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Beschlussvorlage (Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
148 kB
Datum
14.04.2016
Erstellt
01.04.16, 13:16
Aktualisiert
01.04.16, 13:16
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. TOP Jugendförderung, Vormundschaften Sachbearbeiter: Manfred Manzke Drs.-Nr.: 157.16 Datum : Beratungsfolge Termin Jugendhilfeausschuss X 11.03.2016 Bemerkungen 14.04.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter AbteilungsLeiter Amtsleiter/in Manzke Landscheidt Schürheck Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Kämmerer Dez. / Amt Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen Vorlagen-Nummer Titel Stitzung am TOP Beschluss /Auftrag/ Empfehlung Amt/ Abt. 080.15 Nachlass eines Kerpener Bürgers 26.02.2015 TOP 08 Empehlung, aus der Erbmasse der Nachlassangelegenheit des Kerpener Bürgers R. E. Schenk: 1.) 10.000 € als Fehlbetragsfinanzierung f. d.Projekt "Erweiterung der Verteilstation der Kerpener Tafel", Höhenweg 51-59, 50169 Horrem, der Kerpener Tafel zur Verfügung zu stellen. 2.) Die Freigabe bzw. teilweise Freigabe der Mittel von bis zu 690.000 € an den ‚Kolpinghaus Kerpen‘ e.V. zur Herrichtung des Kolpinghauses an der Kölner Str. im Stadtteil Kerpen für soziale und karitative Zwecke im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes "Kolping-Center-Kerpen" unter folgenden aufschiebenden Bedingungen: -Die aufgeworfenen steuerlichen Fragestellungen (Anfall von Erbschaftssteuer beim Rh.-Erft-Krs.) sind abschließend geklärt. -Es liegt eine Sicherung der dauerhaften Nutz ung des Gebäudes für soziale und karitative Zwecke vor (Grunddienstbarkeit zu Lasten des Kolping- hausGrundstücks). -Die Gesamtfinanzierung des ‚Kolpinghaus Kerpen‘ e.V. für den kompletten und abschließenden Umbau des Kolpinghauses ist nachge wiesen. -Eine darüber hinausgehende finanzielle Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an den Kosten für den Umbau und den Betrieb des Kolpinghauses ist –auch für die Zukunft- ausgeschlossen (Sicherung durch Vertrag). -Die Auszahlung erfolgt in Abstimmung mit dem ‘Kolpinghaus Kerpen‘ e.V. in Teilzahlungen je nach Baufortschritt. -Im Erdgeschoss des Kolpinghauses sind in Abstimmung mit der Kolpingstadt Kerpen neben dem Empfang 26 qm für den Senioren- bzw. den Behindertenbeirat freizuhalten. 23 453.15 Maßnahmen zur Sicherstellung des 26.11.2015 TOP 05 Einstimmige/r Beschluss/Empfehlung: 1. Die Verw. wird beauftragt, den zur stadtteilüber- Beschlussvorlage 157.16 Stand / Ausführung Die Umsetzung der empfohlenen/ beschlossenen Maßgaben wird zwischen der Stadt Kerpen und dem Kolpinghaus Kerpen e.V. eingehend abgestimmt. 16.1 Seite 2 Die fachliche Stellungnahme erfolgte zeitge- Vorlagen-Nummer Titel Rechtsanspruchs für Kinder über und unter drei Jahren Stitzung am TOP Beschluss /Auftrag/ Empfehlung Amt/ Abt. greifenden Bedarfsdeckung in Frage kommenden Standort für den Neubau einer 8-gruppigen Einrichtung für Kinder über und unter drei Jahren im Stadt teil Horrem auf dem Grundstück "Gleisdreieck" hin sichtlich der Park- und Verkehrssituation zu überprüfen. Darüber hinaus wird die Verwaltung unter Berückichtigung des vorliegenden Antrags der CDU-Frakktion (Drs.-Nr. 453.15) beauftragt, in der nächsten Sitzung des JHA Pläne vorzulegen, wie das Betreuungsdefizit im Stadtteil Sindorf 2016 behoben werden kann. 2. Die bestehende Kita "Lazeruns gGmbH Kita an der alten Schule" soll um den angrenzenden Pavilon um eine u3-Gruppe erweitert werden. In diesem Zusammenhang sollen 2016 freiwillige Leistungen i.H.v. 38.000 € für die Einrichtung sowie für den Zeitraum 01.08. - 31.12.2016 anteilige Kosten für den Trägeranteil (3.905 €) und. für den Mietkostenzuschuss (3.201 €) bereitgestellt werden. Ab dem HH-Jahr 2017 sollen jährl. 5 % des Trägeranteils (9.373 €) sowie ein Mietkostenzuschuss (7.682 €) bereitgestellt werden. 3. Die Einrichtung 'Erfttalweg'/Türnich (Nebenstelle der Kita 'Mühlenbachkinder') soll um eine Gruppe für Kinder ü3 J. erweitert und die dafür erforderlichen HH-Mittel i.H.v. 298.000 €/-Bau-/Herrichtungskosten- sowie i.H.v. 38.000 € für die Einrichtung bereitgestellt werden. 4. Neben dem Schloss Türnich soll ein Naturkinder garten mit einer Gruppe für Kinder ü3 J. und mit einer Gruppe für Kinder u3 J. in Trägerschaft des anerkannten Trägers "Projektstelle Kindertageseinrichtungen UG" errichtet werden. Es sollen freiwillige Leistungen i.H.v. 9 % des Trägeranteils sowie anteilige Mietkosten getragen werden; f.d. Zeit 01.08.-31.12.2016 beziffern sich diese anteiligen Kosten auf 11.462 € (9 %/Träger anteil) und auf 5.256 € (Mietkostenzuschuss). recht und lag dem HFA in seiner Sitzung am 08.12.2015 vor. 23.4 23.4 Zur aktuellen Bedarfslage erfolgte zur Sitzung am 18.02.2016 eine Verwaltungs- vorlage Beratung und Beschlussfassung erfolgten im HFA am 08.12.2015 und im Rat am 15.12.2015 23.4 24.1 Beratung und Beschlussfassung erfolgten im HFA am 08.12.2015 und im Rat am 15.12.2015 23.4 Beratung und Beschlussfassung erfolgte im JHA am 18.02.2016 Ab dem HH-Jahr 2017 sind jährlich Mittel in Höhe von 27.508 € (9 %/Trägeranteil) und i.H.v. 12.614 € (Mietkostenzuschuss) bereitzustellen. Beschlussvorlage 157.16 Stand / Ausführung Seite 3 Vorlagen-Nummer Titel Stitzung am TOP Beschluss /Auftrag/ Empfehlung 029.16 Maßnahmen zur Sicherstellung des RechtsAnspruchs für Kinder ü3 und u3 hier: Prüfung alternativer Standorte 18.02.2016 TOP 03 Der JHA empfiehlt/beschließt wie folgt: 1. Der JHA befürwortet grundsätzlich die Einrichtung eines Naturkindergartens im Stadtteil Türnich gem. Vorlage und gem. der vorgestellten Planung. Abstimmungsergebnis: einstimmig 2. Der JHA stimmt über die vorgeschlagene volle Übernahme der Betriebskosten des Naturkindergartens Türnich durch die Kolpingstadt Kerpen ab: Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen (4-CDU, 1-B'90-Grüne, 1-Linke) 7 Nein-Stimmen (3-SPD, 4-Freie Träger der Jungendhilfe) Damit spricht sich der JHA gegen eine Regelung der Betriebskosten des Naturkindergartens Türnich ohne einen Träger-Eigenanteil aus. 3. Die Bedarfslage im Stadtteil Horrem kann mit der Schaffung von 5-6 zusätzlichen Gruppen angemessen gedeckt werden. Insofern befürwortet der JHA den Neubau einer 5-6-zügigen Kita am Sandweg und beauftragt die Verwaltung, mit dem Eigentümer unverzüglich Gespräche aufzunehmen, um zu klären, inwieweit ein möglichst schneller Grund stücksankauf erfolgen kann. Abstimmungsergebnis: einstimmig 4. Zur Deckung der Bedarfslage im Stadtteil SinDorf befürwortet der JHA den Neubau einer 8-züGigen Kita. Auf Grund der gegebenen Dringlichkeit soll der Neubau an dem schnellstmöglich realisierbaren Standort erfolgen; entweder am Mastenweg oder an der Hüttenstraße (dort unter Einbeziehung eines Teilbereichs des Jugendzentrum-Geländes). Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen (4-CDU, 3-SPD, 4-Freie Träger der Jugendhilfe) 2 Nein-Stimmen (1-B'90-Grüne, 1-Linke) 045.16 Bedarfsplan Kindertagesbetreuung u3 und ü3 bis Eintritt der Schulpflicht Beschlussvorlage 157.16 18.02.2016 TOP 04 Der JHA empfiehlt einstimmig den „Bedarfsplan Kindertagesbetreuung u3 und ü3 bis Eintritt der Schulpflicht“ sowie die Kindpauschalen für das Kita Jahr 2016/2017 Amt/ Abt. Stand / Ausführung 23.4 Beratung und Beschlussfassung erfolgen im Rat am 23.02.2016 Erneute Beratung erfolgt im JHA am 14.04.2016 Erneute Beratung erfolgt im JHA am 14.04.2016 23.4 Seite 4 Beratung und Beschlussfassung erfolgten Im Rat am 23.02.2016 Vorlagen-Nummer Titel Stitzung am TOP Beschluss /Auftrag/ Empfehlung Amt/ Abt. Stand / Ausführung 082.16 Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments in der Kolpingstadt Kerpen 18.02.2016 TOP 07 Der JHA beauftragt einstimmig die Verwaltung, Vor schläge zur Einrichtung eines Jugendparlaments in der Kolpingstadt Kerpen unter Berücksichtigung bereits vorhandener Praxisbeispiele und Konzepte in einer der nächsten Sitzungen zu präsentieren. 23.3 Nach Abschluss der sachgerechten Prüfungen erfolgt eine Vorlage im JHA Beschlussvorlage 157.16 Seite 5