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Beschlussvorlage (Flurbereinigung Merken-Schlichbach - Gebietsänderung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
201 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
30.03.17, 21:06
Aktualisiert
30.03.17, 21:06
Beschlussvorlage (Flurbereinigung Merken-Schlichbach
- Gebietsänderung) Beschlussvorlage (Flurbereinigung Merken-Schlichbach
- Gebietsänderung)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 31/2017 1. Ergänzung Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 61 53 01 Rainer Ortmann 29.03.2017 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 06.04.2017 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Flurbereinigung Merken-Schlichbach - Gebietsänderung Beschlussentwurf: Der Gemeinderat beschließt die geringfügige Änderung der Gemeindegrenze auf dem Grundstück Gemarkung (Gmk.) Pier Flur 2 Nr. 46. Begründung: Die Bezirksregierung Köln (BR Köln), Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung Flurbereinigungsbehörde führt in Teilen der Stadt Düren und der Gemeinde Inden ein Flurbereinigungsverfahren durch. Dieses Verfahren wurde erforderlich wegen der Verlegung des Schlichbaches aufgrund des fortschreitenden Tagebaus Inden. Im Rahmen der Umsetzung des Flurbereinigungsverfahrens Merken-Schlichbach wird sich aufgrund des Flurbereinigungsplanes die Gemeindegrenze etwas verschieben. In der Anlage ist die Parzelle Gmk. Pier Flur 2 Nr. 46 kenntlich gemacht. Diese ist im Privatbesitz und soll künftig mit der südlich angrenzenden Fläche als ein Grundstück ausgewiesen werden. Somit würde die Gemeindegrenze künftig nördlich des o.a. Grundstücks verlaufen. Es handelt sich hier um eine ca. 615 m² große Fläche. Da der Weg von uns nach Örtlichkeit eingemessen wurde gibt es dort ohnehin eine ganz geringe Grenzänderung. Nach § 17 der Gemeindeordnung (GO NRW) können aus Gründen des öffentlichen Wohls Gemeindegrenzen geändert werden. Bei der Änderung von Gemeindegrenzen, d. h. bei Verkleinerung oder Vergrößerung durch Grundstücksverschiebungen zwischen Gemeinden, muss die Gemeinde auf jeden Fall in einer leistungsfähigen Größe erhalten bleiben. Ebenso muss die örtliche Verbundenheit der Einwohner beachtet und gewahrt werden. Dies ist im vorliegenden Fall gegeben, da die Verkleinerung des Gemeindegebietes lediglich rd. 615 m² beträgt. Der Rat hat am 09.03.2017 im Flurbereinigungsverfahren Merken-Schlichbach in der nichtöffentlichen Sitzung einstimmig drei Beschlüsse gefasst. Die Beratung und Beschlussfassung zur Gebietsänderung hätte jedoch zwingend in öffentlicher Sitzung erfolgen müssen. Dies ist irrtümlicherweise nicht geschehen und muss in der heutigen Sitzung nachgeholt werden. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Übersichtskarten Beschlussvorlage 31/2017 1. Ergänzung Seite 2