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Beschlussvorlage (4. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-beiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksan-schlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008)

Daten

Kommune
Inden
Größe
115 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
10.11.16, 18:06
Aktualisiert
09.12.16, 16:02
Beschlussvorlage (4. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-beiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksan-schlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008) Beschlussvorlage (4. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-beiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksan-schlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei Stefan Heiden 09.11.2016 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 24.11.2016 Rat 22.12.2016 TOP Ein Ja Nein 119/2016 Ent Bemerkungen Betrifft: 4. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 Beschlussentwurf: Die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 4. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008 wird beschlossen. Begründung: Aufgrund der beigefügten Berechnung ist es erforderlich, die jährlichen Gebühren je m³ Schmutzwasser von 3,37 € auf nunmehr 3,68 € und je m² Fläche gemäß § 5 Abs. 1 von 0,96 € auf nunmehr 0,98 € festzusetzen. Zur Erhebung dieser neu festgesetzten Gebühren ist eine Anpassung der oben aufgeführten Satzung erforderlich. Die Erhöhung der Schmutzwassergebühr im Jahr 2017 ist zurückzuführen auf den geringer kalkulierten voraussichtlichen Frischwasserverbrauch. Während bei den Kalkulationen der Jahre 2015 und 2016 von voraussichtlichen Frischwasserverbräuchen über 320.000 m³ ausgegangen wurde, beträgt der kalkulierte Frischwasserverbrauch für das Jahr 2017 ca. 310.000 m³. Grundlage für die Anpassung des kalkulierten Frischwasserverbrauchs stellt der tatsächliche Verbrauch des Jahres 2015 von 298.070 m³ sowie der voraussichtliche Ist-Verbrauch des Jahres 2016 i.H.v. 291.000 m³ dar. Da gleichzeitig, im Wesentlichen aufgrund erhöhter Kosten für die Unterhaltung der Kanäle, die Gesamtausgaben der Abwasserbeseitigung im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen sind, ist eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr die Folge. Die Erhöhung der Niederschlagswassergebühr im Jahr 2017 ist im Wesentlichen auf die höheren Gesamtausgaben bei der Abwasserbeseitigung zurückzuführen. Während im Jahr 2015 noch von Gesamtausgaben i.H.v. 1.871.159 € ausgegangen wurde, betragen die kalkulierten Ausgaben im Jahr 2017 insgesamt 1.963.138 €. Dies entspricht einer Gesamtkostensteigerung von ca. 92.000,- €. Dagegen ist die voraussichtliche abflusswirksame Gesamtfläche von 824.378 m² im Jahr 2016 um 10.622 m² auf voraussichtlich 835.000 m² im Jahr 2017 angestiegen. Unter Berücksichtigung der anteiligen Gesamtkosten für die Niederschlagswasserbeseitigung hat dies einen Anstieg der Niederschlagswassergebühr um 0,02 € zur Folge. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☐ ja € € € € € ☐ ja ☐ nein ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 119/2016 Seite 2