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Beschlussvorlage (Entwurf Satzung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
185 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
09.12.16, 16:02
Aktualisiert
09.12.16, 16:02
Beschlussvorlage (Entwurf Satzung)

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Inhalt der Datei

Entwurf Satzung der Gemeinde Inden über die Veränderungssperre im Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Berger Weg“ Der Rat der Gemeinde Inden hat am 22. 12.2016 aufgrund der §§ 14 und 16 BauGB die nachstehende Satzung beschlossen: §1 Die Satzung umfasst den Geltungsbereich der 8. Änderung Bebauungsplanes Nr. 11 „Am Berger Weg“. Für diesen Bereich hat der Rat der Gemeinde Inden am 22.12.2016 beschlossen. Innerhalb des Geltungsbereiches dieser Satzung liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Lamersdorf, Flur 11,Flurstück 107 teilweise, Gemarkung Lucherberg, Flur 11, Flurstücke 170, 171, 532, 579, 581, 602 und 603 Die Abgrenzung des Geltungsbereiches dieser Satzung ist dem anliegenden Übersichtsplan zu entnehmen. §2 In dem vorbenannten Gebiet dürfen 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt werden, 2. Erhebliche und wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind nicht vorgenommen werden. §3 Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden oder aufgrund eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. §4 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für Ihren Geltungsbereich die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, spätestens nach Ablauf von 2 Jahren nach dem Tage ihrer Bekanntmachung.