Daten
Kommune
Inden
Größe
145 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
24.11.16, 16:02
Aktualisiert
08.12.16, 17:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
115/2016
Datum
Hauptamt
09.11.2016
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
08.12.2016
Rat
22.12.2016
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Kreis Düren über die Zusammenarbeit zum
Ausbau der NGA-Breitbandversorgung im Kreis Düren im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur
Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" sowie der Richtlinie des
Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms "Förderung zur
Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"
Beschlussentwurf:
1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die als Anlage beigefügte Kooperationsvereinbarung mit
dem Kreis Düren abzuschließen.
2. Die Kostenschätzung für den von der Gemeinde zu zahlenden Eigenanteil wird mit 0,00 EUR
festgestellt.
Begründung:
Nach intensiven Abstimmungen auf der Ebene von Hauptverwaltungskonferenzen sind alle
kreisangehörigen Kommunen im Kreis Düren überein gekommen, dass der Kreis Düren bzgl. des
kreisweiten flächendeckenden NGA-Breitbandausbaus gegenüber den Bewilligungsstellen des
Bundes und des Landes als bündelnder Antragsteller auftreten soll. Hierzu haben alle k. a.
Kommunen im Mai 2016 eine entsprechende Erklärung unterzeichnet. Von der Gemeinde Inden ist
der Kreis Düren mit Erklärung vom 11.05.2016 zur Antragstellung autorisiert worden.
Entsprechend Nr. 4.2 des Leitfadens zur Umsetzung der Förderrichtlinie des BMVI vom 22.10.2015
ist es darüber hinaus erforderlich, dass die k. a. Kommunen auch alle weiteren mit der Umsetzung
des Förderprojekts verbundenen Aufgaben für die Dauer und den Umfang des beantragten Projektes
schriftlich auf den Kreis Düren übertragen. Der Kreis Düren hat hierzu die beigefügte
Kooperationsvereinbarung allen kreisangehörigen Städte und Gemeinden vorgelegt und gebeten
diese zu unterzeichnen. In der Kooperationsvereinbarung werden die Rechte und Pflichten der
beiden Parteien geregelt.
Antragstellung und Zuwendungsbescheid
Der Kreis Düren hat stellvertretend für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Januar 2016
und erneut im April 2016 zur Realisierung eines flächendeckenden kreisweiten NGABreitbandausbaus einen Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung im Rahmen der Richtlinie des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) „Förderung zur Unterstützung
des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt.
Die im Förderantrag dargestellten Ausbaugebiete wurden auf der Grundlage einer Bestandsanalyse
sowie eines im Sommer 2015 durchgeführten Markterkundungsverfahrens nach Abstimmung mit
den k. a. Kommunen festgelegt. Beim BMVI wurde die Förderung einer sog.
Wirtschaftlichkeitslücke beantragt. Als Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke für den
flächendeckenden NGA-Breitbandausbau wurden auf der Grundlage einer vorläufigen Netzplanung
durch den technischen Berater TÜV Rheinland für das gesamte Kreisgebiet ein Betrag in Höhe von
28.091.807,00 EUR errechnet.
Der Kreis Düren hat hierzu am 06.09.2016 einen Bescheid des Bundes über eine Zuwendung in
vorläufiger Höhe von 14.045.903,00 EUR erhalten. Dies entspricht 50 % der errechneten
Wirtschaftlichkeitslücke und damit der beantragten Zuwendung.
Parallel zum Antrag beim BMVI hat der Kreis Düren beim Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf
Kofinanzierung des Ausbauvorhabens gestellt. Bereits im Zuge der Antragstellung beim BMVI
hatte das Land NRW in einem Letter of Intent eine Kofinanzierung in Höhe von 40 % der
Wirtschaftlichkeitslücke in Aussicht gestellt. Zudem hat das Land NRW darin seine grundsätzliche
Bereitschaft erklärt für die k. a. Kommunen, die einer Anordnung im Rahmen der
Haushaltssicherung unterliegen, zusätzlich den 10-prozentigen kommunalen Eigenanteil zu
übernehmen. Dies trifft im Kreis Düren auf elf der fünfzehn kreisangehörigen Kommunen zu (s.
Anlage Haushaltsstatus). Insgesamt wurde beim Land eine Zuwendung in Höhe von 13.196.944,00
EUR beantragt. Der Zuwendungsbescheid des Landes wurde noch nicht erteilt. U. a. muss der Kreis
Düren hierzu noch die mit den k. a. Kommunen zu schließende Kooperationsvereinbarung
vorlegen.
Auf Basis der bisherigen, vorläufigen Kalkulationen verbleibt für die k. a. Kommunen, die nicht
einer Anordnung im Rahmen eines Haushaltssicherungsverfahrens unterliegen, nach Abzug der
Förderung von Bund und Land NRW ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von insgesamt
848.960,00 EUR. Der verbleibende kommunale Eigenanteil ist verursacherbezogen zu leisten, d. h.
in Höhe von 10 % der in der jeweiligen k. a. Kommune tatsächlich entstehenden
Wirtschaftlichkeitslücke.
Verfahren zur Auswahl des bzw. der begünstigten Telekommunikationsunternehmen
Der vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes enthält umfangreiche Vorgaben für das weitere
Verfahren.
Im
ersten
Schritt
ist
zunächst
zur
Auswahl
des
bzw.
der
Telekommunikationsunternehmen, die das geförderte Ausbauvorhaben durchführen und das
ausgebaute Netz betreiben sollen ein offenes und transparentes Verfahren unter Beachtung der
Bestimmungen
des
nationalen
Vergaberechts
sowie
des
Gesetzes
gegen
Wettbewerbsbeschränkungen durchzuführen. Die Ausschreibung muss anbieter- und
technologieneutral formuliert werden.
Die Förderanträge bei Bund und Land sowie die darin kalkulierten Kosten basieren auf einem
geplanten VDSL-Ausbau unter Einsatz der Vectoring-Technik mit garantierten Übertragungsraten
von mindestens 50 Mbit/s für mindestens 95 % der Anschlüsse im Projektgebiet.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens, das, wie bereits erwähnt, technologieneutral durchgeführt
werden muss, werden die Bieter jedoch ausdrücklich aufgefordert auch höhere Bandbreiten als 50
Mbit/s anzubieten.
Beschlussvorlage 115/2016
Seite 2
Am 25.07.2016 wurde vom Kreis Düren im Rahmen einer europaweiten Auftragsbekanntmachung
ein zweistufiges Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnehmerwettbewerb gestartet. Um auch
mittelständische Unternehmen anzusprechen, wurde das Kreisgebiet in drei Lose aufgeteilt (s.
Anlage).
Im ersten Schritt wurden die interessierten Bieter aufgefordert einen Teilnahmeantrag einzureichen
und ihre Eignung für die Durchführung des geplanten Breitbandausbauvorhabens hinsichtlich ihrer
technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Die hierdurch
ermittelten geeigneten Bieter wurden am 12.10.2016 aufgefordert bis zum 11.11.2016 ein erstes
indikatives Angebot abzugeben. In den sich hieran anschließenden Bietergesprächen werden die
eingereichten Angebote erörtert und anschließend die verbleibenden Bieter zur Abgabe eines
finalen, verbindlichen Angebots aufgefordert. Hieraus wird dann das wirtschaftlichste Angebot
ermittelt. Im Verfahren ist vorgesehen, dass die Angebote jeweils gemeindescharf abgegeben
werden. Somit wird die tatsächliche Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke für die einzelnen
Kommunen im Laufe des Vergabeverfahrens ermittelt werden können und damit auch die
tatsächliche Höhe des kommunalen Eigenanteils.
Es ist beabsichtigt, das Auswahlverfahren bis spätestens Ende 2016 abzuschließen. Der dabei mit
dem bzw. den TKU verhandelte Kooperationsvertrag ist sowohl dem Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur als auch der Bundesnetzagentur zur Prüfung und Genehmigung
vorzulegen. Auf der Grundlage der über das Auswahlverfahren ermittelten tatsächlichen
Wirtschaftlichkeitslücke wird vom Bund und vom Land NRW jeweils der endgültige
Zuwendungsbescheid ergehen. Erst im Anschluss daran kann der Kooperationsvertrag mit dem
bzw. den TKU erfolgen. Ein erster Spatenstich für den Breitbandausbau im März 2017 erscheint
jedoch realistisch.
Kommunaler Eigenanteil
Durch die Gemeinde Inden ist nach derzeitigem Kenntnisstand kein Eigenanteil zu erbringen.
Es wird jedoch an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Zuwendungen von Bund und Land in
der Endabrechnung nur für die Gebiete ausgeschüttet werden, die nach Durchführung der
Maßnahmen tatsächlich mit mindestens 50 Mbit/s versorgt sind. D. h. bei der Ermittlung der
zuwendungsfähigen Kosten werden die Gesamtausgaben im Ausbaugebiet um den prozentualen
Anteil der nach Abschluss der Maßnahme nicht mit 50 Mbit/s versorgten Haushalte verringert.
Sollte dieser Fall wider Erwarten eintreten, wären die verbleibenden Kosten über kommunale
Eigenmittel abzudecken (s. § 5.4 der beigefügten Kooperationsvereinbarung). Dies gilt auch für die
Kommunen, die einer Anordnung im Rahmen eines Haushaltssicherungsverfahrens unterliegen.
Ein entsprechend den Vorschriften in Nr. 8 G der Förderrichtlinie des Bundes ggf. nach sieben
Jahren eintretender Rückforderungsanspruch des Kreises Düren gegenüber dem TKU wird in dem
Kooperationsvertrag zwischen Kreis Düren und dem TKU geregelt. In § 5.9 der
Kooperationsvereinbarung zwischen Kreis und Kommune wird die Verteilung des ggf. beim TKU
zurückzufordernden kommunalen Eigenanteils auf die k. a. Kommunen vereinbart.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
Beschlussvorlage 115/2016
☐ ja
€
€
☒ nein
Seite 3
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
€
€
€
☐ ja
☐ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 115/2016
Seite 4