Daten
Kommune
Inden
Größe
128 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
10.11.16, 14:40
Aktualisiert
08.12.16, 17:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
Regina Dechering
09.11.2016
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
17.11.2016
Rat
22.12.2016
TOP Ein Ja
Nein
125/2016
Ent Bemerkungen
Betrifft:
8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Berger Weg“
•
Aufstellungsbeschluss
•
Beschluss einer Veränderungssperre
Beschlussentwurf:
Der Bebauungsplan Nr.11 „Am Berger Weg“ wird innerhalb des im in Anlage beigefügten Plan
vom 08.11.2016 eingetragenen Geltungsbereiches geändert.
Die anliegende Satzung der Gemeinde Inden über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich
der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Berger Weg“ wird beschlossen.
Begründung:
In der Gemeinde Inden sind bedingt durch den starken Flächeneingriff des Tagebaus Inden sehr
wenig städtebauliche Potentialflächen vorhanden. Dies betrifft insbesondere Entwicklungspotentiale
im direkten Zusammenhang mit dem Zentrum in Inden/Altdorf. So mussten in der Vergangenheit
immer wieder Flächenanfragen zu Errichtung zentrennaher Einrichtungen wegen fehlender Flächen
abgelehnt werden. Aber auch unter der Zielsetzung der Landesplanung, Flächen im Innenbereich
von Ortschaften vor Neuinanspruchnahme von Flächen im Freiraum zu nutzen wird die
städtebauliche Inwertsetzung der Industriebrache an der Goltsteinstraße überprüft. Die Brache liegt
innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Berger Weg“ in einer
Größenordnung von 2,35 ha. Es sind gewerbliche Bauflächen ausgewiesen. Die vorhandenen
Aufbauten sind baufällig und in keiner Nutzung. Die Flächen werden ebenfalls nicht genutzt.
Bei der Fläche handelt es sich um eine Altlastverdachtsfläche IN 481 (ehemalige Brikettfabrik). Die
Sanierung der Altlast zur Inwertsetzung des Grundstückes für eine Wohnnutzung ist voraussichtlich
sehr aufwendig. Da aber keine weiteren Alternativflächen im Zentrumsbereich der Gemeinde für
städtebauliche Entwicklungen vorhanden sind, wird empfohlen, den Prozess zur Überprüfung der
Flächen in Bezug auf die Entwicklung eines Quartieres für generationenübergreifendes Wohnen,
evtl. unter Einbindung nicht störender Gewerbebetriebe, zu starten. Entsprechend wird der
Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes empfohlen.
Um diese mögliche Entwicklung des Quartieres nicht dadurch zu vereiteln oder zu erschweren, dass
durch die Errichtung baulicher Anlagen oder Nutzungsänderungen Tatsachen geschaffen werden,
die den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen, sollte mit der Aufstellung
der Bebauungsplanänderung die Satzung über die Veränderungssperre beschlossen werden.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☐ ja
€
€
€
€
€
☐ ja
☒ nein
☐ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Beschlussvorlage 125/2016
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