Daten
Kommune
Kerpen
Größe
108 kB
Erstellt
08.06.16, 08:31
Aktualisiert
08.06.16, 08:31
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: PersRef / Persönliche Referentin
Sachbearbeiter/in: Annette Seiche
TOP
Drs.-Nr.: 307.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Integrationsrat
X
31.05.2016
Bemerkungen
15.06.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Leitlinie zur Verleihung des Integrationspreises
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Text auf nächstfolgender Seite
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Pers.
Referentin
Seiche
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Der Integrationsrat beschließt die Leitlinie zur Verleihung des Integrationspreises mit folgenden
Konkretisierungen:
§ 1 Verleihung des Integrationspreises
Der Integrationspreis wird in der Regel jährlich verliehen.
Er besteht aus einer Urkunde sowie einer Geldzuwendung in Höhe von 500,- €. Der
Förderpreis wird je zur Hälfte durch den Integrationsrat und ein oder mehrere Sponsoren
zur Verfügung gestellt. Ansonsten übernimmt der Integrationsrat den Förderpreis gesamt.
Urkunde und Geldzuwendung werden im Rahmen des Festes der Kulturen jeweils am 3.
Oktober des jeweiligen Jahres verliehen. Das Fest der Kulturen wird organisiert durch den
Verein „Vielfalt der Kulturen in Kerpen e. V.“. Der Vereinsvorstand legt den Zeitrahmen für
die Preisvergabe im Rahmen des Festes der Kulturen fest. Die Laudatio erfolgt durch den
Vorsitzenden / die Vorsitzende des Integrationsrates. Der Preis wird durch den
Bürgermeister / die Bürgermeisterin übergeben.
[§ 2 Zusammensetzung der Jury:
Wird konkretisiert durch die Befassung der Vorlage 306.16.]
§ 6 Bewerbungszeitraum
Die erstmalige Verleihung des Preises findet im Jahr 2016 statt. Bewerbungsschluss ist jeweils
zum 15. August eines jeden Jahres.
Begründung:
Der Integrationsrat ist grundsätzlich frei in der Entscheidung über die Modalitäten der Verleihung
eines Integrationspreises an Kerpener Bürgerinnen und Bürger.
Daher entscheiden die Mitglieder des Integrationsrates eigenverantwortlich über die Häufigkeit der
Integrationspreisverleihung, die Bewerbungsfristen, den Umfang und die Finanzierung der
Geldzuwendung sowie den äußeren Rahmen der Preisverleihung.
Eine Arbeitsgruppe des Integrationsrates ist am 14.04.2016 zusammengekommen, um einen
ersten Entwurf für eine Richtlinie zur Integrationspreisverleihung zu erarbeiten.
Dieser Entwurf und Konkretisierungsvorschläge werden dem Integrationsrat nun zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorlage 307.16
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