Daten
Kommune
Inden
Größe
117 kB
Datum
19.01.2017
Erstellt
06.01.17, 13:05
Aktualisiert
06.01.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
Regina Dechering
03.01.2017
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
19.01.2017
TOP Ein Ja
Nein
2/2017
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Antrag auf Plangenehmigung gem. § 6 WHG für die Herstellung und Ausgestaltung einer
Flachwasserzone sowie auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG zur
Einleitung von Sümpfungswasser für die Erstbefüllung und unterstützende Speisung der
Flachwasserzone
•
Stellungnahme der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Seitens der Gemeinde Inden wird im Verfahren gem. § 6 WHG für die Herstellung und
Ausgestaltung einer Flachwasserzone sowie auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach
§ 8 WHG zur Einleitung von Sümpfungswasser für die Erstbefüllung und unterstützende Speisung
der Flachwasserzone keine Stellungnahme eingebracht.
Begründung:
Gemäß Braunkohlenplan Inden, räumlicher Teilabschnitt II soll im Zuge der fortschreitenden
Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Inden mit zeitlichem Vorlauf zum Indesee die Herstellung
einer 6 ha großen Flachwasserzone erfolgen. Sie befindet sich im nordwestlichen Teil des
zukünftigen Indesees und wird nach 2055 in diesen integriert. Diese Flachwasserzone soll neben der
neuen Inde, dem Blausteinsee und weiteren Wasserflächen in der näheren Umgebung rechtzeitig
ökologische Funktionen insbesondere für den wegfallenden Lucherberger See übernehmen. Die
Herstellung der Flachwasserzone wird etwa 2020 abgeschlossen sein und bis zur späteren
Integration in den zukünftigen Indesee ein eigenständiges Gewässer darstellen. Die Tiefe wird in
der Regel bei circa 1m liegen, zur Sicherung lokalen Erhalts auch größerer Wasserflächen in
längeren Trockenperioden werden 3 Eintiefungen bis zu 2m vorgesehen.
Die Speisung erfolgt überwiegend über Niederschlagswasser, für die Erstbefüllung sowie in Zeiten
hoher Verdunstung bzw. geringer Niederschläge soll eine unterstützende Speisung durch
Sümpfungswasser erfolgen. Die Zone soll sich naturnah entwickeln, sodass eine Vielzahl von Tierund Pflanzenarten sich ansiedeln werden. Langfristig soll dieser Seebereich weiterhin dem Naturund Landschaftsschutz dienen.
Da die Flachwasserzone während des laufenden Tagebaubetriebes errichtet wird, ist eine
entsprechende Verwallung vorgesehen (s. Anlage). Der errechnete geringfügige Ablauf erfolgt über
eine breite Überlaufschwelle und eine anschließende amphibisch durchgängige Rampe in das
nördlich verlaufende Hauptgewässer.
Eine Stellungnahme ist der Bezirksregierung Arnsberg bis zum 01.02.2017 vorzulegen.
Die Vorgaben zur Errichtung der Flachwasserzone und der Erhalt des in diesem Bereich
vorgesehenen Landschaftsschutzes sind auch in den Rahmenplan Indesee eingeflossen und spiegeln
somit den Planungswillen der Gemeinde Inden wieder. Die Prüfung der statischen,
wasserwirtschaftlichen und landschaftspflegerischen Belange obliegt den Fachbehörden. Bedenken
oder Anregungen werden von der Gemeinde Inden nicht ins Verfahren eingebracht.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
☐ ja
☒ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 2/2017
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