Daten
Kommune
Kerpen
Größe
145 kB
Datum
14.06.2016
Erstellt
03.06.16, 13:16
Aktualisiert
03.06.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Sachbearbeiter/in: 16.1 Hö
TOP
Drs.-Nr.: 286.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Umweltausschuss
X
20.05.2016
Bemerkungen
14.06.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Landschaftsschutzgebiet Erfttal zwischen Pliesmühle und Horremer Mühle
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter
Abteilungsleiter
Höhne
Mackeprang
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Die Verwaltung wurde vom Umweltausschuss in seiner Sitzung am 05.04.2016, TOP10 damit
beauftragt, die Voraussetzungen für die Ausweisung als kulturhistorische Zone für das
Landschaftsschutzgebiet Erftaue zwischen Pliesmühle und Horremer Mühle zu prüfen und mit den
zuständigen Stellen Kontakt aufzunehmen.
Der LVR (Landschaftsverband Rheinland) wurde diesbezüglich seitens der Verwaltung
angeschrieben.
Die Stellungnahme des LVR vom 19.05.2016 wird zur Kenntnis gegeben:
„Der von Ihnen angesprochene Kulturlandschaftsbereich zwischen der Horremer Mühle (Kerpen)
und der Pliesmühle (Bergheim) ist im Entwurf für den Fachbeitrag Kulturlandschaft zum
Regionalplan Köln, Historische Kulturlandschaftsbereiche nach ROG des LVR, mit der laufenden
Nummer 81 „Erftniederung bei Horrem (Bergheim, Kerpen)“ enthalten.
Von daher besteht ein fachliches Interesse an der Bewahrung und Sicherung der speziellen
Eigenart des Kulturlandschaftsgefüges.
“
Da der angesprochene Bereich bereits im Entwurf zum Regionalplan Köln enthalten ist, wird aus
der Sicht der Verwaltung hier kein weiterer Handlungsbedarf gesehen.
Beschlussvorlage 286.16
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