Daten
Kommune
Kerpen
Größe
151 kB
Datum
13.04.2016
Erstellt
01.04.16, 08:36
Aktualisiert
01.04.16, 08:36
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen
Sachbearbeiter/in:
TOP
Drs.-Nr.: 95.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
X
14.03.2016
Bemerkungen
13.04.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Schülerbeförderungskosten durch Ortsverkehr-Buslinien in Kerpen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Thema
Schülerbeförderungskosten zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Beyer
Rieker
Drawanz
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Bezugnehmend auf die Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen verweist die Verwaltung auf die
Stellungnahme der REVG Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbH und erklärt nochmals ergänzend
wie sich die Abrechnung der Schülerbeförderungskosten über die REVG derzeit zusammensetzt:
1. Beförderung im ÖPNV – Kostenvolumen:
ca. 1.580.000,00 €
Derzeit werden aufgrund der Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung NRW für ca. 3.000
Schülerinnen und Schüler die Schulträgerkosten für das Prima- bzw. SchülerTicket
übernommen.
2. Beförderung im Freistellungsverkehr – Kostenvolumen:
ca.
56.000,00 €
Im Freistellungsverkehr werden seit dem Schuljahr 2015/2016 nur noch besondere
Schulfahrten außerhalb bestehender Linien des ÖPNV durchgeführt. Es handelt sich hierbei um
Sportstättenfahrten und andere unterrichtsbezogene Fahrten innerhalb des Stadtgebiets.
Die abgerechneten Schülerbeförderungskosten in den vergangenen Jahren 2013 – 2015 stellten
sich wie folgt da:
Gesamtkosten ÖPNV
2013:
2014:
2015:
rd. 1.530.000,00 €
rd. 1.547.300,00 €
rd. 1.566.200,00 €
Gesamtkosten Freistellungsverkehr
rd. 205.000,00 €
rd. 202.500,00 €
rd. 144.500,00 €
Im Zuge der Umstellung der Fahrten für die Schülerinnen und Schüler aus Langenich und
Manheim sowie der Martinusschule aus dem Freistellungsverkehr in die Linie 966 konnten in
diesem Bereich in den letzten drei Jahren enorme Einsparungen erzielt werden, obwohl sich die
Schülerfahrkosten hierdurch sowie infolge des immer wieder gestiegenen Vergütungssatzes für
Prima- bzw. SchülerTickets erhöht haben.
Aufgrund der vorgenannten Änderungen der Linie 966 wurde diese immer umfangreicher und
weniger nachvollziehbar. Infolgedessen hat im Rahmen des Fortschreibungsprozesses des
Nahverkehrsplans für den Rhein-Erft-Kreis der Arbeitskreis ÖPNV am 12.08.2015 u. a. einstimmig
der Aufspaltung der bisherigen Linie 966 auf die jetzt eingerichteten Linien 933, 944 und 966
aufgrund dann besserer Verständlichkeit zugestimmt.
Im Zusammenhang dieser Aufteilung kamen daher – mit Ausnahme der Herstellung und
Anbringung der Aufkleber mit den Liniennummern an den Haltestellen – keine zusätzlichen Kosten
auf die Kolpingstadt Kerpen zu.
Beschlussvorlage 95.16
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