Daten
Kommune
Kerpen
Größe
116 kB
Datum
14.04.2016
Erstellt
01.04.16, 13:16
Aktualisiert
01.04.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 25.1 / Abfallwirtschaft, Grün
Sachbearbeiter/in: Frau Niemann
TOP
Drs.-Nr.: 186.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
18.03.2016
Bemerkungen
14.04.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Überprüfung der Kinderspielplätze
Hier: Stadtteile Blatzheim, Buir, Türnich, Balkhausen, Brüggen und Niederbolheim
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Bestandsanalyse der Stadtteile Türnich, Balkhausen,
Brüggen, Blatzheim, Niederbolheim und Buir zur Kenntnis.
Mit Abschluss der Analyse werden im nächsten Schritt die Potenzialflächen hinsichtlich ihrer
Nutzungsmöglichkeiten untersucht und diese mit zu erwartenden Kosten und möglichen
Einnahmen hinterlegt.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den in Planung befindlichen Kinderspielplatz an der
Burgackerstraße/Am Schützenhaus in Brüggen nicht zu bauen, da auf Basis der vorliegenden
Bestandsanalyse kein Bedarf für einen weiteren Spielplatz besteht.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Niemann
Schmidt
Otten
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Schaaf
i.V.
Schwister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Seidenpfennig
Begründung:
Aufgabenstellung
Gemäß Haushaltssicherungskonzept Ziffer 12 ergibt sich folgende Aufgabenstellung:
„Es sollen weniger attraktive und schwächer frequentierte Spielplätze aufgegeben werden. Für
diese Flächen entfällt die Wartung und Unterhaltung, ggf. sind aus der Vermarktung weitere
Einnahmen zu erzielen. Ziel ist eine deutliche Reduzierung der Kinderspielplätze und die
Schaffung zentral gelegener und attraktiver Angebote.“
Vorgehensweise
Die „Hinweise für die Planung von Spielflächen“ gemäß Erlass des Innenministers vom
01.01.2003 wurde der Bewertung des Kinderspielplatzbestandes der Kolpingstadt Kerpen
zugrunde gelegt.
Im Rahmen des Erlasses werden die Kinderspielplätze in folgende Kategorien eingeteilt:
Spielbereich A (zentrale Versorgungsfunktion für einen Ort oder Ortsteil, für alle
Altersstufen inkl. Erwachsene, Nettospielfläche mindestens 1500 m², Radius max. 1000
m);
Spielbereich B (vorzugsweise für schulpflichtige Kinder, Nettospielfläche mind. 400 m²,
Radius 500 m);
Spielbereich C (Kleinkinder, jüngere Schulkinder, Nettospielfläche mind. 60 m², Radius 200
m)
Der Spielflächenbedarf ist u.a. abhängig von Lage, Größe und Struktur der Gemeinde, von der
Einwohnerdichte, dem Freiflächenanteil etc. Dabei sollte ein Richtwert von 2,4 m² Bruttospielfläche
pro Einwohner bei einer Einwohnerdichte von bis zu 160 Einwohner/ha nicht unterschritten werden
(Kolpingstadt Kerpen 2015: 44 Einwohner/ha).
Wenn ausreichende anderweitige Spielmöglichkeiten, wie z.B. auf Schulhöfen, Sportanlagen, in
verkehrsberuhigten Bereichen („Spielstraßen“) und geeigneten Fußgängerbereichen,
sichergestellt sind, kann der Richtwert bis zur Hälfte der notwendigen Flächen auch unterschritten
werden.
Bestandserfassung
Die Bestandanalyse für die Stadtteile Horrem, Kerpen und Sindorf wurde in der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 26.11.2015 bereits vorgestellt.
Für die Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen, Blatzheim, Niederbolheim und Buir wurde die
Bestandserfassung auf Grundlage des o.g. Erlasses durchgeführt. Aus der zeichnerischen
Darstellung der aktuellen Situation ergeben sich folgende Potenziale:
Der Plan für Türnich, Balkhausen und Brüggen zeigt, dass vorwiegend in der Kategorie B
mehrfache Überdeckungen bestehen. Die Bruttospielfläche pro Einwohner in diesen Stadtteilen
liegt bei 3,9 m²/EW (nur Kinderspielplätze/-spielpunkte, Bolzplätze).
In Blatzheim und Niederbolheim existieren wenige Überschneidungen, dennoch ist der Stadtteil so
gut mit Kinderspielplätzen abgedeckt, dass die Brutto-Spielfläche mit 4,2 m²/EW die höchste im
gesamten Stadtgebiet ist.
Auch in Buir überschneiden sich die Einzugsbereiche einiger Spielplätze und die Bruttospielfläche
pro Einwohner liegt bei 2,9 m² - ohne die jederzeit zugänglichen Spielgeräte im Umfeld der
Grundschule (dann 3,9 m²/EW).
Beschlussvorlage 186.16
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Gemäß Aufgabenstellung soll eine deutliche Reduzierung der Kinderspielplätze erreicht werden.
Mit den zur Schließung vorgeschlagenen Kinderspielplätzen für das gesamte Stadtgebiet (ohne
Manheim) würde eine Verringerung der Bruttospielfläche pro Einwohner von aktuell 3,0 m² auf 2,8
m² erzielt werden. Der Richtwert von 2,4 m²/EW wäre damit noch deutlich überschritten – auch
ohne die Spielflächen auf Schulhöfen, Sportanlagen und in sogenannten Spielstraßen zu
berücksichtigen.
Handlungsvorschläge
Aus dem Ergebnis der Bestandsanalyse ergeben sich folgende Handlungsvorschläge:
1. In allen Stadtteilen können Kinderspielplätze/-spielpunkte aufgrund der vorhandenen
Überdeckung entfallen oder in ihrer Fläche reduziert oder in Einzelfällen aufgewertet
werden. Details zu den einzelnen Spielplätzen inklusive Nutzungsfrequenz für die
untersuchten Stadtteile sind in den Tabellen 1-5 dargestellt.
2. Die Gesamtliste der infrage kommenden Kinderspielplätze im Stadtgebiet i. S. des
Prüfungsauftrages zum Haushaltssicherungskonzept wird vorgelegt. Im nächsten Schritt
werden die Potenzialflächen hinsichtlich ihrer Nutzungsmöglichkeiten untersucht und diese
mit zu erwartenden Kosten und Einnahmen hinterlegt.
3. Für künftige Planungen ist die vorliegende ABC-Analyse als Instrument zur
Bedarfsermittlung anwendbar.
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