Daten
Kommune
Kerpen
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Erstellt
08.06.16, 08:31
Aktualisiert
08.06.16, 08:31
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Leitlinie zur Verleihung des Integrationspreises der Kolpingstadt Kerpen
Präambel
In der Kolpingstadt leben etwa 67.000 Personen, davon 16.000, deren familiäre Herkunft in anderen
Ländern – insgesamt 117 verschiedenen – liegt. Rund 25 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner
unserer Stadt haben einen Migrationshintergrund. Diese kulturelle Vielfalt und ein Zusammenleben
von Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsländern spielen eine herausragende Rolle in unserer
Gemeinschaft. Ehrenamtliche und hauptamtliche Initiativen sind maßgeblich daran beteiligt,
Bürgerinnen und Bürgern mit Zuwanderungsgeschichte einen gleichberechtigten Zugang zu
ermöglichen. Um dieses Engagement zu honorieren und im sozialen Bewusstsein öffentlich zu
machen, wird der Integrationspreis der Kolpingstadt Kerpen verliehen. Der Integrationspreis würdigt
herausragende Maßnahmen und Projekte sowie Einzelpersonen, die sich für Integration und
Gleichberechtigung von Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen. Solche Maßnahmen und
Projekte können in verschiedenen Bereichen, unter anderem im Bereich Kultur, Politik, Soziales,
Kunst, Sprache und Sport, angesiedelt sein.
§1 Verleihung des Integrationspreises
Der Integrationspreis wird mit einem (dieser Punkt ist noch zu besprechen wie sich der Preis gestaltet
und ist dann auch abhängig vom Budget oder Sponsoren) XXXXXX prämiert jährlich durch den
Integrationsvorsitzenden der Kolpingstadt Kerpen zusammen mit der Jury vergeben.
Über die Verleihung entscheidet eine unabhängige Jury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§2 Zusammensetzung der Jury
Die Jury besteht aus folgenden Mitgliedern:
Dieser Punkt sollte auch in den Fraktionen diskutiert werden!
Es könnte eine Abordnung des Integrationsrates sein, unterstützt auch durch den Bürgermeister der
Stadt, Sponsoren, die Integrationsbeauftragte etc.
Die Jury entscheidet mit der einfachen Stimmenmehrheit ihrer Mitglieder.
§3 Preisträgerinnen und Preisträger
Verliehen werden kann der Preis an Kerpener
-
Privatpersonen
Private Initiativen und Bürgerinitiativen
Träger, Organisationen und Verbände
Vereine
Schulen und Kindergärten
-
Untergruppierungen kirchlicher Träger oder anderer religiöser Gemeinschaften
Maßgeblich ist herausragendes Engagement im Bereich der Integration und Gleichberechtigung von
Menschen mit Migrationshintergrund.
§ 4 Vergabekriterien
Der Preis wird für Maßnahmen und Projekte verliehen, die sich für die Integration von Menschen mit
Migrationshintergrund engagieren und Projekte zur Integration in Kerpen durchgeführt haben oder
durch Aktivitäten die Integration nachhaltig fördern. Folgende Kriterien finden bei der Bewertung
weiterhin Anwendung:
Innovativer Ansatz
Kreativität
Regionale Verankerung
Nachhaltigkeit
§ 5 Vorschlagsberechtigung und Bewerbung
Vorschlagsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Kolpingstadt Kerpen, die das 16.
Lebensjahr vollendet haben. Eigenbewerbungen sind möglich. Der Integrationspreis kann für eine
Maßnahme oder ein Projekt nur einmal vergeben werden, wobei die Jury sich vorbehalten darf, den
Preis auch auf mehrere Preisträger zu verteilen.
§ 6 Bewerbungszeitraum
Dieser wäre dann noch festzulegen, wenn der Zeitpunkt und –ort der Preisverleihung geklärt ist und
das Budget feststeht.
§ 7 Organisationsbüro / Geschäftsstelle
Als Geschäftsstelle fungiert …auch dies wäre natürlich noch festzulegen und dann mit
Anschrift und Rufnummern sowie weiteren Kontaktdaten zu vervollständigen.