Daten
Kommune
Inden
Größe
115 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
10.11.16, 18:06
Aktualisiert
09.12.16, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
Stefan Heiden
09.11.2016
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
24.11.2016
Rat
22.12.2016
TOP Ein Ja
Nein
119/2016
Ent Bemerkungen
Betrifft:
4. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom 10.12.2008
Beschlussentwurf:
Die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 4. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016
zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und
Kleineinleiterabgabe sowie Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Gemeinde Inden vom
10.12.2008 wird beschlossen.
Begründung:
Aufgrund der beigefügten Berechnung ist es erforderlich, die jährlichen Gebühren
je m³ Schmutzwasser von 3,37 € auf nunmehr 3,68 € und
je m² Fläche gemäß § 5 Abs. 1 von 0,96 € auf nunmehr 0,98 € festzusetzen.
Zur Erhebung dieser neu festgesetzten Gebühren ist eine Anpassung der oben aufgeführten Satzung
erforderlich.
Die Erhöhung der Schmutzwassergebühr im Jahr 2017 ist zurückzuführen auf den geringer
kalkulierten voraussichtlichen Frischwasserverbrauch. Während bei den Kalkulationen der Jahre
2015 und 2016 von voraussichtlichen Frischwasserverbräuchen über 320.000 m³ ausgegangen
wurde, beträgt der kalkulierte Frischwasserverbrauch für das Jahr 2017 ca. 310.000 m³. Grundlage
für die Anpassung des kalkulierten Frischwasserverbrauchs stellt der tatsächliche Verbrauch des
Jahres 2015 von 298.070 m³ sowie der voraussichtliche Ist-Verbrauch des Jahres 2016 i.H.v.
291.000 m³ dar. Da gleichzeitig, im Wesentlichen aufgrund erhöhter Kosten für die Unterhaltung
der Kanäle, die Gesamtausgaben der Abwasserbeseitigung im Vergleich zu den Vorjahren
gestiegen sind, ist eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr die Folge.
Die Erhöhung der Niederschlagswassergebühr im Jahr 2017 ist im Wesentlichen auf die höheren
Gesamtausgaben bei der Abwasserbeseitigung zurückzuführen. Während im Jahr 2015 noch von
Gesamtausgaben i.H.v. 1.871.159 € ausgegangen wurde, betragen die kalkulierten Ausgaben im
Jahr 2017 insgesamt 1.963.138 €. Dies entspricht einer Gesamtkostensteigerung von ca. 92.000,- €.
Dagegen ist die voraussichtliche abflusswirksame Gesamtfläche von 824.378 m² im Jahr 2016 um
10.622 m² auf voraussichtlich 835.000 m² im Jahr 2017 angestiegen. Unter Berücksichtigung der
anteiligen Gesamtkosten für die Niederschlagswasserbeseitigung hat dies einen Anstieg der
Niederschlagswassergebühr um 0,02 € zur Folge.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☐ ja
€
€
€
€
€
☐ ja
☐ nein
☐ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 119/2016
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