Daten
Kommune
Kerpen
Größe
166 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
09.06.16, 18:17
Aktualisiert
09.06.16, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Sachbearbeiter/in: Claudia Dieken
TOP
Drs.-Nr.: 201.16
Datum : 24.05.2016
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
21.06.2016
Stadtrat
05.07.2016
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan TÜ 356 "Eifelstraße/Heerstraße", Stadtteil Brüggen
Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage)
X
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschließt:
-
den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ der
gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB vom Rat der Kolpingstadt Kerpen am 08.04.2014
gefasst wurde, aufzuheben
-
die Neuaufstellung des Bebauungsplanes TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ gem. § 2 (1)
BauGB
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Dieken
Mackeprang
i.V. Mackeprang
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
-
auf eine Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 (1) Nr. 2 BauGB zu verzichten
-
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Behörden gem.
den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 und 4) auszuräumen
-
den Bebauungsplan TÜ 356 „Eifelstraße/Heerstraße“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich im südöstlichen Teil des Stadtteiles Brüggen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes TÜ 356 wird wie folgt begrenzt:
-
im Süden durch die Heerstraße
im Westen durch die Eifelstraße
im Norden durch Westerwaldstraße
im Osten durch die Gärten der angrenzenden Wohnbebauung
Ziel und Zweck der Planung
Ziel des Bebauungsplanes TÜ 356 »Eifelstraße / Heerstraße« ist die Schaffung von
Versorgungsangeboten in integrierter Lage von Kerpen-Brüggen, sowie eine
städtebauliche Neuordnung und Aufwertung des gesamten Plangebietes. Es können zwei
Teilbereiche des Bebauungsplans unterschieden werden. Im nordöstlichen Teil des
Bebauungsplanes ist die Festsetzung des Sondergebietes – Nahversorgung /
Dienstleistung aus dem Bankwesen / Wohnen – (im Folgenden geplantes Sondergebiet
genannt) geplant. Die südwestlich angrenzenden Flächen sollen als Mischgebiet
festgesetzt werden.
Beschlussvorlage 201.16
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MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
4000 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
4000 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 201.16
Seite 3
Begründung:
1.
Planungsanlass
Die Kolpingstadt Kerpen strebt gemäß ihres Einzelhandels- und Nahversorgungskonzept
(beschlossen am 24.04.2007) sowie dessen 1. Änderung (beschlossen am 17.06.2008) an,
eine wohnortnahe Versorgung für ihre Bewohner zu gewährleisten. Wesentliche
Zielvorstellung ist es, eine möglichst flächendeckende wohnortnahe Versorgung mit Gütern
der Nahversorgung innerhalb eines Radius von 700 m bzw. einem 15-minütigen Fußweg
zu gewährleisten.
Im Stadtteil Kerpen-Brüggen ist diese Situation im Moment nicht gegeben. Bereits vor
Jahren kam es zur Schließung des einzigen Vollsortimenters (Suti-Markt) im Stadtteil. Das
dazugehörige Gebäude steht aktuell leer und ist Bestandteil des Plangebietes. Darüber
hinaus bestehen zwei Lebensmitteldiscounter in Brüggen. Ein Netto-Markt besteht an der
Heerstraße an der Grenze zu Kerpen-Balkhausen, ein Lidl-Markt befindet sich am
Ortsausgang an der Grenze zu Erftstadt-Kierdorf. Die durch das Einzelhandels- und
Nahversorgungskonzept angestrebte flächendeckende Nahversorgung ist in KerpenBrüggen somit nicht gegeben. Aufgrund des demographischen Wandels ist zukünftig mit
einer eingeschränkten Mobilität großer Teile der Bevölkerung zu rechnen. Vor allem ältere
Menschen und auch Familien benötigen wohnortnahe Versorgungsangebote, die ohne
Auto und auf kurzem Wege zu erreichen sind.
Das beplante Gebiet befindet sich innerhalb des Siedlungszusammenhanges von KerpenBrüggen und somit an einem integrierten Standort. Teile des Plangebietes liegen
momentan brach oder werden kaum genutzt, was das Ortsbild negativ beeinflusst. Zudem
ist die städtebauliche Situation aufgrund fehlender Raumkanten als unzufrieden stellend
anzusehen.
2.
Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Aufgrund einer aktuellen Rechtsprechung, die die Anwendung des § 13 a BauGB bei der
Ausweisung einer Baufläche für großflächige Handelsbetrieben mit den entsprechenden
Stellplatzflächen ausschließt, ist die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom
08.04.2014 und die Neufassung des Aufstellungsbeschluss und Umstellung auf ein
"Normalverfahren" erforderlich. Weiterhin ist zur Offenlage die Durchführung einer
Umweltprüfung, die Erarbeitung eines Umweltberichts zum B'Plan mit E-A- Bilanzierung
erforderlich.
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Kolpingstadt Kerpen soll am 05.07.2016 daher der
Beschluss zur Umstellung des Verfahrens und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung
erfolgen. Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der 75. Änderung entsprechend
angepasst. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 03.05.2016 den
entsprechenden Aufstellungsbeschluss gefasst, die frühzeitigen Beteiligungsschritte
erfolgten im Mai 2016. Der Auslegungsbeschluss zu o.g. FNP-Änderungsverfahren erfolgt
parallel zum Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes TÜ 356.
Auf eine erneute Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 (1) BauGB kann verzichtet
werden, da diese bereits auf Grundlage des vom Rat der Kolpingstadt Kerpen am
08.04.2014 beschlossenen Planungskonzeptes durchgeführt wurde. Die planerischen
Inhalte entsprechen denen des aktuellen Rechtsplanentwurfs des Bebauungsplanes.
3.
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 18 und Aufhebung des Bebauungsplanes
Nr. 18/3. Änderung
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes TÜ 356 wird eine Teilfläche des
rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 18 überplant. Außerdem wird der
Bebauungsplan Nr. 18/3. Änderung in Gänze überplant. Zur Umsetzung der planerischen
Beschlussvorlage 201.16
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Ziele ist dies erforderlich. Die Bebauungspläne Nr. 18 und Nr. 18/3. Änderung werden in
den überlagernden Bereichen zukünftig durch den Bebauungsplan TÜ 356 ersetzt.
4.
Verfahrensstand
-
Aufstellungsbeschluss: PA 25.03.2014 Rat 08.04.2014
Frühzeitige Beteiligung: 12.05.2014 – einschl. 10.06.2014
Offenlegungsbeschluss (geplant): PA 19.04.2016 Rat 03.05.2016
5.
Anlagen
-
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Planverkleinerung
Anlage 3: Stellungnahmen der Behörden
Anlage 4: Anregungen der Öffentlichkeit
Anlage 5: Textliche Festsetzungen, Hinweise
Anlage 6: Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht
Beschlussvorlage 201.16
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