Daten
Kommune
Inden
Größe
185 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
09.12.16, 16:02
Aktualisiert
09.12.16, 16:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf
Satzung der Gemeinde Inden über die Veränderungssperre im Geltungsbereich der 8. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Berger Weg“
Der Rat der Gemeinde Inden hat am 22. 12.2016 aufgrund der §§ 14 und 16 BauGB die nachstehende
Satzung beschlossen:
§1
Die Satzung umfasst den Geltungsbereich der 8. Änderung Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Berger
Weg“. Für diesen Bereich hat der Rat der Gemeinde Inden am 22.12.2016 beschlossen.
Innerhalb des Geltungsbereiches dieser Satzung liegen folgende Grundstücke:
Gemarkung Lamersdorf, Flur 11,Flurstück 107 teilweise,
Gemarkung Lucherberg, Flur 11, Flurstücke 170, 171, 532, 579, 581, 602 und 603
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches dieser Satzung ist dem anliegenden Übersichtsplan zu entnehmen.
§2
In dem vorbenannten Gebiet dürfen
1.
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden,
2.
Erhebliche und wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind nicht
vorgenommen werden.
§3
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden oder
aufgrund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungsarbeiten und die
Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
§4
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für Ihren Geltungsbereich die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens
nach Ablauf von 2 Jahren nach dem Tage ihrer Bekanntmachung.