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Beschlussvorlage (Zuschüsse jugendliche Mitglieder 2015)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
12.04.2016
Erstellt
01.04.16, 08:36
Aktualisiert
01.04.16, 08:36
Beschlussvorlage (Zuschüsse jugendliche Mitglieder 2015) Beschlussvorlage (Zuschüsse jugendliche Mitglieder 2015)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 10.2 / Kultur und Sport, TOP Städtepartnerschaft und Tourismus Sachbearbeiter/in: G.Effertz Drs.-Nr.: 176.16 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur X 16.03.2016 Bemerkungen 12.04.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Zuschüsse jugendliche Mitglieder 2015 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe x Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Effertz Geratz Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro I.V. Schwister Seidenpfennig Begründung: Bekanntlich wird nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen des Breiten- und/oder Leistungssport in der Kolpingstadt Kerpen pro jugendliches Mitglied bis zum 18. Lebensjahr ein Zuschuss in Höhe von 7,50€ gewährt. Mit dieser Gruppe gleichgesetzt werden Auszubildende, Studenten, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und arbeitslose Mitbürgerinnen und Mitbürger bis zum vollenden 26. Lebensjahr, soweit deren Status durch geeignete Unterlagen nachgewiesen wird. Die Behindertensportgemeinschaften erhalten für jedes Mitglied einen Zuschuss in Höhe von 15,--€. Die Förderung erfolgt hierfür nach der Datenübermittlung durch den Landessportbund. Unabhängig hiervon sieht nach den vom Stadtrat beschlossenen Richtlinien das Antragsverfahren jedoch vor, dass für die vorgenannte Förderung ein Nachweis über die Mitglieder des Vereines dem Förderantrag beizufügen ist. Dieser ist bis zum 30.9. eines jeden Jahres vorzulegen. Dies gilt grundsätzlich für alle Förderanträge. Der Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur hat in seiner Sitzung am 17.11.2015 beschlossen, die Sportvereine anzuschreiben und eine Liste (Name, Geburtsdatum) aller Mitglieder anzufordern, für die eine Förderung nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen des Breiten- und/oder Leistungssports in der Kolpingstadt Kerpen beantragt worden sind. Daraufhin hat die Verwaltung alle Sportvereine angeschrieben und die Vereine aufgefordert, eine namentliche Liste mit Geburtsdatum ihrer jugendlichen Mitglieder (für die Behindertensportgemeinschaften Mitglieder) bis zum 31.12.2015 vorzulegen. Nachzuweisen waren nur Mitglieder, für die Fördermittel beantragt worden sind. Resümierend kann folgendes festgehalten werden: Einige Vereine haben trotz einem Erinnerungsschreiben keine Namensliste vorgelegt. Diesen Vereinen wurde kein Zuschuss ausgezahlt. Die eingereichten Namenslisten wurden mit der vorliegenden Statistik des Landessportbundes abgeglichen. Dabei konnte festgestellt werden, dass bis auf wenige vorgelegte Listen diese grundsätzlich mit den Angaben des LSB identisch waren. Bei den Vereinen, deren Anzahl an jugendlichen Mitglieder unter deren des LSB lagen, wurde auch nur für die jugendlichen Mitgliedern ein Zuschuss gewährt, die lt. Namensliste nachgewiesen worden sind. Beschlussvorlage 176.16 Seite 2