Daten
Kommune
Kerpen
Größe
199 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
09.06.16, 18:17
Aktualisiert
09.06.16, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Sachbearbeiter/in: 16.1 fu
TOP
Drs.-Nr.: 334.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
21.06.2016
Stadtrat
05.07.2016
X
06.06.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-Anlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen
Manheim
hier: Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 (1) BauGB
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Stadt Kerpen empfiehlt / der Rat der Stadt
Kerpen beschließt:
1. die Aufstellung der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“ im
Stadtteil Manheim.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
H. Fuhs
Mackeprang
i.V. Mackeprang
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Lage des Plangebietes
Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt ca. 5 km westlich
der Kolpingstadt Kerpen und ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim (alt) und wird
begrenzt durch
- die Deponie Haus Forst im Norden
- landwirtschaftliche Flächen im Osten, Süden und Westen,
- das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst süd-/südwestlich
Er umfasst den Bereich der Abfallbehandlungsanlage Haus Forst, der als Sonderbaufläche
dargestellt ist sowie Flächen, die derzeit noch in der verbindlichen 1. Änderung des FNP
als „Flächen für die Landwirtschaft“ bzw. als „Fläche für Versorgungsanlagen, für die
Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, sowie für Ablagerungen“ dargestellt sind.
Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von
ca. 10 ha.
Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAA-anlage Haus
Forst“ ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses, ist zu
entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Die wesentlichen Ziele und Zwecke der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes sind:
bauplanungsrechtliche Sicherung für die Projektrealisierung des Baus und des Betriebes
einer erweiterten Abfallbehandlungsanlage (Erweiterung um Rostascheaufbereitungsanlage = RAA) am Standort der Deponie Haus Forst und zur verkehrlichen Erweiterung
(Schaffung einer weiteren Spur für den Anlieferverkehr im Bereich der Zufahrt) zu
schaffen.
Die Planung ist im Zusammenhang mit dem allgemein erhöhten Aufkommen von
Schlacken und deren Aufbereitung zu sehen. Gleichzeitig wird eine Vorbehandlung von
Siedlungsabfällen vor Ablagerung nicht mehr benötigt. Die bestehende WSAA wird zur
Gewinnung von Wertstoffen weiter betrieben.
Beschlussvorlage 334.16
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MAßNAHME:
76. Änderung des FNP „RAA-Anlage Haus Forst“, Stadtteil Kerpen Manheim
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 334.16
Seite 3
Beschreibung:
Anlass
Anlass zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes ist, dass ein Unternehmen, am Standort der
„Abfallbehandlungsanlage Haus Forst“ eine geänderte und erweiterte Abfallbehandlungsanlage
(künftig mit -Rostascheaufbereitungsanlage (RAA) inklusive Roh- und Fertigschlackelager)
errichten und betreiben will.
Da die erweiterten westlichen Flächen in der verbindlichen 1. Änderung des Flächennutzungsplanes als „Flächen für die Landwirtschaft“, bzw. die nördlich im Deponiebereich gelegenen
benötigten Erweiterungsflächen für die 76. Änderung als „Fläche für Versorgungsanlagen, für die
Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, sowie für Ablagerungen“ (derzeit Deponiebereich) mit
der Zweckbestimmung „Mülldeponie“ dargestellt sind und diese Bereiche zukünftig als
Sonderbauflächen dargestellt werden sollen, muss der Flächennutzungsplan geändert werden
Des Weiteren überlagert der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes
„RAA-anlage Haus Forst“, den Wirkungsbereich der 49. Änderung des Flächennutzungs-planes
der für diesen Bereich Sonderbauflächen mit der Widmung Abfallbehandlungsanlage darstellt.
Lage des Plangebietes
Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt ca. 5 km westlich der
Kolpingstadt Kerpen und ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim und wird begrenzt durch
-
die Deponie Haus Forst im Norden
landwirtschaftliche Flächen im Osten, Süden und Westen,
das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst süd-/südwestlich
Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes ist dem Übersichtsplan mit
den dargestellten Änderungsbereichen, der Bestandteil des Beschlusses ist, (Anlage 1) zu
entnehmen.
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss PA (geplant): 21.06.2016
Rat der Kolpingstadt Kerpen
: 05.07.2016
Anlagen
Anlage 1 - Wirkungsbereich mit Änderungsbereiche
Anlage 2 - Erläuterung zur Planaufstellung
Beschlussvorlage 334.16
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