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Beschlussvorlage (Antrag auf Plangenehmigung gem. § 6 WHG für die Herstellung und Ausgestaltung einer Flachwasserzone sowie auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG zur Einleitung von Sümpfungswasser für die Erstbefüllung und unterstützende Speisung der Flachwasserzone • Stellungnahme der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
117 kB
Datum
19.01.2017
Erstellt
06.01.17, 13:05
Aktualisiert
06.01.17, 13:05
Beschlussvorlage (Antrag auf Plangenehmigung gem. §  6 WHG für die Herstellung und Ausgestaltung einer Flachwasserzone sowie auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG zur Einleitung von Sümpfungswasser für die Erstbefüllung und unterstützende Speisung der Flachwasserzone
•	Stellungnahme der Gemeinde Inden) Beschlussvorlage (Antrag auf Plangenehmigung gem. §  6 WHG für die Herstellung und Ausgestaltung einer Flachwasserzone sowie auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG zur Einleitung von Sümpfungswasser für die Erstbefüllung und unterstützende Speisung der Flachwasserzone
•	Stellungnahme der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 03.01.2017 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 19.01.2017 TOP Ein Ja Nein 2/2017 Ent Bemerkungen Betrifft: Antrag auf Plangenehmigung gem. § 6 WHG für die Herstellung und Ausgestaltung einer Flachwasserzone sowie auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG zur Einleitung von Sümpfungswasser für die Erstbefüllung und unterstützende Speisung der Flachwasserzone • Stellungnahme der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Seitens der Gemeinde Inden wird im Verfahren gem. § 6 WHG für die Herstellung und Ausgestaltung einer Flachwasserzone sowie auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 WHG zur Einleitung von Sümpfungswasser für die Erstbefüllung und unterstützende Speisung der Flachwasserzone keine Stellungnahme eingebracht. Begründung: Gemäß Braunkohlenplan Inden, räumlicher Teilabschnitt II soll im Zuge der fortschreitenden Wiedernutzbarmachung des Tagebaus Inden mit zeitlichem Vorlauf zum Indesee die Herstellung einer 6 ha großen Flachwasserzone erfolgen. Sie befindet sich im nordwestlichen Teil des zukünftigen Indesees und wird nach 2055 in diesen integriert. Diese Flachwasserzone soll neben der neuen Inde, dem Blausteinsee und weiteren Wasserflächen in der näheren Umgebung rechtzeitig ökologische Funktionen insbesondere für den wegfallenden Lucherberger See übernehmen. Die Herstellung der Flachwasserzone wird etwa 2020 abgeschlossen sein und bis zur späteren Integration in den zukünftigen Indesee ein eigenständiges Gewässer darstellen. Die Tiefe wird in der Regel bei circa 1m liegen, zur Sicherung lokalen Erhalts auch größerer Wasserflächen in längeren Trockenperioden werden 3 Eintiefungen bis zu 2m vorgesehen. Die Speisung erfolgt überwiegend über Niederschlagswasser, für die Erstbefüllung sowie in Zeiten hoher Verdunstung bzw. geringer Niederschläge soll eine unterstützende Speisung durch Sümpfungswasser erfolgen. Die Zone soll sich naturnah entwickeln, sodass eine Vielzahl von Tierund Pflanzenarten sich ansiedeln werden. Langfristig soll dieser Seebereich weiterhin dem Naturund Landschaftsschutz dienen. Da die Flachwasserzone während des laufenden Tagebaubetriebes errichtet wird, ist eine entsprechende Verwallung vorgesehen (s. Anlage). Der errechnete geringfügige Ablauf erfolgt über eine breite Überlaufschwelle und eine anschließende amphibisch durchgängige Rampe in das nördlich verlaufende Hauptgewässer. Eine Stellungnahme ist der Bezirksregierung Arnsberg bis zum 01.02.2017 vorzulegen. Die Vorgaben zur Errichtung der Flachwasserzone und der Erhalt des in diesem Bereich vorgesehenen Landschaftsschutzes sind auch in den Rahmenplan Indesee eingeflossen und spiegeln somit den Planungswillen der Gemeinde Inden wieder. Die Prüfung der statischen, wasserwirtschaftlichen und landschaftspflegerischen Belange obliegt den Fachbehörden. Bedenken oder Anregungen werden von der Gemeinde Inden nicht ins Verfahren eingebracht. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ☐ ja ☒ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 2/2017 Seite 2