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Beschlussvorlage (8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Berger Weg“ • Aufstellungsbeschluss • Beschluss einer Veränderungssperre)

Daten

Kommune
Inden
Größe
128 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
10.11.16, 14:40
Aktualisiert
08.12.16, 17:33
Beschlussvorlage (8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Berger Weg“
•	Aufstellungsbeschluss
•	Beschluss einer Veränderungssperre) Beschlussvorlage (8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Berger Weg“
•	Aufstellungsbeschluss
•	Beschluss einer Veränderungssperre)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 09.11.2016 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 17.11.2016 Rat 22.12.2016 TOP Ein Ja Nein 125/2016 Ent Bemerkungen Betrifft: 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Berger Weg“ • Aufstellungsbeschluss • Beschluss einer Veränderungssperre Beschlussentwurf: Der Bebauungsplan Nr.11 „Am Berger Weg“ wird innerhalb des im in Anlage beigefügten Plan vom 08.11.2016 eingetragenen Geltungsbereiches geändert. Die anliegende Satzung der Gemeinde Inden über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Berger Weg“ wird beschlossen. Begründung: In der Gemeinde Inden sind bedingt durch den starken Flächeneingriff des Tagebaus Inden sehr wenig städtebauliche Potentialflächen vorhanden. Dies betrifft insbesondere Entwicklungspotentiale im direkten Zusammenhang mit dem Zentrum in Inden/Altdorf. So mussten in der Vergangenheit immer wieder Flächenanfragen zu Errichtung zentrennaher Einrichtungen wegen fehlender Flächen abgelehnt werden. Aber auch unter der Zielsetzung der Landesplanung, Flächen im Innenbereich von Ortschaften vor Neuinanspruchnahme von Flächen im Freiraum zu nutzen wird die städtebauliche Inwertsetzung der Industriebrache an der Goltsteinstraße überprüft. Die Brache liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Berger Weg“ in einer Größenordnung von 2,35 ha. Es sind gewerbliche Bauflächen ausgewiesen. Die vorhandenen Aufbauten sind baufällig und in keiner Nutzung. Die Flächen werden ebenfalls nicht genutzt. Bei der Fläche handelt es sich um eine Altlastverdachtsfläche IN 481 (ehemalige Brikettfabrik). Die Sanierung der Altlast zur Inwertsetzung des Grundstückes für eine Wohnnutzung ist voraussichtlich sehr aufwendig. Da aber keine weiteren Alternativflächen im Zentrumsbereich der Gemeinde für städtebauliche Entwicklungen vorhanden sind, wird empfohlen, den Prozess zur Überprüfung der Flächen in Bezug auf die Entwicklung eines Quartieres für generationenübergreifendes Wohnen, evtl. unter Einbindung nicht störender Gewerbebetriebe, zu starten. Entsprechend wird der Beschluss zur Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes empfohlen. Um diese mögliche Entwicklung des Quartieres nicht dadurch zu vereiteln oder zu erschweren, dass durch die Errichtung baulicher Anlagen oder Nutzungsänderungen Tatsachen geschaffen werden, die den zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes widersprechen, sollte mit der Aufstellung der Bebauungsplanänderung die Satzung über die Veränderungssperre beschlossen werden. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☐ ja € € € € € ☐ ja ☒ nein ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 125/2016 Seite 2