Daten
Kommune
Inden
Größe
111 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
10.11.16, 18:06
Aktualisiert
08.12.16, 17:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
121/2016
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
Stefan Heiden
09.11.2016
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
24.11.2016
Rat
22.12.2016
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Gebührenbedarfsberechnung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Die als Anlage beigefügten Berechnungen über die Gebührenhöhe für die Benutzung der Friedhöfe
der Gemeinde Inden für das Jahr 2017 werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Wie aus den beigefügten Berechnungen ersichtlich wird, ergibt sich für die Gebührenhaushalte
Grabbereitungen (Bestattungen) und Unterhaltung der Friedhöfe (Nutzungsrechte) eine 100 %ige
Kostendeckung. Der Gebührenhaushalt Nutzung der Leichenhallen und Kühlzellen ergibt wie in
den Vorjahren keine 100 %ige Kostendeckung. Aufgrund der stetig rückläufigen Benutzung erfolgt
keine Anpassung der Benutzungsgebühren für die Leichenhallen und Kühlzellen.
Da die zurzeit gültigen Gebührensätze nicht verändert werden, ist es nicht erforderlich, dass der Rat
hierüber einen neuen Satzungsbeschluss fasst.
Nach der Rechtsprechung des OVG Münster sollte die Kalkulation der Gebührensätze dem Rat
zumindest zur Kenntnis gegeben werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten daher die Berechnungen der Gebühren für die Benutzung
der Friedhöfe in der Gemeinde Inden für das Jahr 2017 ausdrücklich durch den Rat zustimmend zur
Kenntnis genommen werden.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
☐ ja
€
€
€
€
€
☐ ja
☐ nein
☐ nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
_______________________
Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 121/2016
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