Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
07.06.16, 18:15
Aktualisiert
07.06.16, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.1, Zentrales Baumanagement
Sachbearbeiter/in: M. Kesternich
TOP
Drs.-Nr.: 260.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Bau- und Feuerschutzausschuss
16.06.2016
Haupt- und Finanzausschuss
28.06.2016
X
01.06..2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Ersatz des Alten Gemeindehauses in Kerpen-Sindorf
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiterin
Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Kesternich
Habicht
Vaaßen
Schwister
Mitzeichnung
Amt 16/23/24
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Im Bau- und Feuerschutzausschuss am 11.02.2016 wurden mögliche Varianten für einen Ersatz
des abgängigen Alten Gemeindehauses in Sindorf vorgestellt.
Zu Frage 1 und 2:
Eine Variante beabsichtigt die Nutzung geeigneter Räumlichkeiten in einem von einem noch zu
ermittelnden Privatinvestor errichteten Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück des
ehemaligen Hallenbades. Das Fachamt 18 wird im nächsten Monat eine mit Amt 16 abgestimmte
Ausschreibung mit entsprechenden Vorgaben zur Findung des Privatinvestors herausgeben. Nach
Auswertung der darauf konkret eingegangenen Angebote kann dann die Wirtschaftlichkeit geprüft
werden.
Laut dem Fachamt 23 ist die Errichtung eines Gemeindehauses in Verbindung mit einem KitaNeubau nur möglich, wenn es sich um ein separates Gebäude mit eigenem Eingang handelt.
Das Gemeindehaus wird ganztägig von unterschiedlichen Personen genutzt. Eine gemeinsame
Nutzung mit den Räumen der Kita würde bedeuten, dass die Kita zu jedem Zeitpunkt für alle
zugänglich wäre. Damit wären die Aufsicht und die Sicherheit der Kinder nicht mehr gewährleistet.
Aus Sicht des Fachamtes 22 ist ein Ersatz für das Alte Gemeindehaus Sindorf in Form der
Nutzung von multifunktionalen Räumen in einem geplanten Kita-Neubau denkbar und
wünschenswert. Der AWO sollte im bestehenden Umfang die Nutzung als Begegnungsstätte
ermöglicht werden.
Zu Frage 3:
Im Haushaltsplan 2016 sind Mittel in Höhe von 500.000 € veranschlagt.
Eine kurzfristige Umsetzung der Maßnahme ist nicht möglich, da der Haushalt noch nicht
genehmigt wurde.
Beschlussvorlage 260.16
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