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Mitteilungsvorlage (Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen; Weitere Entwicklung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
103 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
24.02.17, 16:01
Aktualisiert
24.02.17, 16:01
Mitteilungsvorlage (Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen;
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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Sozialamt Gisela Wacker 21.02.2017 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 09.03.2017 TOP Ein Ja Nein 32/2017 Ent Bemerkungen Betrifft: Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Flüchtlingen; Weitere Entwicklung Mitteilung: Mit Stand 20.02.2017 hat die Gemeinde Inden insgesamt 162 Personen unterzubringen. Diese teilen sich wie folgt auf: Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge in Inden 109 in Linnich 21 Gesamt 130 Anerkannte Flüchtlinge in Inden 27 In Linnich 5 Gesamt 32 162 Die Gemeinde Inden hat mit Stand 01.02.2017 bei den Flüchtlingen eine Zuweisungsquote von 93,48 % (Stand Ende September 96,25 %). Das heißt, dass nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Arnsberg noch 8 Flüchtlinge (100 %) aufzunehmen sind. Allerdings ist nach heutigem Stand bis auf Weiteres nicht mit einer Zuweisung von Asylbewerbern zu rechnen, da die Quote der Gemeinde Inden über 90 % liegt. Wie bereits mitgeteilt, hat die Stadt Linnich darauf hingewiesen, dass die Landesunterkunft in Linnich geschlossen wurde. Dies führt dazu, dass Linnich in erheblichem Maße wieder Flüchtlinge zugewiesen bekommen wird. Die Stadt Linnich benötigt daher die Unterkünfte in Welz und Gevenich selber zur Unterbringung ihrer Flüchtlinge. Diese Unterkünfte werden nicht für alle Linnicher Flüchtlinge ausreichen. Das bedeutet, dass die Gemeinde Inden Platz für die bisher in Linnich untergebrachten Personen schaffen muss. In einem Gespräch mit der Stadt Linnich soll geklärt werden, wie dies für alle Betroffenen möglichst positiv geregelt werden kann. Der Termin musste wegen Erkrankungen leider verschoben werden und ist nun neu zu terminieren. Die in Inden wohnenden Personen sind untergebracht in angemieteten Wohnungen, im Mobilheim Merödgener Str. 37 a sowie in den Chalets in Frenz und Lamersdorf. Zur Zeit erfolgt die Herstellung der Hofstelle in Schophoven, diese wird für den Neubau voraussichtlich Mitte März abgeschlossen sein, so dass dann der Neubauteil bezogen werden wird. Weiterhin kann in Kürze hoffentlich auch das Haus Rurstr. 10 in Schophoven belegt werden. Nach Abschluss aller noch ausstehender Umzüge sind die angemieteten Wohnungen dann bis auf den Altbau der Hofstelle alle belegt, hier sind die Umbauarbeiten komplizierter, so dass noch nicht genau klar ist, wann die Fertigstellung erfolgen wird. Da sich die Zahl der unterzubringenden Flüchtlinge durch Wegzug und Untertauchen zwischenzeitlich von 170 auf 162 verringert hat, werden in Lamersdorf 4 und in Frenz 3 Chalets zur Verfügung stehen. Hier könnten insgesamt rund 21 Personen aus Linnich untergebracht werden. Allerdings besteht das Problem, dass von Seiten der Bauaufsicht des Kreises Düren nach heutigem Stand keine Genehmigung hierzu erteilt werden wird, da nach Ansicht der Bauaufsicht der Brandschutz nicht gewährleistet ist, weil bei derartigen Flüchtlingsunterkünfte erhöhte Kriterien angewandt werden. (siehe Schreiben des Kreises Düren vom 30. und 31.01.2017) Es wurde geprüft, ob diese Auflagen grundsätzlich durch Einbau größerer Fenster als zweitem Fluchtweg erfüllt werden können. Hierfür entstehen pro Chalet Kosten in Höhe von rd. 30.000 €. Dabei ist in finanzieller Hinsicht zu berücksichtigen, dass zum einen nicht in ausreichender Menge entsprechende Mietwohnungen zur Verfügung stehen dürften, zum zweiten sind die Chalets Eigentum der Gemeinde Inden, bei der Anmietung von Wohnraum kämen zusätzliche Mietkosten hinzu. Bewirtschaftungskosten würden in beiden Fällen anfallen. Unabhängig hiervon wird zunächst aber geprüft, inwieweit diese Verfügung umgesetzt werden muss bzw. angefochten werden kann. Weiterhin ist inzwischen die Verordnung zur Regelung des Wohnsitzes für anerkannte Flüchtlinge und Inhaberinnen und Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz (AusländerwohnsitzregelungsVO) in Kraft getreten. Das bedeutet, dass zukünftig aufgrund der im Integrationsgesetz eingeführten Wohnsitzauflage noch Zuweisungen von anerkannten Flüchtlingen erfolgen werden. Wohnsitzauflage bedeutet, dass anerkannte Flüchtlinge unter bestimmten Voraussetzungen (SGB II /(SGB XII-Bezug) an dem Ort wohnen bleiben müssen, dem sie während ihres Asylverfahrens zugewiesen wurden. Das gilt zu einem für bereits hier wohnhafte Flüchtlinge und zum anderen für die Flüchtlinge, deren Verfahren schon positiv entschieden wurde, während sie noch in einer Landeseinrichtung wohnten. Letztere erhalten mit der Anerkennung direkt einen Bescheid über die Zuweisung zu einer Gemeinde. Seit Anfang Februar 2017 hat die Gemeinde Inden inzwischen zehn Zuweisungen erhalten, in allen Fällen handelt es sich um Personen, die bereits hier wohnten. Die Rückfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg bzgl. der Zahl der zu erwartenden Personen ergab, dass die Gemeinde Inden Stand 01.01.2017 insgesamt 60 Personen aufnehmen muss. Die aktuelle Aufnahmequote liegt bei 18,19 %, das entspricht 11 Personen. Das bedeutet, dass die Gemeinde Inden noch 49 Personen aufnehmen muss. Hintergrund ist u. a., dass sich die Zahl der zu verteilenden Personen innerhalb eines Monats von 47.027 auf 80.753 erhöht hat, wobei zur weiteren Entwicklung keine verlässlichen Angaben gemacht werden können. Ziel der Bezirksregierung Arnsberg ist es allerdings bzgl. der Zuweisung mit den einzelnen Kommunen Zielvereinbarungen zu treffen, in denen geregelt wird, zu welchem Zeitpunkt die Zuweisung erfolgt, um den Kommunen die Möglichkeit zu geben, ausreichenden Wohnraum zur Verfügung zu haben. Dabei kann es sich im günstigsten Fall um hier wohnende Flüchtlinge handeln, im ungünstigsten um zusätzliche Personen. Nach Auskunft der Bezirksregierung können zur Zeit von dort keine verlässlichen Auskünfte gegeben werden, da die Situation sehr unübersichtlich ist und teilweise noch Regelungen ausstehen. Vor diesem Hintergrund ist es für die Verwaltung zur Zeit unmöglich, eine auch nur halbwegs belastbare Planung für diesen Bereich zu machen. Die Bezirksregierung geht allerdings davon aus, dass vor April keine Zuweisung von zusätzlichen Personen im Rahmen der Wohnsitzauflage erfolgen wird. Da sich die Wohnsituation für Flüchtlinge aufgrund von zusätzlichem Wohnraum sowie Wegzügen etwas entspannt hat, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten. Aufgrund der zumindest aktuell längeren Vorlaufzeit bestünde dann immer noch die Möglichkeit, eventuell die zur Zeit noch nicht aufgestellten Chalets entsprechend der Vorgaben des Bauverwaltungsamtes aufzurüsten und an einem geeigneten Platz aufzustellen. Trotz der Tatsache, dass zur Zeit etwas Ruhe eingekehrt ist, darf aber nicht vergessen werden, dass es sich sowohl bei der Containeranlage Merödgener Str. 37 a wie auch den Chalets in Frenz und Lamersdorf um für eine Übergangszeit bis 2019 geduldete Unterbringungen handelt. Mitteilungsvorlage 32/2017 Seite 2 Da davon auszugehen ist, dass ein nicht unerheblicher Teil des betroffenen Personenkreises uns auch längerfristig erhalten bleibt, bedeutet dies, dass hier kurzfristig mit der Schaffung von dauerhaften Unterkünften begonnen werden muss, da die Zulassung der bestehenden Flüchtlingsunterkünfte (Container+ Chalets) von Seiten des Landes nur im Hinblick auf die dringliche Unterbringung der Flüchtlinge geduldet wird, um den Kommunen die notwendige Zeit zur Schaffung von dauerhaftem Wohnraum zu geben. _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Anlage(n): (1) Schreiben des Kreises Düren vom 30. und 31.01.2017 Mitteilungsvorlage 32/2017 Seite 3