Daten
Kommune
Inden
Größe
103 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
24.02.17, 16:01
Aktualisiert
24.02.17, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Sozialamt
Gisela Wacker
21.02.2017
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
09.03.2017
TOP Ein Ja
Nein
32/2017
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;
Weitere Entwicklung
Mitteilung:
Mit Stand 20.02.2017 hat die Gemeinde Inden insgesamt 162 Personen unterzubringen. Diese teilen
sich wie folgt auf:
Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge
in Inden
109
in Linnich
21 Gesamt 130
Anerkannte Flüchtlinge
in Inden
27
In Linnich
5 Gesamt 32
162
Die Gemeinde Inden hat mit Stand 01.02.2017 bei den Flüchtlingen eine Zuweisungsquote von
93,48 % (Stand Ende September 96,25 %). Das heißt, dass nach Rücksprache mit der
Bezirksregierung Arnsberg noch 8 Flüchtlinge (100 %) aufzunehmen sind. Allerdings ist nach
heutigem Stand bis auf Weiteres nicht mit einer Zuweisung von Asylbewerbern zu rechnen, da die
Quote der Gemeinde Inden über 90 % liegt.
Wie bereits mitgeteilt, hat die Stadt Linnich darauf hingewiesen, dass die Landesunterkunft in
Linnich geschlossen wurde. Dies führt dazu, dass Linnich in erheblichem Maße wieder Flüchtlinge
zugewiesen bekommen wird. Die Stadt Linnich benötigt daher die Unterkünfte in Welz und
Gevenich selber zur Unterbringung ihrer Flüchtlinge. Diese Unterkünfte werden nicht für alle
Linnicher Flüchtlinge ausreichen.
Das bedeutet, dass die Gemeinde Inden Platz für die bisher in Linnich untergebrachten Personen
schaffen muss. In einem Gespräch mit der Stadt Linnich soll geklärt werden, wie dies für alle
Betroffenen möglichst positiv geregelt werden kann. Der Termin musste wegen Erkrankungen
leider verschoben werden und ist nun neu zu terminieren.
Die in Inden wohnenden Personen sind untergebracht in angemieteten Wohnungen, im Mobilheim
Merödgener Str. 37 a sowie in den Chalets in Frenz und Lamersdorf.
Zur Zeit erfolgt die Herstellung der Hofstelle in Schophoven, diese wird für den Neubau
voraussichtlich Mitte März abgeschlossen sein, so dass dann der Neubauteil bezogen werden wird.
Weiterhin kann in Kürze hoffentlich auch das Haus Rurstr. 10 in Schophoven belegt werden.
Nach Abschluss aller noch ausstehender Umzüge sind die angemieteten Wohnungen dann bis auf
den Altbau der Hofstelle alle belegt, hier sind die Umbauarbeiten komplizierter, so dass noch nicht
genau klar ist, wann die Fertigstellung erfolgen wird.
Da sich die Zahl der unterzubringenden Flüchtlinge durch Wegzug und Untertauchen
zwischenzeitlich von 170 auf 162 verringert hat, werden in Lamersdorf 4 und in Frenz 3 Chalets zur
Verfügung stehen. Hier könnten insgesamt rund 21 Personen aus Linnich untergebracht werden.
Allerdings besteht das Problem, dass von Seiten der Bauaufsicht des Kreises Düren nach heutigem
Stand keine Genehmigung hierzu erteilt werden wird, da nach Ansicht der Bauaufsicht der
Brandschutz nicht gewährleistet ist, weil bei derartigen Flüchtlingsunterkünfte erhöhte Kriterien
angewandt werden. (siehe Schreiben des Kreises Düren vom 30. und 31.01.2017)
Es wurde geprüft, ob diese Auflagen grundsätzlich durch Einbau größerer Fenster als zweitem
Fluchtweg erfüllt werden können. Hierfür entstehen pro Chalet Kosten in Höhe von rd. 30.000 €.
Dabei ist in finanzieller Hinsicht zu berücksichtigen, dass zum einen nicht in ausreichender Menge
entsprechende Mietwohnungen zur Verfügung stehen dürften, zum zweiten sind die Chalets
Eigentum der Gemeinde Inden, bei der Anmietung von Wohnraum kämen zusätzliche Mietkosten
hinzu. Bewirtschaftungskosten würden in beiden Fällen anfallen. Unabhängig hiervon wird
zunächst aber geprüft, inwieweit diese Verfügung umgesetzt werden muss bzw. angefochten
werden kann.
Weiterhin ist inzwischen die Verordnung zur Regelung des Wohnsitzes für anerkannte Flüchtlinge
und Inhaberinnen und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz
(AusländerwohnsitzregelungsVO) in Kraft getreten.
Das bedeutet, dass zukünftig aufgrund der im Integrationsgesetz eingeführten Wohnsitzauflage
noch Zuweisungen von anerkannten Flüchtlingen erfolgen werden. Wohnsitzauflage bedeutet, dass
anerkannte Flüchtlinge unter bestimmten Voraussetzungen (SGB II /(SGB XII-Bezug) an dem Ort
wohnen bleiben müssen, dem sie während ihres Asylverfahrens zugewiesen wurden. Das gilt zu
einem für bereits hier wohnhafte Flüchtlinge und zum anderen für die Flüchtlinge, deren Verfahren
schon positiv entschieden wurde, während sie noch in einer Landeseinrichtung wohnten. Letztere
erhalten mit der Anerkennung direkt einen Bescheid über die Zuweisung zu einer Gemeinde.
Seit Anfang Februar 2017 hat die Gemeinde Inden inzwischen zehn Zuweisungen erhalten, in allen
Fällen handelt es sich um Personen, die bereits hier wohnten.
Die Rückfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg bzgl. der Zahl der zu erwartenden Personen
ergab, dass die Gemeinde Inden Stand 01.01.2017 insgesamt 60 Personen aufnehmen muss. Die
aktuelle Aufnahmequote liegt bei 18,19 %, das entspricht 11 Personen. Das bedeutet, dass die
Gemeinde Inden noch 49 Personen aufnehmen muss.
Hintergrund ist u. a., dass sich die Zahl der zu verteilenden Personen innerhalb eines Monats von
47.027 auf 80.753 erhöht hat, wobei zur weiteren Entwicklung keine verlässlichen Angaben
gemacht werden können.
Ziel der Bezirksregierung Arnsberg ist es allerdings bzgl. der Zuweisung mit den einzelnen
Kommunen Zielvereinbarungen zu treffen, in denen geregelt wird, zu welchem Zeitpunkt die
Zuweisung erfolgt, um den Kommunen die Möglichkeit zu geben, ausreichenden Wohnraum zur
Verfügung zu haben. Dabei kann es sich im günstigsten Fall um hier wohnende Flüchtlinge
handeln, im ungünstigsten um zusätzliche Personen.
Nach Auskunft der Bezirksregierung können zur Zeit von dort keine verlässlichen Auskünfte
gegeben werden, da die Situation sehr unübersichtlich ist und teilweise noch Regelungen ausstehen.
Vor diesem Hintergrund ist es für die Verwaltung zur Zeit unmöglich, eine auch nur halbwegs
belastbare Planung für diesen Bereich zu machen.
Die Bezirksregierung geht allerdings davon aus, dass vor April keine Zuweisung von zusätzlichen
Personen im Rahmen der Wohnsitzauflage erfolgen wird. Da sich die Wohnsituation für Flüchtlinge
aufgrund von zusätzlichem Wohnraum sowie Wegzügen etwas entspannt hat, wird von Seiten der
Verwaltung vorgeschlagen, zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten.
Aufgrund der zumindest aktuell längeren Vorlaufzeit bestünde dann immer noch die Möglichkeit,
eventuell die zur Zeit noch nicht aufgestellten Chalets entsprechend der Vorgaben des
Bauverwaltungsamtes aufzurüsten und an einem geeigneten Platz aufzustellen.
Trotz der Tatsache, dass zur Zeit etwas Ruhe eingekehrt ist, darf aber nicht vergessen werden, dass
es sich sowohl bei der Containeranlage Merödgener Str. 37 a wie auch den Chalets in Frenz und
Lamersdorf um für eine Übergangszeit bis 2019 geduldete Unterbringungen handelt.
Mitteilungsvorlage 32/2017
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Da davon auszugehen ist, dass ein nicht unerheblicher Teil des betroffenen Personenkreises
uns auch längerfristig erhalten bleibt, bedeutet dies, dass hier kurzfristig mit der Schaffung
von dauerhaften Unterkünften begonnen werden muss, da die Zulassung der bestehenden
Flüchtlingsunterkünfte (Container+ Chalets) von Seiten des Landes nur im Hinblick auf die
dringliche Unterbringung der Flüchtlinge geduldet wird, um den Kommunen die notwendige
Zeit zur Schaffung von dauerhaftem Wohnraum zu geben.
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
Anlage(n):
(1) Schreiben des Kreises Düren vom 30. und 31.01.2017
Mitteilungsvorlage 32/2017
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