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Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften für asylbegehrende Ausländer und Bürgerkriegsflüchtlinge in der Gemeinde Inden vom 01.07.2015)

Daten

Kommune
Inden
Größe
111 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
01.12.16, 21:05
Aktualisiert
09.12.16, 16:02
Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften für asylbegehrende Ausländer und Bürgerkriegsflüchtlinge in der Gemeinde Inden vom 01.07.2015) Beschlussvorlage (1. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften für asylbegehrende Ausländer und Bürgerkriegsflüchtlinge in der Gemeinde Inden vom 01.07.2015)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 150/2016 Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Ordnungsamt Gisela Wacker 29.11.2016 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 22.12.2016 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: 1. Änderungssatzung vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften für asylbegehrende Ausländer und Bürgerkriegsflüchtlinge in der Gemeinde Inden vom 01.07.2015 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte 1. Änderungssatzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften. Begründung: Aufgrund der Veränderung der Struktur der Obdachlosenunterkünfte durch die Aufstellung und Nutzung von Chalets An der Fuchsgasse sowie Am hohen Ufer sowie zusätzlich Merödgener Str. 33 muss eine Änderung der Gebühren erfolgen. Das Benutzungsverhältnis zwischen der Gemeinde Inden und den Benutzern ist öffentlich-rechtlich ausgestaltet. Für die Benutzung sind durch die Benutzer (Gebührenschuldner) nach § 4 der Satzung Benutzungsgebühren zu entrichten. Die bisher geltende Satzung vom 01.07.2015 kann in der vorhandenen Form auf die Chalets nicht umfassend angewandt werden und war daher zu überarbeiten. Hier sind separate Pauschalen für die Chalets festzusetzen. Dabei erfolgt die Berechnung der Pauschalen auf der Basis von Hochrechnungen bzw. der Verbrauchskosten, sofern sie vorliegen. Aufgrund der schwankenden Belegungszahlen wird es weiter erforderlich sein, die Verbrauchskostenpauschale zu überprüfen und evtl. neu festzusetzen. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, der beigefügten Kalkulation zuzustimmen und die Satzung zu beschließen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: ☐ ja € € € € € ☐ ja ☐ nein ☐ nein wenn nein: Sachkonto: Finanzierungsvorschlag: _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer Beschlussvorlage 150/2016 Seite 2