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Beschlussvorlage (Entwurf der Leitlinie)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
31 kB
Erstellt
08.06.16, 08:31
Aktualisiert
08.06.16, 08:31
Beschlussvorlage (Entwurf der Leitlinie) Beschlussvorlage (Entwurf der Leitlinie)

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Inhalt der Datei

Leitlinie zur Verleihung des Integrationspreises der Kolpingstadt Kerpen Präambel In der Kolpingstadt leben etwa 67.000 Personen, davon 16.000, deren familiäre Herkunft in anderen Ländern – insgesamt 117 verschiedenen – liegt. Rund 25 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt haben einen Migrationshintergrund. Diese kulturelle Vielfalt und ein Zusammenleben von Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsländern spielen eine herausragende Rolle in unserer Gemeinschaft. Ehrenamtliche und hauptamtliche Initiativen sind maßgeblich daran beteiligt, Bürgerinnen und Bürgern mit Zuwanderungsgeschichte einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. Um dieses Engagement zu honorieren und im sozialen Bewusstsein öffentlich zu machen, wird der Integrationspreis der Kolpingstadt Kerpen verliehen. Der Integrationspreis würdigt herausragende Maßnahmen und Projekte sowie Einzelpersonen, die sich für Integration und Gleichberechtigung von Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen. Solche Maßnahmen und Projekte können in verschiedenen Bereichen, unter anderem im Bereich Kultur, Politik, Soziales, Kunst, Sprache und Sport, angesiedelt sein. §1 Verleihung des Integrationspreises Der Integrationspreis wird mit einem (dieser Punkt ist noch zu besprechen wie sich der Preis gestaltet und ist dann auch abhängig vom Budget oder Sponsoren) XXXXXX prämiert jährlich durch den Integrationsvorsitzenden der Kolpingstadt Kerpen zusammen mit der Jury vergeben. Über die Verleihung entscheidet eine unabhängige Jury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. §2 Zusammensetzung der Jury Die Jury besteht aus folgenden Mitgliedern: Dieser Punkt sollte auch in den Fraktionen diskutiert werden! Es könnte eine Abordnung des Integrationsrates sein, unterstützt auch durch den Bürgermeister der Stadt, Sponsoren, die Integrationsbeauftragte etc. Die Jury entscheidet mit der einfachen Stimmenmehrheit ihrer Mitglieder. §3 Preisträgerinnen und Preisträger Verliehen werden kann der Preis an Kerpener - Privatpersonen Private Initiativen und Bürgerinitiativen Träger, Organisationen und Verbände Vereine Schulen und Kindergärten - Untergruppierungen kirchlicher Träger oder anderer religiöser Gemeinschaften Maßgeblich ist herausragendes Engagement im Bereich der Integration und Gleichberechtigung von Menschen mit Migrationshintergrund. § 4 Vergabekriterien Der Preis wird für Maßnahmen und Projekte verliehen, die sich für die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund engagieren und Projekte zur Integration in Kerpen durchgeführt haben oder durch Aktivitäten die Integration nachhaltig fördern. Folgende Kriterien finden bei der Bewertung weiterhin Anwendung: Innovativer Ansatz Kreativität Regionale Verankerung Nachhaltigkeit § 5 Vorschlagsberechtigung und Bewerbung Vorschlagsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Kolpingstadt Kerpen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Eigenbewerbungen sind möglich. Der Integrationspreis kann für eine Maßnahme oder ein Projekt nur einmal vergeben werden, wobei die Jury sich vorbehalten darf, den Preis auch auf mehrere Preisträger zu verteilen. § 6 Bewerbungszeitraum Dieser wäre dann noch festzulegen, wenn der Zeitpunkt und –ort der Preisverleihung geklärt ist und das Budget feststeht. § 7 Organisationsbüro / Geschäftsstelle Als Geschäftsstelle fungiert …auch dies wäre natürlich noch festzulegen und dann mit Anschrift und Rufnummern sowie weiteren Kontaktdaten zu vervollständigen.