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Beschlussvorlage (Landschaftsschutzgebiet Erfttal zwischen Pliesmühle und Horremer Mühle)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
145 kB
Datum
14.06.2016
Erstellt
03.06.16, 13:16
Aktualisiert
03.06.16, 13:16
Beschlussvorlage (Landschaftsschutzgebiet Erfttal zwischen Pliesmühle und Horremer Mühle) Beschlussvorlage (Landschaftsschutzgebiet Erfttal zwischen Pliesmühle und Horremer Mühle)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Sachbearbeiter/in: 16.1 Hö TOP Drs.-Nr.: 286.16 Datum : Beratungsfolge Termin Umweltausschuss X 20.05.2016 Bemerkungen 14.06.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Landschaftsschutzgebiet Erfttal zwischen Pliesmühle und Horremer Mühle X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Höhne Mackeprang Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Die Verwaltung wurde vom Umweltausschuss in seiner Sitzung am 05.04.2016, TOP10 damit beauftragt, die Voraussetzungen für die Ausweisung als kulturhistorische Zone für das Landschaftsschutzgebiet Erftaue zwischen Pliesmühle und Horremer Mühle zu prüfen und mit den zuständigen Stellen Kontakt aufzunehmen. Der LVR (Landschaftsverband Rheinland) wurde diesbezüglich seitens der Verwaltung angeschrieben. Die Stellungnahme des LVR vom 19.05.2016 wird zur Kenntnis gegeben: „Der von Ihnen angesprochene Kulturlandschaftsbereich zwischen der Horremer Mühle (Kerpen) und der Pliesmühle (Bergheim) ist im Entwurf für den Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Köln, Historische Kulturlandschaftsbereiche nach ROG des LVR, mit der laufenden Nummer 81 „Erftniederung bei Horrem (Bergheim, Kerpen)“ enthalten. Von daher besteht ein fachliches Interesse an der Bewahrung und Sicherung der speziellen Eigenart des Kulturlandschaftsgefüges. “ Da der angesprochene Bereich bereits im Entwurf zum Regionalplan Köln enthalten ist, wird aus der Sicht der Verwaltung hier kein weiterer Handlungsbedarf gesehen. Beschlussvorlage 286.16 Seite 2