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Beschlussvorlage (Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
166 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
09.06.16, 18:17
Aktualisiert
09.06.16, 18:17
Beschlussvorlage (Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen
Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen
Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen
Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen
Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen
Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Sachbearbeiter/in: Claudia Dieken TOP Drs.-Nr.: 201.16 Datum : 24.05.2016 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 21.06.2016 Stadtrat 05.07.2016 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage) X X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: - den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ der gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB vom Rat der Kolpingstadt Kerpen am 08.04.2014 gefasst wurde, aufzuheben - die Neuaufstellung des Bebauungsplanes TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ gem. § 2 (1) BauGB Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Dieken Mackeprang i.V. Mackeprang Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig - auf eine Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) Nr. 2 BauGB zu verzichten - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4) auszuräumen - den Bebauungsplan TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Lage des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Teil des Stadtteiles Brüggen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes TÜ 356 wird wie folgt begrenzt: - im Süden durch die Heerstraße im Westen durch die Eifelstraße im Norden durch Westerwaldstraße im Osten durch die Gärten der angrenzenden Wohnbebauung Ziel und Zweck der Planung Ziel des Bebauungsplanes TÜ 356 »Eifelstraße / Heerstraße« ist die Schaffung von Versorgungsangeboten in integrierter Lage von Kerpen-Brüggen, sowie eine städtebauliche Neuordnung und Aufwertung des gesamten Plangebietes. Es können zwei Teilbereiche des Bebauungsplans unterschieden werden. Im nordöstlichen Teil des Bebauungsplanes ist die Festsetzung des Sondergebietes – Nahversorgung / Dienstleistung aus dem Bankwesen / Wohnen – (im Folgenden geplantes Sondergebiet genannt) geplant. Die südwestlich angrenzenden Flächen sollen als Mischgebiet festgesetzt werden. Beschlussvorlage 201.16 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 4000 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 4000 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 201.16 Seite 3 Begründung: 1. Planungsanlass Die Kolpingstadt Kerpen strebt gemäß ihres Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept (beschlossen am 24.04.2007) sowie dessen 1. Änderung (beschlossen am 17.06.2008) an, eine wohnortnahe Versorgung für ihre Bewohner zu gewährleisten. Wesentliche Zielvorstellung ist es, eine möglichst flächendeckende wohnortnahe Versorgung mit Gütern der Nahversorgung innerhalb eines Radius von 700 m bzw. einem 15-minütigen Fußweg zu gewährleisten. Im Stadtteil Kerpen-Brüggen ist diese Situation im Moment nicht gegeben. Bereits vor Jahren kam es zur Schließung des einzigen Vollsortimenters (Suti-Markt) im Stadtteil. Das dazugehörige Gebäude steht aktuell leer und ist Bestandteil des Plangebietes. Darüber hinaus bestehen zwei Lebensmitteldiscounter in Brüggen. Ein Netto-Markt besteht an der Heerstraße an der Grenze zu Kerpen-Balkhausen, ein Lidl-Markt befindet sich am Ortsausgang an der Grenze zu Erftstadt-Kierdorf. Die durch das Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept angestrebte flächendeckende Nahversorgung ist in KerpenBrüggen somit nicht gegeben. Aufgrund des demographischen Wandels ist zukünftig mit einer eingeschränkten Mobilität großer Teile der Bevölkerung zu rechnen. Vor allem ältere Menschen und auch Familien benötigen wohnortnahe Versorgungsangebote, die ohne Auto und auf kurzem Wege zu erreichen sind. Das beplante Gebiet befindet sich innerhalb des Siedlungszusammenhanges von KerpenBrüggen und somit an einem integrierten Standort. Teile des Plangebietes liegen momentan brach oder werden kaum genutzt, was das Ortsbild negativ beeinflusst. Zudem ist die städtebauliche Situation aufgrund fehlender Raumkanten als unzufrieden stellend anzusehen. 2. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Aufgrund einer aktuellen Rechtsprechung, die die Anwendung des § 13 a BauGB bei der Ausweisung einer Baufläche für großflächige Handelsbetrieben mit den entsprechenden Stellplatzflächen ausschließt, ist die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.04.2014 und die Neufassung des Aufstellungsbeschluss und Umstellung auf ein "Normalverfahren" erforderlich. Weiterhin ist zur Offenlage die Durchführung einer Umweltprüfung, die Erarbeitung eines Umweltberichts zum B'Plan mit E-A- Bilanzierung erforderlich. Im Rahmen der Sitzung des Rates der Kolpingstadt Kerpen soll am 05.07.2016 daher der Beschluss zur Umstellung des Verfahrens und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung erfolgen. Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der 75. Änderung entsprechend angepasst. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 03.05.2016 den entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst, die frühzeitigen Beteiligungsschritte erfolgten im Mai 2016. Der Auslegungsbeschluss zu o.g. FNP-Änderungsverfahren erfolgt parallel zum Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes TÜ 356. Auf eine erneute Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 (1) BauGB kann verzichtet werden, da diese bereits auf Grundlage des vom Rat der Kolpingstadt Kerpen am 08.04.2014 beschlossenen Planungskonzeptes durchgeführt wurde. Die planerischen Inhalte entsprechen denen des aktuellen Rechtsplanentwurfs des Bebauungsplanes. 3. Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 18 und Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 18/3. Änderung Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes TÜ 356 wird eine Teilfläche des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 18 überplant. Außerdem wird der Bebauungsplan Nr. 18/3. Änderung in Gänze überplant. Zur Umsetzung der planerischen Beschlussvorlage 201.16 Seite 4 Ziele ist dies erforderlich. Die Bebauungspläne Nr. 18 und Nr. 18/3. Änderung werden in den überlagernden Bereichen zukünftig durch den Bebauungsplan TÜ 356 ersetzt. 4. Verfahrensstand - Aufstellungsbeschluss: PA 25.03.2014 Rat 08.04.2014 Frühzeitige Beteiligung: 12.05.2014 – einschl. 10.06.2014 Offenlegungsbeschluss (geplant): PA 19.04.2016 Rat 03.05.2016 5. Anlagen - Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Planverkleinerung Anlage 3: Stellungnahmen der Behörden Anlage 4: Anregungen der Öffentlichkeit Anlage 5: Textliche Festsetzungen, Hinweise Anlage 6: Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht Beschlussvorlage 201.16 Seite 5