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Beschlussvorlage (Leitlinie zur Verleihung des Integrationspreises)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
108 kB
Erstellt
08.06.16, 08:31
Aktualisiert
08.06.16, 08:31
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: PersRef / Persönliche Referentin Sachbearbeiter/in: Annette Seiche TOP Drs.-Nr.: 307.16 Datum : Beratungsfolge Termin Integrationsrat X 31.05.2016 Bemerkungen 15.06.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Leitlinie zur Verleihung des Integrationspreises X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Text auf nächstfolgender Seite Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Pers. Referentin Seiche Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Der Integrationsrat beschließt die Leitlinie zur Verleihung des Integrationspreises mit folgenden Konkretisierungen: § 1 Verleihung des Integrationspreises   Der Integrationspreis wird in der Regel jährlich verliehen. Er besteht aus einer Urkunde sowie einer Geldzuwendung in Höhe von 500,- €. Der Förderpreis wird je zur Hälfte durch den Integrationsrat und ein oder mehrere Sponsoren zur Verfügung gestellt. Ansonsten übernimmt der Integrationsrat den Förderpreis gesamt.  Urkunde und Geldzuwendung werden im Rahmen des Festes der Kulturen jeweils am 3. Oktober des jeweiligen Jahres verliehen. Das Fest der Kulturen wird organisiert durch den Verein „Vielfalt der Kulturen in Kerpen e. V.“. Der Vereinsvorstand legt den Zeitrahmen für die Preisvergabe im Rahmen des Festes der Kulturen fest. Die Laudatio erfolgt durch den Vorsitzenden / die Vorsitzende des Integrationsrates. Der Preis wird durch den Bürgermeister / die Bürgermeisterin übergeben. [§ 2 Zusammensetzung der Jury: Wird konkretisiert durch die Befassung der Vorlage 306.16.] § 6 Bewerbungszeitraum Die erstmalige Verleihung des Preises findet im Jahr 2016 statt. Bewerbungsschluss ist jeweils zum 15. August eines jeden Jahres. Begründung: Der Integrationsrat ist grundsätzlich frei in der Entscheidung über die Modalitäten der Verleihung eines Integrationspreises an Kerpener Bürgerinnen und Bürger. Daher entscheiden die Mitglieder des Integrationsrates eigenverantwortlich über die Häufigkeit der Integrationspreisverleihung, die Bewerbungsfristen, den Umfang und die Finanzierung der Geldzuwendung sowie den äußeren Rahmen der Preisverleihung. Eine Arbeitsgruppe des Integrationsrates ist am 14.04.2016 zusammengekommen, um einen ersten Entwurf für eine Richtlinie zur Integrationspreisverleihung zu erarbeiten. Dieser Entwurf und Konkretisierungsvorschläge werden dem Integrationsrat nun zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Beschlussvorlage 307.16 Seite 2