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: 60.000,00 € davon: im Haushalt des laufenden Jahres 60.000,00 € in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr € zweites Folgejahr € drittes Folgejahr € Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: ☐ ja ☒ nein wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Einbringung in Nachtragshaushalt 2016; investive Auszahlungen stellen nur zu einem kleinen Teil (bilanzielle Abschreibungen) eine Belastung des Jahresergebnis dar _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant) Beschlussvorlage 73/2016 Seite 3