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Beschlussvorlage (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
199 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
09.06.16, 18:17
Aktualisiert
09.06.16, 18:17
Beschlussvorlage (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB) Beschlussvorlage (76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Sachbearbeiter/in: 16.1 fu TOP Drs.-Nr.: 334.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 21.06.2016 Stadtrat 05.07.2016 X 06.06.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt Kerpen beschließt: 1. die Aufstellung der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil Manheim. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent H. Fuhs Mackeprang i.V. Mackeprang Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Lage des Plangebietes Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt ca. 5 km westlich der Kolpingstadt Kerpen und ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim (alt) und wird begrenzt durch - die Deponie Haus Forst im Norden - landwirtschaftliche Flächen im Osten, Süden und Westen, - das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst süd-/südwestlich Er umfasst den Bereich der Abfallbehandlungsanlage Haus Forst, der als Sonderbaufläche dargestellt ist sowie Flächen, die derzeit noch in der verbindlichen 1. Änderung des FNP als „Flächen für die Landwirtschaft“ bzw. als „Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, sowie für Ablagerungen“ dargestellt sind. Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 10 ha. Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-anlage Haus Forst“ ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses, ist zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Die wesentlichen Ziele und Zwecke der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes sind: bauplanungsrechtliche Sicherung für die Projektrealisierung des Baus und des Betriebes einer erweiterten Abfallbehandlungsanlage (Erweiterung um Rostascheaufbereitungsanlage = RAA) am Standort der Deponie Haus Forst und zur verkehrlichen Erweiterung (Schaffung einer weiteren Spur für den Anlieferverkehr im Bereich der Zufahrt) zu schaffen. Die Planung ist im Zusammenhang mit dem allgemein erhöhten Aufkommen von Schlacken und deren Aufbereitung zu sehen. Gleichzeitig wird eine Vorbehandlung von Siedlungsabfällen vor Ablagerung nicht mehr benötigt. Die bestehende WSAA wird zur Gewinnung von Wertstoffen weiter betrieben. Beschlussvorlage 334.16 Seite 2 MAßNAHME: 76. Änderung des FNP „RAA-Anlage Haus Forst“, Stadtteil Kerpen Manheim ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 334.16 Seite 3 Beschreibung: Anlass Anlass zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes ist, dass ein Unternehmen, am Standort der „Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ eine geänderte und erweiterte Abfallbehandlungsanlage (künftig mit -Rostascheaufbereitungsanlage (RAA) inklusive Roh- und Fertigschlackelager) errichten und betreiben will. Da die erweiterten westlichen Flächen in der verbindlichen 1. Änderung des Flächennutzungsplanes als „Flächen für die Landwirtschaft“, bzw. die nördlich im Deponiebereich gelegenen benötigten Erweiterungsflächen für die 76. Änderung als „Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, sowie für Ablagerungen“ (derzeit Deponiebereich) mit der Zweckbestimmung „Mülldeponie“ dargestellt sind und diese Bereiche zukünftig als Sonderbauflächen dargestellt werden sollen, muss der Flächennutzungsplan geändert werden Des Weiteren überlagert der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-anlage Haus Forst“, den Wirkungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungs-planes der für diesen Bereich Sonderbauflächen mit der Widmung Abfallbehandlungsanlage darstellt. Lage des Plangebietes Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt ca. 5 km westlich der Kolpingstadt Kerpen und ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim und wird begrenzt durch - die Deponie Haus Forst im Norden landwirtschaftliche Flächen im Osten, Süden und Westen, das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst süd-/südwestlich Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dem Übersichtsplan mit den dargestellten Änderungsbereichen, der Bestandteil des Beschlusses ist, (Anlage 1) zu entnehmen. Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss PA (geplant): 21.06.2016 Rat der Kolpingstadt Kerpen : 05.07.2016 Anlagen Anlage 1 - Wirkungsbereich mit Änderungsbereiche Anlage 2 - Erläuterung zur Planaufstellung Beschlussvorlage 334.16 Seite 4