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Beschlussvorlage (Ersatz des Alten Gemeindehauses in Kerpen-Sindorf)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
07.06.16, 18:15
Aktualisiert
07.06.16, 18:15
Beschlussvorlage (Ersatz des Alten Gemeindehauses in Kerpen-Sindorf) Beschlussvorlage (Ersatz des Alten Gemeindehauses in Kerpen-Sindorf)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.1, Zentrales Baumanagement Sachbearbeiter/in: M. Kesternich TOP Drs.-Nr.: 260.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Bau- und Feuerschutzausschuss 16.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss 28.06.2016 X 01.06..2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Ersatz des Alten Gemeindehauses in Kerpen-Sindorf X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiterin Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Kesternich Habicht Vaaßen Schwister Mitzeichnung Amt 16/23/24 Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Seidenpfennig Begründung: Im Bau- und Feuerschutzausschuss am 11.02.2016 wurden mögliche Varianten für einen Ersatz des abgängigen Alten Gemeindehauses in Sindorf vorgestellt. Zu Frage 1 und 2: Eine Variante beabsichtigt die Nutzung geeigneter Räumlichkeiten in einem von einem noch zu ermittelnden Privatinvestor errichteten Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück des ehemaligen Hallenbades. Das Fachamt 18 wird im nächsten Monat eine mit Amt 16 abgestimmte Ausschreibung mit entsprechenden Vorgaben zur Findung des Privatinvestors herausgeben. Nach Auswertung der darauf konkret eingegangenen Angebote kann dann die Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Laut dem Fachamt 23 ist die Errichtung eines Gemeindehauses in Verbindung mit einem KitaNeubau nur möglich, wenn es sich um ein separates Gebäude mit eigenem Eingang handelt. Das Gemeindehaus wird ganztägig von unterschiedlichen Personen genutzt. Eine gemeinsame Nutzung mit den Räumen der Kita würde bedeuten, dass die Kita zu jedem Zeitpunkt für alle zugänglich wäre. Damit wären die Aufsicht und die Sicherheit der Kinder nicht mehr gewährleistet. Aus Sicht des Fachamtes 22 ist ein Ersatz für das Alte Gemeindehaus Sindorf in Form der Nutzung von multifunktionalen Räumen in einem geplanten Kita-Neubau denkbar und wünschenswert. Der AWO sollte im bestehenden Umfang die Nutzung als Begegnungsstätte ermöglicht werden. Zu Frage 3: Im Haushaltsplan 2016 sind Mittel in Höhe von 500.000 € veranschlagt. Eine kurzfristige Umsetzung der Maßnahme ist nicht möglich, da der Haushalt noch nicht genehmigt wurde. Beschlussvorlage 260.16 Seite 2