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Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2014)

Daten

Kommune
Inden
Größe
113 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
10.11.16, 18:06
Aktualisiert
08.12.16, 17:33
Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2014) Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2014)

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Vorlagen-Nr. 118/2016 Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei Stefan Heiden 09.11.2016 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 24.11.2016 Rat 22.12.2016 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2014 Beschlussentwurf: 1. Von dem Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Schmutzwasserbeseitigung“ i.H.v. 45.636 € wird ein Teilbetrag i.H.v. 636,- € als Verlustvortrag berücksichtigt. 2. Der Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Niederschlagswasserbeseitigung“ von 13.994,- € wird als Verlustvortrag berücksichtigt. 3. Der Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“ in Höhe von 360 € wird festgestellt und als Verlustvortrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2016 berücksichtigt. Begründung: Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund des genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes ist die Gemeinde Inden allerdings dazu verpflichtet, Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen. Zudem strebt die Gemeinde Inden weiterhin einen zügigen Ausgleich von Kostenüber- und – unterdeckungen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an. Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Beseitigung Abwasser“ für das Jahr 2014 sind als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe wird die oben genannte Empfehlung vorgeschlagen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: ☐ ja € € € € € ☐ ja ☐ nein ☐ nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 118/2016 Seite 2