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Beschlussvorlage (Ausweisung von Flächen für einen Bestattungswald in der Kolpingstadt Kerpen hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
16.06.2016
Erstellt
06.06.16, 13:16
Aktualisiert
06.06.16, 13:16
Beschlussvorlage (Ausweisung von Flächen für einen Bestattungswald in der Kolpingstadt Kerpen
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Beschlussvorlage (Ausweisung von Flächen für einen Bestattungswald in der Kolpingstadt Kerpen
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Beschlussvorlage (Ausweisung von Flächen für einen Bestattungswald in der Kolpingstadt Kerpen
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 25.2 / Baubetriebshof, TOP Friedhofswesen Drs.-Nr.: 256.16 Sachbearbeiter/in: Herr Gronenwald Datum : Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerschutzausschuss X 23.05.2016 Bemerkungen 16.06.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Ausweisung von Flächen für einen Bestattungswald in der Kolpingstadt Kerpen hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt keine Ausweisung von Waldflächen für einen Bestattungswald in der Kolpingstadt Kerpen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Gronenwald Otten Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Seidenpfennig Begründung: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt mit Schreiben vom 15.04.2016 die Ausweisung von Flächen zur Errichtung eines Bestattungswaldes in der Kolpingstadt Kerpen. Aufgrund des vg. Antrages hat die Verwaltung mit dem zuständigen Revierförster, Herrn Claßen, geprüft, ob die städtischen Waldflächen für einen Bestattungswald geeignet sind und somit umgewandelt werden können. Vor diesem Hintergrund kommen nur ausgewählte Waldgebiete in Frage, die sich durch eine weitestgehend standortgerechte und naturnahe Baumarten-Zusammensetzung auszeichnen. Darüber hinaus ist die Erreichbarkeit über öffentliche Straßen sowie das Vorhandensein von Parkplatzflächen von grundlegender Bedeutung. Ebenso wichtig ist, dass der in Frage kommende Wald nicht oder nur im geringen Maße mit Unterholz (Brombeeren, Brennnesseln etc.) bewachsen ist. Die Erreichbarkeit möglicher Grabstellen muss jederzeit möglich sein. Ferner ist zu prüfen, ob durch die Ausweisung eines Bestattungswaldes eine Waldumwandlung erfolgen muss. Ebenfalls ist zu prüfen, ob ein Bestattungswald innerhalb eines FFH-Gebietes, Landschaftsschutzgebietes oder Naturschutzgebietes angelegt werden darf. Sollte in der Kolpingstadt Kerpen ein Bestattungswald ausgewiesen werden, müssen zudem maßgebliche finanzielle Aspekte mit berücksichtigt werden. Einhergehend mit der Ausweisung einer Waldfläche erhöht sich maßgeblich der Aufwand für die Verkehrssicherheit gegenüber eines herkömmlichen Waldes. D.h. vor Ausweisung einer Waldfläche ist grundsätzlich eine Durchforstung erforderlich, da mögliche "Gefahren-Bäume" gefällt und Totholz im Kronenbereich fachgerecht entfernt werden. Sollten im Falle nach Ausweisung eines Bestattungswaldes Totholzbeseitigungen oder Astbruch nach Sturmereignissen erforderlich werden, können zudem keine Großgeräte bzw. Hubsteiger o.ä. eingesetzt werden. Die Beseitigung dieser Gefahren kann nur durch eine Fachfirma mittels kostenintensiver Seilklettertechnik erfolgen. Im Eigentum der Kolpingstadt Kerpen befinden sich 2 Waldflächen, die über eine ausreichende Größe verfügen. Zum einen handelt es sich hierbei um das Waldgebiet "Parrig" zwischen Kerpen und Götzenkirchen und der städtischen Waldfläche Neubottenbroich. Der Waldbereich "Parrig" ist als FFH-Gebiet ausgewiesen. Der komplette Waldbereich verfügt über einen sehr starken Unterholzbewuchs, so dass ein Betreten des Waldes nur dann möglich ist, wenn dieses Unterholz im Rahmen einer massiven Durchforstung beseitigt wird. Zudem ist der komplette Baumbestand im Rahmen der Verkehrssicherheit grundsätzlich zu überprüfen und es sind massive Eingriffe zu erwarten. Das gleiche gilt ebenfalls für den Waldbereich Neubottenbroich. Der städtische Wald Neubottenbroich verfügt über einen relativ alten Baumbestand. Hinsichtlich der besonderen Lage (Staunässe) ist der einzelne Baum als Bestattungsraum nicht geeignet. Als Fazit bleibt somit festzuhalten, dass die Kolpingstadt Kerpen über keinen geeigneten Waldbestand verfügt, der in einen entsprechenden Bestattungswald umgewandelt werden könnte. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bereits im Jahr 2007 als alternative Bestattungsart die Baumbestattung vorgestellt wurde (D 359/07). Der Bau- und Feuerschutzausschuss hat grundsätzlich die Einrichtung von Baumgrabstätten für Urnenbeisetzungen auf dem Friedhof Kerpen-Nord beschlossen. Alternativ zu der Urnenbestattung im losen Baumbestand wurden im nächsten Schritt Baumbestattungen eingeführt, bei denen die Urnen kreisförmig um einen Einzelbaum beigesetzt werden. Bei dieser Bestattungsart können 12 Urnen beigesetzt werden. Das Angebot der pflegefreien Baumbestattung auf den städtischen Friedhöfen wird gut angenommen. Bis auf die Friedhöfe Sindorf, Götzenkirchen und Neubottenbroich wird diese Art der Bestattung auf allen übrigen Friedhöfen angeboten. Beschlussvorlage 256.16 Seite 2 Durch die Einrichtung einer weiteren Bestattungsart, nämlich die Waldbestattung, würde sich dies sicherlich negativ auf die städtischen Friedhöfe auswirken. Die Anzahl der Freiflächen innerhalb der Friedhöfe würde weiter steigen und sich nachhaltig negativ auf die Gebühren der einzelnen Grabarten auswirken. Die Verwaltung empfiehlt dem Bau- und Feuerschutzausschuss, eine Ausweisung von Waldbestattungen aus den o.g. Gründen abzulehnen. Beschlussvorlage 256.16 Seite 3