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Beschlussvorlage (Sinkende Flüchtlingszahlen hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 04.04.2016)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
114 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
04.04.16, 13:16
Aktualisiert
21.04.16, 16:24
Beschlussvorlage (Sinkende Flüchtlingszahlen
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 04.04.2016) Beschlussvorlage (Sinkende Flüchtlingszahlen
hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 04.04.2016) Beschlussvorlage (Sinkende Flüchtlingszahlen
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 21.2 / Ausländerwesen Sachbearbeiter/in: Ferdi Siepen TOP Drs.-Nr.: 215.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Lenkungsgruppe Flüchtlingsunterkünfte 06.04.2016 Haupt- und Finanzausschuss 26.04.2016 Stadtrat 03.05.2016 X 04.04.2016 besprochen Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Sinkende Flüchtlingszahlen hier: Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 04.04.2016 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Kolpingstadt Kerpen nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Siepen Siepen Beriére Canzler Mitzeichnung Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Der Antrag der Fraktion DIE LINKE wurde in der Sitzung der Lenkungsgruppe am 06.04.2016 wie nachfolgend dargestellt beraten: Zu Frage 1 1.1 Flüchtlingsentwicklung 1. Quartal 2016 Die nachfolgende Statistik gibt die Flüchtlingszahlen für den Zeitraum 01.01.2016 – 22.03.2016 wieder. Als Quelle –auch für weitere Ausführungen zu Frage 1- wurde der schriftliche Bericht des IM NRW für die Sitzung des Innenausschusses des Landes NW vom 07.04.2016 herangezogen. Deutschland NRW * Kerpen ** * 182.215 38.649 56 Diese Zahl entspricht der Größenordnung der Aufnahmeverpflichtung (21,21010 %). Tatsächlich wurden im Berichtszeitraum rd. 49.000 Flüchtlinge aufgenommen. Davon wurden rd. 10.350 Flüchtlinge kurzfristig auf andere Bundesländer verteilt (die Zahl der Flüchtlinge, die über der Quote lag). Damit nahm NRW, so der Innenminister in seinem Bericht, 96 % mehr Flüchtlinge aufgenommen als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. ** Die niedrige Zuweisungszahl ist begründet in der Erhöhung der Landeskapazitäten unter Beanspruchung zahlreicher kommunaler Notunterkünfte. Die Regelunterbringungskapazität des Landes NRW liegt bei 20.356 Plätzen, darüber hinaus werden Notunterkünfte mit einer Kapazität von 56.819 Plätzen vorgehalten. Dieser temporären Gesamtkapazität in Höhe von 77.175 Plätzen stehen Flüchtlingsaufnahmen in Höhe von 38.649 Personen gegenüber. Das Land verfügte Ende 2015, kommunale Notunterkünfte um 10.000 Plätze (ausschließlich Turnhallen) zu reduzieren. In einem zweiten (noch ausstehendem) Schritt werden kommunale Notunterkünfte um weitere 15.000 Plätze reduziert. Bis Ende April 2016 werden alle in Anspruch genommenen Turnhallen der eigentlichen Bestimmung zugeführt. Ende April wird die Landeskapazität dann unter Einbeziehung der verbliebenen kommunalen Notunterkünfte bei rd. 52.000 Plätzen liegen. Davon sind aktuell 30.582 Plätze belegt, 8.067 Flüchtlinge wurden im Berichtszeitraum vornehmlich auf die großen Städte verteilt. Spätestens dann, wenn die freien Kapazitäten der vorgenannten Unterkünfte des Landes erschöpft sind (wobei dieser Zeitpunkt maßgeblich abhängig ist von der Aufgabe der Notunterkünfte), erfolgen wieder Regelzuweisungen. „Die Handlungsspielräume durch freie Kapazitäten nutzt das Land zur Entlastung der Kommunen“, so der Innenminister. Auf Nachfrage der Abteilung 21.2 teilte die Pressestelle des Innenministeriums am 06.04.2016 mit, dass die Kommunen die zuweisungsfreie Zeit nutzen sollten, um Vorkehrungen für neue Flüchtlingszuweisungen zu treffen. Beschlussvorlage 215.16 Seite 2 1.2 Flüchtlingsprognose 2016 Die Prognose der Verwaltung für 2016 basierte auf den Erkenntnissen der Monate November und Dezember 2015. In diesem Zeitraum wurden der Kolpingstadt Kerpen durchschnittlich wöchentlich 50 Flüchtlinge zugewiesen. Die Verwaltung ging folgerichtig von einer dementsprechenden Entwicklung für das Jahr 2016 aus, mithin von rund 200 Zuweisungen je Monat. Erkenntnisse, die eine andere Zahl gerechtfertigt hätte, waren insbesondere auch durch die Prognosen des Bundes und der Länder nicht erkennbar. Die Flüchtlingszahlen entwickelten sich -was Zuweisungen betrifft- im 1. Quartal sowie bislang auch im Monat April anders. Diese Entwicklung sowie mögliche Auswirkungen durch Bilaterale Verträge rechtfertigen die Annahme, dass die prognostizierte Zahl von 2400 Flüchtlingen für 2016 nicht haltbar ist und korrigiert werden kann. Wie viele Flüchtlinge letztendlich nach Deutschland und infolge der Quote nach NRW bzw. im Zuweisungsverfahren nach Kerpen kommen, kann derzeit niemand mit Sicherheit sagen. Aufgrund der Unwägbarkeit dieser Entwicklung geben derzeit weder die Bundesregierung noch das Innenministerium des Landes NRW Prognoseentscheidungen ab. Der IMNRW verweist, so seine Pressestelle, grundsätzlich an das für Flüchtlings- und Asylstatistik zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das BAMF veröffentlicht in seinen Asylquartalsstatistiken für Prognosen nicht belastbares Zahlenmaterial. So wird lediglich die Gesamtzahl der Asylantragstellungen im Berichtszeitraum veröffentlicht. Diese Zahl ist nicht identisch mit der Zahl der Einreisen. Im 1. Quartal 2016 wurden insbesondere Asylanträge von Flüchtlingen gestellt, die bereits im Vorjahr einreisten. Darüber hinaus hält sich seit 2015 eine größere Zahl von Flüchtlingen im Bundesgebiet auf, die mangels Registrierung noch keinen Asylantrag stellen konnten. Das Bundesamt ging zu Jahresbeginn von 290.000 nicht registrierten Flüchtlingen aus, auch diese Zahl ist aufgrund der unkontrollierten Ein- und Ausreisen in 2015 nur ein Näherungswert. Wie viele Flüchtlinge sich letztendlich im Bundesgebiet aufhalten, weiß derzeit niemand. Aufgrund der aktuellen Entwicklung, der beschriebenen Unwägbarkeiten sowie dem Umstand, dass die Landesregierung ihre Prognose von rd. 210.000 Flüchtlinge für NRW in 2016 nicht zurückgenommen hat (NRW gibt lediglich keine neue Prognose heraus), geht die Verwaltung nunmehr von folgenden möglichen Szenarien aus: 1. Aufnahme NRW: Zuweisung Kerpen: 212.100 Flüchtlinge (entspricht 1 Mio. Flüchtlinge bundeweit) 827 Flüchtlinge 2. Aufnahme NRW: Zuweisung Kerpen: 424.200 Flüchtlinge (entspricht 2 Mio. Flüchtlinge bundeweit) 1.654 Flüchtlinge 3. Aufnahme NRW: Zuweisung Kerpen: 636.300 Flüchtlinge (entspricht 3 Mio. Flüchtlinge bundeweit) 2.481 Flüchtlinge Zu Frage 2 Die Verwaltung hält den Ausbau der Containerstandorte in der bestellten Kapazität von 1.200 Plätzen sowie der Optionsnutzung (Bestellung von Container für weitere 400 Plätze) für erforderlich und geboten, um für 2016 und für 2017 handlungsfähig zu bleiben. Beschlussvorlage 215.16 Seite 3 Zusätzlich zu den dargestellten Zuweisungsszenarien ist zu bedenken, dass die Verträge mit RWE bezüglich der Wohnungen/Häuser in Manheim (alt) im Herbst 2017 enden und derzeit nicht abzusehen ist, ob die Verträge verlängert werden. Im Falle der Nichtverlängerung dieser Verträge müssen die in Manheim (alt) untergebrachten Flüchtlinge an anderen Standorten, ggf. in den Containerunterkünften, untergebracht werden. Zu Frage 3 Die Unentbehrlichkeit der Container wurde bereits dargestellt. Aufgrund der aktuellen Flüchtlingsentwicklung in Verbindung mit der Schaffung von insgesamt 1.600 Plätzen in Containerunterkünften sieht die Verwaltung heute nicht mehr die Dringlichkeit, die Grundlage war für den Dringlichkeitsbeschluss vom 03.03.2016 (Drs.Nr.: 141/16). Die Rücknahme dieses Dringlichkeitsbeschlusses durch den Stadtrat wird daher unter TOP 18 (Drs.Nr.: 237.16) beantragt. Beschlussvorlage 215.16 Seite 4