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Beschlussvorlage (Anlage 2: Erläuterung zur Planaufstellung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
100 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
09.06.16, 18:17
Aktualisiert
09.06.16, 18:17
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Inhalt der Datei

Erläuterung zur Planaufstellung Anlage 2 Seite 1 von 3 Kolpingstadt Kerpen, 76. Änderung des FNP „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil Manheim Erläuterung zur Planaufstellung 1. Lage des Plangebietes Der Wirkungsbereich der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt ca. 5 km westlich der Kolpingstadt Kerpen und ca. 1,3 km südöstlich des Stadtteils Manheim und wird begrenzt durch - die Deponie Haus Forst im Norden - landwirtschaftliche Flächen im Osten, Süden und Westen, - das landwirtschaftliche Anwesen Haus Forst süd-/südwestlich Er umfasst den Bereich der Abfallbehandlungsanlage Haus Forst, der als Sonderbaufläche dargestellt ist sowie Flächen, die durch die geringfügige westliche und nördlich Erweiterung in der verbindlichen 1. Änderung des Flächennutzungsplanes als „Flächen für die Landwirtschaft“ bzw. als „Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen“ mit der Zweckbestimmung „Mülldeponie“ dargestellt sind. Die Größe des Wirkungsbereiches der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes beträgt ca.10 ha. Der Wirkungsbereich ist dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) zu entnehmen. 2. Ziel und Zweck der Planung Die Planung ist im Zusammenhang mit dem allgemein erhöhten Aufkommen von Schlacken und deren Aufbereitung zu sehen. Gleichzeitig wird eine Vorbehandlung von Siedlungsab-fällen vor Ablagerung nicht mehr benötigt. Die bestehende WSAA wird zur Gewinnung von Wertstoffen weiter betrieben. Die wesentlichen Ziele und Zwecke der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes sind: - bauplanungsrechtliche Sicherung für die Projektrealisierung des Baus und des Betriebes einer erweiterten Abfallbehandlungsanlage (Erweiterung um Rostascheaufbereitungsanlage = RAA) am Standort der Deponie Haus Forst. (Vor dem Hintergrund des Entwicklungsangebotes gem. § 8 (2) BauGB (Entwicklung der Bauleitpläne aus dem Flächennutzungsplan) ist die Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes erforderlich). - Anpassung von Betriebskonzepten an veränderte Umweltrahmenbedingungen (Deponierecht, Bedarf von Rostasche- und Schlackeaufbereitungskapazität am Markt, Nachfrage nach dieser Dienstleistung durch Verbrennungsanlagenbetreiber). - Schaffung einer sinnvollen Schlackeverwertung durch entsprechende Aufbereitungsmöglichkeiten z.B. im Straßen- und Wegebau, etc., mit Vorteil der ortsnahen Entsorgung nicht verwertbarer Fraktionen auf der benachbarten Deponie Die rechtswirksame 49. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt den gesamten Bereich als „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Abfallbehandlungsanlage“ dar. Die in der 76. Änderung des FNP geplante westliche und südliche Erweiterungsfläche im Zufahrtsbereich zum Kleinanlieferungsbereich bzw. zur Abfallbehandlungsanlage sowie Erweiterungflächen nördlich, die für die Rostascheaufbereitungsanlage benötigt werden. Diese Flächen sollen als Sonderbaufläche für die „RAA-anlage Haus Forst“ dargestellt werden. 3. Vorhandenes Planungsrecht Erläuterung zur Planaufstellung Anlage 2 Seite 2 von 3 Die verbindliche 49. Änderung des Flächennutzungsplanes stellt in ihrem Wirkungsbereich die Flächen als „Sonderbauflächen“ mit der Zweckbestimmung „Abfallbehandlungsanlage“ dar. Die in der 76. Änderung des FNP geplanten westlichen und nördlichen geringfügigen Erweiterungsflächen sind in der verbindlichen 1. Änderung des FNP als „Flächen für die Landwirtschaft“ bzw. als „Fläche für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen“ mit der Zweckbestimmung „Mülldeponie“ dargestellt. Darüber hinaus ist das gesamte Plangebiet von der 39. Änderung des FNP „Grün-vernetzung“ betroffen. Diese sieht eine Biotopvernetzung entlang der Bahnstrecke Köln-Aachen vor. Für das Plangebiet sind „Flächen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft bzw. Flächen zur Umsetzung sonstiger Begrünungsmaßnahmen“ u.a. auf dem Deponiegelände und den südlich angrenzenden Ackerflächen vorgesehen. 4. Beabsichtigte Darstellung im Flächennutzungsplan geändert von geändert in 1. Sonderbaufläche Sonderbaufläche ABA + RAA 2. Flächen für die Deponie Sonderbaufläche 3. Fläche für die Landwirtschaft Sonderbaufläche 4. Sonderbaufläche Deponiefläche 5. Ziele der Landesplanung Der geltende Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 1995 befindet sich aktuell in der Überarbeitung. Der Entwurf des neuen LEP NRW formuliert unter 8.3 Ziele und Grundsätze zur „Entsorgung“. Hierbei sollen Standorte für Abfallbehandlungsanlagen verkehrlich umweltverträglich angebunden werden (8.3-2) und eine möglichst entstehungsortnahe Beseitigung von nicht verwertbaren Abfällen ermöglichen (8.3-4). Das Vorhaben entspricht diesen Zielen, denn der Vorhabenstandort befindet sich bereits auf einer Sonderbaufläche, eine umweltverträgliche verkehrliche Anbindung an das Straßennetz ist vorhanden. Nicht verwertbare Abfälle können standortnah auf der Deponie Haus Forst deponiert werden. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Abschnitt Köln, in der zurzeit gültigen Fassung stellt den Wirkungsbereiches der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes wie folgt dar: Nördliches Plangebiet: Freiraumbereich für zweckgebundene Nutzungen, Aufschüttungen und Ablagerungen, Zweckbestimmung: Abfalldeponie, überlagert mit dem Freiraum Waldbereich und dem Entwicklungsziel: Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung. Südlicher Bereich des B-Planes: Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche, überlagert mit dem Entwicklungsziel: Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung. Ein neuer Landesentwicklungsplan und veränderte gesellschaftliche, ökonomische und rechtliche Rahmenbedingungen machen eine Überarbeitung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln erforderlich. Zur Zeit erfolgt die Überarbeitung, Mitte 2016 sollen erste Gespräche mit allen Kommunen bei den jeweiligen Kreisen auf Verwaltungsebene erfolgen. Ab Herbst 2016 soll damit begonnen werden, in Einzelgesprächen mit jeder Kommune über stadtentwicklungspolitische Konzepte, Pläne und Ideen zu diskutieren. 6. Ökologie und Umweltbelange Für die Belange des Umweltschutzes wird gem. § 2 (4) BauGB im Rahmen des Bauleitplan-verfahrens eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umwelteinwirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Erläuterung zur Planaufstellung Anlage 2 Seite 3 von 3 Die neu geplante Rostascheaufbereitungsanlage mit den zugehörigen Lagerbereichen ist selbst nicht UVP-pflichtig. Im Parallelverfahren zur 76. Änderung des FNP wird der Bebauungsplan BP MA 360 "RAA-anlage Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim aufgestellt. Zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im weiteren Verfahren ein Umweltbericht erarbeitet Hierbei werden auch die Belange des Bodens und des Oberflächenwassers thematisiert und in das Verfahren integriert. Um Aussagen zu Vermeidung und Ausgleich gemäß der Eingriffsregelung im Bundesnatur-schutzgesetz treffen zu können, wird zum Bebauungsplan BP MA 360 sowie zur 76. Änderung des FNP ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag (LFB) erstellt. In dem Fachbeitrag wird zunächst die ökologische Wertigkeit des Plangebietes in seinem heutigen Zustand vor der Umsetzung der Planung ermittelt (Bestandserfassung und Bewertung). Dabei werden die Faktoren Geologie, Böden, Grundwasser, Klima, Oberflächenwasser, Arten- und Lebensgemeinschaften / Biotoppotenzial, Orts- und Landschaftsbild / Erholung erfasst. Die durch die Umsetzung des Planungsvorhabens zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden beschrieben. Der LFB ist derzeit in der Erstellung. Im Zusammenwirken mit der städtebaulichen Planung werden sodann Maßnahmen zur Vermeidung und zur Verminderung des Eingriffes bestimmt, die - soweit möglich - in die Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplanes einfließen. Da zur Kompensation hinsichtlich des Bodenpotenzials sowie des Biotoppotenzials Vermeidungs-, Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen ermittelt werden, werden diese auch auf der Ebene des Flächennutzungsplanes analog zum Bebauungsplan als "private Grünflächen" bzw. als "Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft" textlich mit dargestellt. Sie fügen sich im Rahmen der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes in das dargestellte Grünvernetzungssystem ein und stellen gleichzeitig eine Eingrünung der Sondergebietsfläche und der Deponiefläche nach Süden und Osten hin zur freien Landschaft dar. Weitere Aussagen und konkretere Maßnahmen hierzu werden auf der Ebene des Bebauungsplanes erarbeitet und im erforderlichen Rahmen festgesetzt. Kolpingstadt Kerpen, den 03.06.2016