Daten
Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
16.06.2016
Erstellt
06.06.16, 13:16
Aktualisiert
06.06.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 25.2 / Baubetriebshof,
TOP
Friedhofswesen
Drs.-Nr.: 256.16
Sachbearbeiter/in: Herr Gronenwald
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
23.05.2016
Bemerkungen
16.06.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Ausweisung von Flächen für einen Bestattungswald in der Kolpingstadt Kerpen
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt keine Ausweisung von Waldflächen für einen Bestattungswald in der Kolpingstadt
Kerpen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Gronenwald
Otten
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt mit Schreiben vom 15.04.2016 die Ausweisung von
Flächen zur Errichtung eines Bestattungswaldes in der Kolpingstadt Kerpen.
Aufgrund des vg. Antrages hat die Verwaltung mit dem zuständigen Revierförster, Herrn Claßen,
geprüft, ob die städtischen Waldflächen für einen Bestattungswald geeignet sind und somit
umgewandelt werden können.
Vor diesem Hintergrund kommen nur ausgewählte Waldgebiete in Frage, die sich durch eine
weitestgehend standortgerechte und naturnahe Baumarten-Zusammensetzung auszeichnen.
Darüber hinaus ist die Erreichbarkeit über öffentliche Straßen sowie das Vorhandensein von
Parkplatzflächen von grundlegender Bedeutung. Ebenso wichtig ist, dass der in Frage kommende
Wald nicht oder nur im geringen Maße mit Unterholz (Brombeeren, Brennnesseln etc.) bewachsen
ist. Die Erreichbarkeit möglicher Grabstellen muss jederzeit möglich sein. Ferner ist zu prüfen, ob
durch die Ausweisung eines Bestattungswaldes eine Waldumwandlung erfolgen muss. Ebenfalls
ist zu prüfen, ob ein Bestattungswald innerhalb eines FFH-Gebietes, Landschaftsschutzgebietes
oder Naturschutzgebietes angelegt werden darf.
Sollte in der Kolpingstadt Kerpen ein Bestattungswald ausgewiesen werden, müssen zudem
maßgebliche finanzielle Aspekte mit berücksichtigt werden. Einhergehend mit der Ausweisung
einer Waldfläche erhöht sich maßgeblich der Aufwand für die Verkehrssicherheit gegenüber eines
herkömmlichen Waldes. D.h. vor Ausweisung einer Waldfläche ist grundsätzlich eine
Durchforstung erforderlich, da mögliche "Gefahren-Bäume" gefällt und Totholz im Kronenbereich
fachgerecht entfernt werden. Sollten im Falle nach Ausweisung eines Bestattungswaldes
Totholzbeseitigungen oder Astbruch nach Sturmereignissen erforderlich werden, können zudem
keine Großgeräte bzw. Hubsteiger o.ä. eingesetzt werden. Die Beseitigung dieser Gefahren kann
nur durch eine Fachfirma mittels kostenintensiver Seilklettertechnik erfolgen.
Im Eigentum der Kolpingstadt Kerpen befinden sich 2 Waldflächen, die über eine ausreichende
Größe verfügen. Zum einen handelt es sich hierbei um das Waldgebiet "Parrig" zwischen Kerpen
und Götzenkirchen und der städtischen Waldfläche Neubottenbroich.
Der Waldbereich "Parrig" ist als FFH-Gebiet ausgewiesen. Der komplette Waldbereich verfügt
über einen sehr starken Unterholzbewuchs, so dass ein Betreten des Waldes nur dann möglich
ist, wenn dieses Unterholz im Rahmen einer massiven Durchforstung beseitigt wird. Zudem ist der
komplette Baumbestand im Rahmen der Verkehrssicherheit grundsätzlich zu überprüfen und es
sind massive Eingriffe zu erwarten. Das gleiche gilt ebenfalls für den Waldbereich
Neubottenbroich.
Der städtische Wald Neubottenbroich verfügt über einen relativ alten Baumbestand. Hinsichtlich
der besonderen Lage (Staunässe) ist der einzelne Baum als Bestattungsraum nicht geeignet. Als
Fazit bleibt somit festzuhalten, dass die Kolpingstadt Kerpen über keinen geeigneten Waldbestand
verfügt, der in einen entsprechenden Bestattungswald umgewandelt werden könnte.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bereits im Jahr 2007 als alternative
Bestattungsart die Baumbestattung vorgestellt wurde (D 359/07).
Der Bau- und Feuerschutzausschuss hat grundsätzlich die Einrichtung von Baumgrabstätten für
Urnenbeisetzungen auf dem Friedhof Kerpen-Nord beschlossen. Alternativ zu der
Urnenbestattung im losen Baumbestand wurden im nächsten Schritt Baumbestattungen
eingeführt, bei denen die Urnen kreisförmig um einen Einzelbaum beigesetzt werden. Bei dieser
Bestattungsart können 12 Urnen beigesetzt werden.
Das Angebot der pflegefreien Baumbestattung auf den städtischen Friedhöfen wird gut
angenommen. Bis auf die Friedhöfe Sindorf, Götzenkirchen und Neubottenbroich wird diese Art
der Bestattung auf allen übrigen Friedhöfen angeboten.
Beschlussvorlage 256.16
Seite 2
Durch die Einrichtung einer weiteren Bestattungsart, nämlich die Waldbestattung, würde sich dies
sicherlich negativ auf die städtischen Friedhöfe auswirken. Die Anzahl der Freiflächen innerhalb
der Friedhöfe würde weiter steigen und sich nachhaltig negativ auf die Gebühren der einzelnen
Grabarten auswirken.
Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Feuerschutzausschuss, eine Ausweisung von
Waldbestattungen aus den o.g. Gründen abzulehnen.
Beschlussvorlage 256.16
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