Daten
Kommune
Inden
Größe
92 kB
Datum
22.12.2016
Erstellt
14.12.16, 16:45
Aktualisiert
14.12.16, 16:45
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Änderungssatzung
vom 22. Dezember 2016 zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften für asylbegehrende Ausländer und Bürgerkriegsflüchtlinge in
der Gemeinde Inden vom 01.07.2015
Der Rat hat in seiner Sitzung am 22. Dezember 2016 aufgrund folgender gesetzlicher Vorschriften in der zur Zeit jeweils gültigen Fassung,
- § 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666/ SGV. NW. 2023)
- § 5 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes vom des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. Februar 2003 (GV. NRW.2003 S. 93)
- §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom
21.10.1969 (GV. NW. S. 712/ SGV. NW. 610)
folgende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften für asylbegehrende Ausländer und Bürgerkriegsflüchtlinge in der Gemeinde Inden vom 01.07.2015 beschlossen:
Artikel I
Folgende Gebührensätze werden wie folgt geändert:
§ 5 Gebührenberechnung
(1) Die Gebühr wird nach der Grundfläche der benutzten Räume berechnet, die auf volle
Quadratmeter aufgerundet wird. Gemeinschaftsflächen werden anteilig berücksichtigt. Nach
der derzeitigen Belegung ergibt sich
- für die Mobilheime eine Nutzungsfläche von 15 qm pro unterzubringender Person
- für die Chalets eine Nutzungsfläche von 30 qm pro Chalet.
(2) Die Gebührensätze betragen je qm und Monat 4,00 €.
(3) Neben den Benutzungsgebühren sind die Verbrauchskosten (Strom, Wasser, Heizung,
Kanalbenutzung) auf Grund des tatsächlichen Verbrauchs zu entrichten. Ist bei den Verbrauchskosten eine Abrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch nicht möglich oder untunlich, so sind folgende Pauschalen zu entrichten:
1. Heizkosten
- Mobilheime
- Chalets
61,00 €/Monat/pro Person
165,00 €/Monat/pro Chalet
2. Nebenkosten (Grundbesitzabgaben einschl. Wasser, Gebäudeversicherung)
- Mobilheime
41,00 €/Monat/pro Person
- Chalets
135,00 €/Monat/pro Chalet
3. Gebäudeunterhaltung
- Mobilheime
- Chalets
4. Stromkostenbeitrag
38,00 €/Monat/pro Person
76,00 €/Monat/pro Chalet
40,00 €/Monat/pro Person
Für die Entrichtung der Verbrauchs- und Kostenbeiträge gilt § 4 Abs. 4 entsprechend.
§ 6 Inkrafttreten
Die 1. Änderungssatzung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 4 der bisherigen
Satzung vom 01.07.2015 außer Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung wird hiermit bekanntgemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die
Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt.
Inden, den 22.12.2016
gez.: Langefeld
Bürgermeister