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Beschlussvorlage (Überprüfung der Kinderspielplätze Hier: Stadtteile Blatzheim, Buir, Türnich, Balkhausen, Brüggen und Niederbolheim)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
116 kB
Datum
14.04.2016
Erstellt
01.04.16, 13:16
Aktualisiert
01.04.16, 13:16
Beschlussvorlage (Überprüfung der Kinderspielplätze
Hier: Stadtteile Blatzheim, Buir, Türnich, Balkhausen, Brüggen und Niederbolheim) Beschlussvorlage (Überprüfung der Kinderspielplätze
Hier: Stadtteile Blatzheim, Buir, Türnich, Balkhausen, Brüggen und Niederbolheim) Beschlussvorlage (Überprüfung der Kinderspielplätze
Hier: Stadtteile Blatzheim, Buir, Türnich, Balkhausen, Brüggen und Niederbolheim)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 25.1 / Abfallwirtschaft, Grün Sachbearbeiter/in: Frau Niemann TOP Drs.-Nr.: 186.16 Datum : Beratungsfolge Termin Jugendhilfeausschuss X 18.03.2016 Bemerkungen 14.04.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Überprüfung der Kinderspielplätze Hier: Stadtteile Blatzheim, Buir, Türnich, Balkhausen, Brüggen und Niederbolheim X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Bestandsanalyse der Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen, Blatzheim, Niederbolheim und Buir zur Kenntnis. Mit Abschluss der Analyse werden im nächsten Schritt die Potenzialflächen hinsichtlich ihrer Nutzungsmöglichkeiten untersucht und diese mit zu erwartenden Kosten und möglichen Einnahmen hinterlegt. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den in Planung befindlichen Kinderspielplatz an der Burgackerstraße/Am Schützenhaus in Brüggen nicht zu bauen, da auf Basis der vorliegenden Bestandsanalyse kein Bedarf für einen weiteren Spielplatz besteht. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Niemann Schmidt Otten Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Schaaf i.V. Schwister Abt. 10.1 Ratsbüro Seidenpfennig Begründung: Aufgabenstellung Gemäß Haushaltssicherungskonzept Ziffer 12 ergibt sich folgende Aufgabenstellung: „Es sollen weniger attraktive und schwächer frequentierte Spielplätze aufgegeben werden. Für diese Flächen entfällt die Wartung und Unterhaltung, ggf. sind aus der Vermarktung weitere Einnahmen zu erzielen. Ziel ist eine deutliche Reduzierung der Kinderspielplätze und die Schaffung zentral gelegener und attraktiver Angebote.“ Vorgehensweise Die „Hinweise für die Planung von Spielflächen“ gemäß Erlass des Innenministers vom 01.01.2003 wurde der Bewertung des Kinderspielplatzbestandes der Kolpingstadt Kerpen zugrunde gelegt. Im Rahmen des Erlasses werden die Kinderspielplätze in folgende Kategorien eingeteilt:  Spielbereich A (zentrale Versorgungsfunktion für einen Ort oder Ortsteil, für alle Altersstufen inkl. Erwachsene, Nettospielfläche mindestens 1500 m², Radius max. 1000 m);  Spielbereich B (vorzugsweise für schulpflichtige Kinder, Nettospielfläche mind. 400 m², Radius 500 m);  Spielbereich C (Kleinkinder, jüngere Schulkinder, Nettospielfläche mind. 60 m², Radius 200 m) Der Spielflächenbedarf ist u.a. abhängig von Lage, Größe und Struktur der Gemeinde, von der Einwohnerdichte, dem Freiflächenanteil etc. Dabei sollte ein Richtwert von 2,4 m² Bruttospielfläche pro Einwohner bei einer Einwohnerdichte von bis zu 160 Einwohner/ha nicht unterschritten werden (Kolpingstadt Kerpen 2015: 44 Einwohner/ha). Wenn ausreichende anderweitige Spielmöglichkeiten, wie z.B. auf Schulhöfen, Sportanlagen, in verkehrsberuhigten Bereichen („Spielstraßen“) und geeigneten Fußgängerbereichen, sichergestellt sind, kann der Richtwert bis zur Hälfte der notwendigen Flächen auch unterschritten werden. Bestandserfassung Die Bestandanalyse für die Stadtteile Horrem, Kerpen und Sindorf wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.11.2015 bereits vorgestellt. Für die Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen, Blatzheim, Niederbolheim und Buir wurde die Bestandserfassung auf Grundlage des o.g. Erlasses durchgeführt. Aus der zeichnerischen Darstellung der aktuellen Situation ergeben sich folgende Potenziale: Der Plan für Türnich, Balkhausen und Brüggen zeigt, dass vorwiegend in der Kategorie B mehrfache Überdeckungen bestehen. Die Bruttospielfläche pro Einwohner in diesen Stadtteilen liegt bei 3,9 m²/EW (nur Kinderspielplätze/-spielpunkte, Bolzplätze). In Blatzheim und Niederbolheim existieren wenige Überschneidungen, dennoch ist der Stadtteil so gut mit Kinderspielplätzen abgedeckt, dass die Brutto-Spielfläche mit 4,2 m²/EW die höchste im gesamten Stadtgebiet ist. Auch in Buir überschneiden sich die Einzugsbereiche einiger Spielplätze und die Bruttospielfläche pro Einwohner liegt bei 2,9 m² - ohne die jederzeit zugänglichen Spielgeräte im Umfeld der Grundschule (dann 3,9 m²/EW). Beschlussvorlage 186.16 Seite 2 Gemäß Aufgabenstellung soll eine deutliche Reduzierung der Kinderspielplätze erreicht werden. Mit den zur Schließung vorgeschlagenen Kinderspielplätzen für das gesamte Stadtgebiet (ohne Manheim) würde eine Verringerung der Bruttospielfläche pro Einwohner von aktuell 3,0 m² auf 2,8 m² erzielt werden. Der Richtwert von 2,4 m²/EW wäre damit noch deutlich überschritten – auch ohne die Spielflächen auf Schulhöfen, Sportanlagen und in sogenannten Spielstraßen zu berücksichtigen. Handlungsvorschläge Aus dem Ergebnis der Bestandsanalyse ergeben sich folgende Handlungsvorschläge: 1. In allen Stadtteilen können Kinderspielplätze/-spielpunkte aufgrund der vorhandenen Überdeckung entfallen oder in ihrer Fläche reduziert oder in Einzelfällen aufgewertet werden. Details zu den einzelnen Spielplätzen inklusive Nutzungsfrequenz für die untersuchten Stadtteile sind in den Tabellen 1-5 dargestellt. 2. Die Gesamtliste der infrage kommenden Kinderspielplätze im Stadtgebiet i. S. des Prüfungsauftrages zum Haushaltssicherungskonzept wird vorgelegt. Im nächsten Schritt werden die Potenzialflächen hinsichtlich ihrer Nutzungsmöglichkeiten untersucht und diese mit zu erwartenden Kosten und Einnahmen hinterlegt. 3. Für künftige Planungen ist die vorliegende ABC-Analyse als Instrument zur Bedarfsermittlung anwendbar. Beschlussvorlage 186.16 Seite 3