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Beschlussvorlage (Schülerbeförderungskosten durch Ortsverkehr-Buslinien in Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
151 kB
Datum
13.04.2016
Erstellt
01.04.16, 08:36
Aktualisiert
01.04.16, 08:36
Beschlussvorlage (Schülerbeförderungskosten durch Ortsverkehr-Buslinien in Kerpen) Beschlussvorlage (Schülerbeförderungskosten durch Ortsverkehr-Buslinien in Kerpen)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen Sachbearbeiter/in: TOP Drs.-Nr.: 95.16 Datum : Beratungsfolge Termin Schulausschuss X 14.03.2016 Bemerkungen 13.04.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Schülerbeförderungskosten durch Ortsverkehr-Buslinien in Kerpen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Thema Schülerbeförderungskosten zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Beyer Rieker Drawanz Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Bezugnehmend auf die Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen verweist die Verwaltung auf die Stellungnahme der REVG Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbH und erklärt nochmals ergänzend wie sich die Abrechnung der Schülerbeförderungskosten über die REVG derzeit zusammensetzt: 1. Beförderung im ÖPNV – Kostenvolumen: ca. 1.580.000,00 € Derzeit werden aufgrund der Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung NRW für ca. 3.000 Schülerinnen und Schüler die Schulträgerkosten für das Prima- bzw. SchülerTicket übernommen. 2. Beförderung im Freistellungsverkehr – Kostenvolumen: ca. 56.000,00 € Im Freistellungsverkehr werden seit dem Schuljahr 2015/2016 nur noch besondere Schulfahrten außerhalb bestehender Linien des ÖPNV durchgeführt. Es handelt sich hierbei um Sportstättenfahrten und andere unterrichtsbezogene Fahrten innerhalb des Stadtgebiets. Die abgerechneten Schülerbeförderungskosten in den vergangenen Jahren 2013 – 2015 stellten sich wie folgt da: Gesamtkosten ÖPNV 2013: 2014: 2015: rd. 1.530.000,00 € rd. 1.547.300,00 € rd. 1.566.200,00 € Gesamtkosten Freistellungsverkehr rd. 205.000,00 € rd. 202.500,00 € rd. 144.500,00 € Im Zuge der Umstellung der Fahrten für die Schülerinnen und Schüler aus Langenich und Manheim sowie der Martinusschule aus dem Freistellungsverkehr in die Linie 966 konnten in diesem Bereich in den letzten drei Jahren enorme Einsparungen erzielt werden, obwohl sich die Schülerfahrkosten hierdurch sowie infolge des immer wieder gestiegenen Vergütungssatzes für Prima- bzw. SchülerTickets erhöht haben. Aufgrund der vorgenannten Änderungen der Linie 966 wurde diese immer umfangreicher und weniger nachvollziehbar. Infolgedessen hat im Rahmen des Fortschreibungsprozesses des Nahverkehrsplans für den Rhein-Erft-Kreis der Arbeitskreis ÖPNV am 12.08.2015 u. a. einstimmig der Aufspaltung der bisherigen Linie 966 auf die jetzt eingerichteten Linien 933, 944 und 966 aufgrund dann besserer Verständlichkeit zugestimmt. Im Zusammenhang dieser Aufteilung kamen daher – mit Ausnahme der Herstellung und Anbringung der Aufkleber mit den Liniennummern an den Haltestellen – keine zusätzlichen Kosten auf die Kolpingstadt Kerpen zu. Beschlussvorlage 95.16 Seite 2