Daten
Kommune
Kerpen
Größe
114 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
04.04.16, 13:16
Aktualisiert
21.04.16, 16:24
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 21.2 / Ausländerwesen
Sachbearbeiter/in: Ferdi Siepen
TOP
Drs.-Nr.: 215.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Lenkungsgruppe Flüchtlingsunterkünfte
06.04.2016
Haupt- und Finanzausschuss
26.04.2016
Stadtrat
03.05.2016
X
04.04.2016
besprochen
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Sinkende Flüchtlingszahlen
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 04.04.2016
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Kolpingstadt Kerpen nehmen die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Siepen
Siepen
Beriére
Canzler
Mitzeichnung
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde in der Sitzung der Lenkungsgruppe am 06.04.2016 wie
nachfolgend dargestellt beraten:
Zu Frage 1
1.1
Flüchtlingsentwicklung 1. Quartal 2016
Die nachfolgende Statistik gibt die Flüchtlingszahlen für den Zeitraum 01.01.2016 – 22.03.2016
wieder. Als Quelle –auch für weitere Ausführungen zu Frage 1- wurde der schriftliche Bericht des
IM NRW für die Sitzung des Innenausschusses des Landes NW vom 07.04.2016 herangezogen.
Deutschland
NRW *
Kerpen **
*
182.215
38.649
56
Diese Zahl entspricht der Größenordnung der Aufnahmeverpflichtung (21,21010 %).
Tatsächlich wurden im Berichtszeitraum rd. 49.000 Flüchtlinge aufgenommen. Davon
wurden rd. 10.350 Flüchtlinge kurzfristig auf andere Bundesländer verteilt (die Zahl der
Flüchtlinge, die über der Quote lag).
Damit nahm NRW, so der Innenminister in seinem Bericht, 96 % mehr Flüchtlinge
aufgenommen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
**
Die niedrige Zuweisungszahl ist begründet in der Erhöhung der Landeskapazitäten unter
Beanspruchung zahlreicher kommunaler Notunterkünfte.
Die Regelunterbringungskapazität des Landes NRW liegt bei 20.356 Plätzen, darüber
hinaus werden Notunterkünfte mit einer Kapazität von 56.819 Plätzen vorgehalten. Dieser
temporären Gesamtkapazität in Höhe von 77.175 Plätzen stehen Flüchtlingsaufnahmen in
Höhe von 38.649 Personen gegenüber.
Das Land verfügte Ende 2015, kommunale Notunterkünfte um 10.000 Plätze
(ausschließlich Turnhallen) zu reduzieren. In einem zweiten (noch ausstehendem) Schritt
werden kommunale Notunterkünfte um weitere 15.000 Plätze reduziert. Bis Ende April
2016 werden alle in Anspruch genommenen Turnhallen der eigentlichen Bestimmung
zugeführt.
Ende April wird die Landeskapazität dann unter Einbeziehung der verbliebenen
kommunalen Notunterkünfte bei rd. 52.000 Plätzen liegen. Davon sind aktuell 30.582
Plätze belegt, 8.067 Flüchtlinge wurden im Berichtszeitraum vornehmlich auf die großen
Städte verteilt.
Spätestens dann, wenn die freien Kapazitäten der vorgenannten Unterkünfte des Landes
erschöpft sind (wobei dieser Zeitpunkt maßgeblich abhängig ist von der Aufgabe der
Notunterkünfte), erfolgen wieder Regelzuweisungen.
„Die Handlungsspielräume durch freie Kapazitäten nutzt das Land zur Entlastung der
Kommunen“, so der Innenminister.
Auf Nachfrage der Abteilung 21.2 teilte die Pressestelle des Innenministeriums am
06.04.2016 mit, dass die Kommunen die zuweisungsfreie Zeit nutzen sollten, um
Vorkehrungen für neue Flüchtlingszuweisungen zu treffen.
Beschlussvorlage 215.16
Seite 2
1.2
Flüchtlingsprognose 2016
Die Prognose der Verwaltung für 2016 basierte auf den Erkenntnissen der Monate November und
Dezember 2015.
In diesem Zeitraum wurden der Kolpingstadt Kerpen durchschnittlich wöchentlich 50 Flüchtlinge
zugewiesen. Die Verwaltung ging folgerichtig von einer dementsprechenden Entwicklung für das
Jahr 2016 aus, mithin von rund 200 Zuweisungen je Monat.
Erkenntnisse, die eine andere Zahl gerechtfertigt hätte, waren insbesondere auch durch die
Prognosen des Bundes und der Länder nicht erkennbar.
Die Flüchtlingszahlen entwickelten sich -was Zuweisungen betrifft- im 1. Quartal sowie bislang
auch im Monat April anders. Diese Entwicklung sowie mögliche Auswirkungen durch Bilaterale
Verträge rechtfertigen die Annahme, dass die prognostizierte Zahl von 2400 Flüchtlingen für 2016
nicht haltbar ist und korrigiert werden kann.
Wie viele Flüchtlinge letztendlich nach Deutschland und infolge der Quote nach NRW bzw. im
Zuweisungsverfahren nach Kerpen kommen, kann derzeit niemand mit Sicherheit sagen.
Aufgrund der Unwägbarkeit dieser Entwicklung geben derzeit weder die Bundesregierung noch
das Innenministerium des Landes NRW Prognoseentscheidungen ab.
Der IMNRW verweist, so seine Pressestelle, grundsätzlich an das für Flüchtlings- und Asylstatistik
zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Das BAMF veröffentlicht in seinen Asylquartalsstatistiken für Prognosen nicht belastbares
Zahlenmaterial.
So wird lediglich die Gesamtzahl der Asylantragstellungen im Berichtszeitraum veröffentlicht.
Diese Zahl ist nicht identisch mit der Zahl der Einreisen.
Im 1. Quartal 2016 wurden insbesondere Asylanträge von Flüchtlingen gestellt, die bereits im
Vorjahr einreisten. Darüber hinaus hält sich seit 2015 eine größere Zahl von Flüchtlingen im
Bundesgebiet auf, die mangels Registrierung noch keinen Asylantrag stellen konnten. Das
Bundesamt ging zu Jahresbeginn von 290.000 nicht registrierten Flüchtlingen aus, auch diese
Zahl ist aufgrund der unkontrollierten Ein- und Ausreisen in 2015 nur ein Näherungswert.
Wie viele Flüchtlinge sich letztendlich im Bundesgebiet aufhalten, weiß derzeit niemand.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung, der beschriebenen Unwägbarkeiten sowie dem Umstand,
dass die Landesregierung ihre Prognose von rd. 210.000 Flüchtlinge für NRW in 2016 nicht
zurückgenommen hat (NRW gibt lediglich keine neue Prognose heraus), geht die Verwaltung
nunmehr von folgenden möglichen Szenarien aus:
1.
Aufnahme NRW:
Zuweisung Kerpen:
212.100 Flüchtlinge (entspricht 1 Mio. Flüchtlinge bundeweit)
827 Flüchtlinge
2.
Aufnahme NRW:
Zuweisung Kerpen:
424.200 Flüchtlinge (entspricht 2 Mio. Flüchtlinge bundeweit)
1.654 Flüchtlinge
3.
Aufnahme NRW:
Zuweisung Kerpen:
636.300 Flüchtlinge (entspricht 3 Mio. Flüchtlinge bundeweit)
2.481 Flüchtlinge
Zu Frage 2
Die Verwaltung hält den Ausbau der Containerstandorte in der bestellten Kapazität von 1.200
Plätzen sowie der Optionsnutzung (Bestellung von Container für weitere 400 Plätze) für
erforderlich und geboten, um für 2016 und für 2017 handlungsfähig zu bleiben.
Beschlussvorlage 215.16
Seite 3
Zusätzlich zu den dargestellten Zuweisungsszenarien ist zu bedenken, dass die Verträge mit RWE
bezüglich der Wohnungen/Häuser in Manheim (alt) im Herbst 2017 enden und derzeit nicht
abzusehen ist, ob die Verträge verlängert werden.
Im Falle der Nichtverlängerung dieser Verträge müssen die in Manheim (alt) untergebrachten
Flüchtlinge an anderen Standorten, ggf. in den Containerunterkünften, untergebracht werden.
Zu Frage 3
Die Unentbehrlichkeit der Container wurde bereits dargestellt.
Aufgrund der aktuellen Flüchtlingsentwicklung in Verbindung mit der Schaffung von insgesamt
1.600 Plätzen in Containerunterkünften sieht die Verwaltung heute nicht mehr die Dringlichkeit, die
Grundlage war für den Dringlichkeitsbeschluss vom 03.03.2016 (Drs.Nr.: 141/16).
Die Rücknahme dieses Dringlichkeitsbeschlusses durch den Stadtrat wird daher unter TOP 18
(Drs.Nr.: 237.16) beantragt.
Beschlussvorlage 215.16
Seite 4