Daten
Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
12.04.2016
Erstellt
01.04.16, 08:36
Aktualisiert
01.04.16, 08:36
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 10.2 / Kultur und Sport,
TOP
Städtepartnerschaft und Tourismus
Sachbearbeiter/in: G.Effertz
Drs.-Nr.: 176.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
X
16.03.2016
Bemerkungen
12.04.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Zuschüsse jugendliche Mitglieder 2015
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
x
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Effertz
Geratz
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
I.V. Schwister
Seidenpfennig
Begründung:
Bekanntlich wird nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen des Breiten- und/oder
Leistungssport in der Kolpingstadt Kerpen pro jugendliches Mitglied bis zum 18. Lebensjahr ein
Zuschuss in Höhe von 7,50€ gewährt. Mit dieser Gruppe gleichgesetzt werden Auszubildende,
Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und arbeitslose Mitbürgerinnen und Mitbürger bis
zum vollenden 26. Lebensjahr, soweit deren Status durch geeignete Unterlagen nachgewiesen
wird. Die Behindertensportgemeinschaften erhalten für jedes Mitglied einen Zuschuss in Höhe von
15,--€.
Die Förderung erfolgt hierfür nach der Datenübermittlung durch den Landessportbund.
Unabhängig hiervon sieht nach den vom Stadtrat beschlossenen Richtlinien das Antragsverfahren
jedoch vor, dass für die vorgenannte Förderung ein Nachweis über die Mitglieder des Vereines
dem Förderantrag beizufügen ist. Dieser ist bis zum 30.9. eines jeden Jahres vorzulegen. Dies gilt
grundsätzlich für alle Förderanträge.
Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur hat in seiner Sitzung am 17.11.2015 beschlossen, die
Sportvereine anzuschreiben und eine Liste (Name, Geburtsdatum) aller Mitglieder anzufordern, für
die eine Förderung nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen des Breiten- und/oder
Leistungssports in der Kolpingstadt Kerpen beantragt worden sind.
Daraufhin hat die Verwaltung alle Sportvereine angeschrieben und die Vereine aufgefordert, eine
namentliche Liste mit Geburtsdatum ihrer jugendlichen Mitglieder (für die
Behindertensportgemeinschaften Mitglieder) bis zum 31.12.2015 vorzulegen. Nachzuweisen
waren nur Mitglieder, für die Fördermittel beantragt worden sind.
Resümierend kann folgendes festgehalten werden:
Einige Vereine haben trotz einem Erinnerungsschreiben keine Namensliste vorgelegt. Diesen
Vereinen wurde kein Zuschuss ausgezahlt.
Die eingereichten Namenslisten wurden mit der vorliegenden Statistik des Landessportbundes
abgeglichen.
Dabei konnte festgestellt werden, dass bis auf wenige vorgelegte Listen diese grundsätzlich mit
den Angaben des LSB identisch waren.
Bei den Vereinen, deren Anzahl an jugendlichen Mitglieder unter deren des LSB lagen, wurde
auch nur für die jugendlichen Mitgliedern ein Zuschuss gewährt, die lt. Namensliste nachgewiesen
worden sind.
Beschlussvorlage 176.16
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