Daten
Kommune
Brühl
Größe
160 kB
Datum
03.11.2014
Erstellt
21.10.14, 18:29
Aktualisiert
21.10.14, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
25
Hilger, Georg
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
26.09.2014
323/2014
Betreff
Umbau Empfangsgebäude Bundesbahnhof
hier: Bereitstellung überplanmäßiger Mittel für den Umbau
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Rat
Finanzielle Auswirkungen
x
x Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 721110 / KST 111301000
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO
NW 450.000,-- € überplanmäßig für den Umbau des Empfangsgebäudes am
Bundesbahnhof (Kostenstelle 11130100 / Sachkonto 95020) bereit zu stellen.
Deckung: Minderauszahlungen
Rückstellungen)
beim
Sachkonto
721110
(Auszahlungen
aus
Erläuterungen:
Bei den ursprünglichen Planungen im Jahre 2010 wurde die Baumaßnahme mit
1.990.000,-- € kalkuliert.
Folgende Positionen führen im Wesentlichen dazu, dass der Kostenrahmen nicht wie
geplant eingehalten werden kann:
1. Steigerung des Baukostenindex
Der Beginn und auch die Realisierung verzögert(e) sich insbesondere durch
notwendige Abstimmungen mit den Denkmalschutzbehörden und dem Land als
Schlosseigentümer. Die interne Kostenschätzung war zu Beginn des Jahres 2010
soweit abgeschlossen. Letztendlich zieht sich das Projekt auf Grund dieser
Abstimmungen auf fast 5 Jahre hin. Im 1. Quartal 2010 stand der Baukostenindex
auf 99,1 % und ist aktuell bei 109,1 %. Diese 10,09%ige Steigerung bedeutet
Mehrkosten in Höhe von
ca. 200.000,-- €
2. Mehrkosten durch unvorhersehbare Maßnahmen
Während der Bauarbeiten wurden unvorhersehbare und notwendige
Ertüchtigungen am Bau festgestellt, wie eine doppelte Grundleitungsführung, eine
neue Sickerschachtanlage, das Freilegen sowie die Ertüchtigung der
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Drucksache 323/2014
denkmalgeschützten Substanz, u. a. auch im Bereich des Fundamentes welches
statisch neu ertüchtigt werden musste, zusätzliche Anforderungen durch den
Nachbar Deutsche Bahn AG sowie weitere Gutachten und Beratungen für z.B. die
Holzbetonverbunddecke, da ein üblicher Bodenaufbau unter der Beachtung der
Brandschutzauflagen auf Grund einer Höhendifferenz der ankommenden
Holztreppe im Obergeschoss nicht auszuführen war. Die Mehrkosten belaufen sich
auf
ca. 95.000,-- €
3. Mehrkosten wg. Bau eines Hochspannungsmastes
An der rückwärtigen Fassade des Gebäudes war ein Bogenauszug einer
Oberleitung der DB angebracht. Die Konsequenzen wären ein enormer
Kostenaufwand der Erdung und sonstigen technischen Erneuerungen, ein
langfristiger Zeitablauf und Abstimmungen zur Sicherung des Bogenauszugs
während der weiteren Baumaßnahme, nachhaltige aufwändige Abstimmungen mit
der DB bei Fassadensanierung oder Dacharbeiten im Bereich des Bogenauszugs
sowie gestalterische Nachteile an der Fassade auf Grund von AufputzKabelverlegung gewesen. Daher wurde die Oberleitung an einen separaten Mast
angeschlossen. Mehrkosten hierfür
ca. 30.000,-- €
4. Mehrkosten auf Grund der Ausschreibungsergebnisse
Mehrere Ausschreibungen führten zu deutlich abweichenden Kosten gegenüber der
Schätzung (z. B. Elektro ca. 30.000,-- € mehr/Dach ca. 25.000,-- € mehr/ Gerüst ca.
11.000,-- € mehr). Ein wesentlicher Grund hierfür dürfte die Tatsache sein, dass bei
diesen Ausschreibungen nur ein Bieter geboten hat, obwohl mehrere Anbieter
angeschrieben wurden bzw. die Ausschreibungen im digitalisieren Verfahren
erfolgten. Zum anderen haben sich die Kosten auf Grund von geänderten
Richtlinien und Vorschriften erhöht (wie die Notwendigkeit des Einbaus einer
Brandmeldeanlage und Hausalarmierung). Die geschätzten Mehrkosten betragen
ca. 100.000,-- €
5. Zusätzlicher Planungsaufwand
Forderungen durch die Denkmalschutzbehörden, die letztendlich nicht zum Tragen
kamen führten zu zusätzlichen Planungsleistungen, die Mehrkosten verursacht
haben
ca. 20.000,-- €
6. Mehrkosten durch (nachvollziehbare) Forderungen des potentiellen Pächters
Verhandlungen und Abstimmungen ergaben, dass ein langfristig erfolgreicher und
der Bedeutung des Gebäudes und der Umgebung entsprechender
Gastronomiebetrieb den Einbau von zusätzlichen Mitarbeitertoiletten und den
Einbau von Kühlzellen mit einem erweiterten Lager für Leergut notwendig macht.
Die voraussichtlichen Kosten sind in der obigen Kostenschätzung enthalten.
Es hätte auch die Möglichkeit bestanden, dass der potentielle Pächter die
Investition für den Einbau der Kühlzellen übernommen hätte. Dies wäre aber mit
einer Verringerung der Pacht einhergegangen. Zudem kann die Investition auch
durch die Stadt im Rahmen des Vorsteuerabzuges geltend gemacht werden. Da bei
einer Investition durch den Pächter bei einem vorzeitigen Pächterwechsel die
Eigentumsverhältnisse zu regeln gewesen wären, wurde letztendlich entschieden,
dass die Kühlzellen durch die Stadt eingebaut und finanziert werden.
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Drucksache 323/2014
ca. 90.000,-- €
Diese nicht vorhersehbaren Mehrkosten übersteigen die zusätzlich benötigten Mittel. Da in
anderen Gewerken Einsparungen gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung
erfolgten, reichen die zusätzlich vorgesehen Mittel in Höhe von 450.000,-- € für die
Fertigstellung des Projektes.
Die Baumaßnahme wird gefördert. Förderbedingung ist die Fertigstellung der
Baumaßnahme (ohne Außenanlagen) bis zum 31.12.2014. Daher ist es notwendig, dass
die Mittel für die abschließenden Arbeiten im Wege der Dringlichkeit bereit gestellt werden.
Dadurch, dass die zusätzlich benötigten Mittel abschließend und genau ermittelt werden
sollten und auf Grund der Überlegungen, wer letztendlich die Investitionen, die durch den
potentiellen Pächter gewünscht werden, trägt, wurde es versäumt die zusätzlichen Mittel in
den Nachtragshaushalt mit aufzunehmen, so dass eine separate Bereitstellung notwendig
ist.
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