Daten
Kommune
Kerpen
Größe
148 kB
Datum
14.04.2016
Erstellt
01.04.16, 13:16
Aktualisiert
01.04.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u.
TOP
Jugendförderung, Vormundschaften
Sachbearbeiter: Manfred Manzke
Drs.-Nr.: 157.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
11.03.2016
Bemerkungen
14.04.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
x
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse,
Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter AbteilungsLeiter
Amtsleiter/in
Manzke
Landscheidt
Schürheck
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung Kämmerer
Dez. / Amt
Bürgermeister
Abt. 10.1 Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen
Vorlagen-Nummer
Titel
Stitzung am
TOP
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt/
Abt.
080.15
Nachlass eines Kerpener Bürgers
26.02.2015
TOP 08
Empehlung,
aus der Erbmasse der Nachlassangelegenheit des
Kerpener Bürgers R. E. Schenk:
1.) 10.000 € als Fehlbetragsfinanzierung f. d.Projekt "Erweiterung der Verteilstation der Kerpener
Tafel", Höhenweg 51-59, 50169 Horrem, der
Kerpener Tafel zur Verfügung zu stellen.
2.) Die Freigabe bzw. teilweise Freigabe der Mittel
von bis zu 690.000 € an den ‚Kolpinghaus Kerpen‘
e.V. zur Herrichtung des Kolpinghauses an der
Kölner Str. im Stadtteil Kerpen für soziale und
karitative Zwecke im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes "Kolping-Center-Kerpen" unter folgenden
aufschiebenden Bedingungen:
-Die aufgeworfenen steuerlichen Fragestellungen
(Anfall von Erbschaftssteuer beim Rh.-Erft-Krs.)
sind abschließend geklärt.
-Es liegt eine Sicherung der dauerhaften Nutz ung
des Gebäudes für soziale und karitative Zwecke vor
(Grunddienstbarkeit zu Lasten des Kolping- hausGrundstücks).
-Die Gesamtfinanzierung des ‚Kolpinghaus Kerpen‘
e.V. für den kompletten und abschließenden
Umbau des Kolpinghauses ist nachge wiesen.
-Eine darüber hinausgehende finanzielle Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an den Kosten für
den Umbau und den Betrieb des Kolpinghauses ist
–auch für die Zukunft- ausgeschlossen (Sicherung
durch Vertrag).
-Die Auszahlung erfolgt in Abstimmung mit dem
‘Kolpinghaus Kerpen‘ e.V. in Teilzahlungen je nach
Baufortschritt.
-Im Erdgeschoss des Kolpinghauses sind in Abstimmung mit der Kolpingstadt Kerpen neben dem
Empfang 26 qm für den Senioren- bzw. den
Behindertenbeirat freizuhalten.
23
453.15
Maßnahmen zur Sicherstellung des
26.11.2015
TOP 05
Einstimmige/r Beschluss/Empfehlung:
1. Die Verw. wird beauftragt, den zur stadtteilüber-
Beschlussvorlage 157.16
Stand / Ausführung
Die Umsetzung der empfohlenen/
beschlossenen Maßgaben wird zwischen der
Stadt Kerpen und dem Kolpinghaus Kerpen
e.V. eingehend abgestimmt.
16.1
Seite 2
Die fachliche Stellungnahme erfolgte zeitge-
Vorlagen-Nummer
Titel
Rechtsanspruchs für Kinder über und unter
drei Jahren
Stitzung am
TOP
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt/
Abt.
greifenden Bedarfsdeckung in Frage kommenden
Standort für den Neubau einer 8-gruppigen Einrichtung für Kinder über und unter drei Jahren im Stadt
teil Horrem auf dem Grundstück "Gleisdreieck" hin
sichtlich der Park- und Verkehrssituation zu überprüfen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung unter Berückichtigung des vorliegenden Antrags der CDU-Frakktion (Drs.-Nr. 453.15) beauftragt, in der nächsten
Sitzung des JHA Pläne vorzulegen, wie das Betreuungsdefizit im Stadtteil Sindorf 2016 behoben
werden kann.
2. Die bestehende Kita "Lazeruns gGmbH Kita an
der alten Schule" soll um den angrenzenden Pavilon um eine u3-Gruppe erweitert werden.
In diesem Zusammenhang sollen 2016 freiwillige
Leistungen i.H.v. 38.000 € für die Einrichtung sowie
für den Zeitraum 01.08. - 31.12.2016 anteilige Kosten für den Trägeranteil (3.905 €) und. für den Mietkostenzuschuss (3.201 €) bereitgestellt werden. Ab
dem HH-Jahr 2017 sollen jährl. 5 % des Trägeranteils (9.373 €) sowie ein Mietkostenzuschuss
(7.682 €) bereitgestellt werden.
3. Die Einrichtung 'Erfttalweg'/Türnich (Nebenstelle
der Kita 'Mühlenbachkinder') soll um eine Gruppe
für Kinder ü3 J. erweitert und die dafür erforderlichen HH-Mittel i.H.v. 298.000 €/-Bau-/Herrichtungskosten- sowie i.H.v. 38.000 € für die Einrichtung
bereitgestellt werden.
4. Neben dem Schloss Türnich soll ein Naturkinder garten mit einer Gruppe für Kinder ü3 J. und
mit einer Gruppe für Kinder u3 J. in Trägerschaft
des anerkannten Trägers "Projektstelle Kindertageseinrichtungen UG" errichtet werden.
Es sollen freiwillige Leistungen i.H.v. 9 % des
Trägeranteils sowie anteilige Mietkosten getragen
werden; f.d. Zeit 01.08.-31.12.2016 beziffern sich
diese anteiligen Kosten auf 11.462 € (9 %/Träger
anteil) und auf 5.256 € (Mietkostenzuschuss).
recht und lag dem HFA in seiner Sitzung am
08.12.2015 vor.
23.4
23.4
Zur aktuellen Bedarfslage erfolgte zur Sitzung
am 18.02.2016 eine Verwaltungs- vorlage
Beratung und Beschlussfassung erfolgten
im HFA am 08.12.2015 und im Rat am
15.12.2015
23.4
24.1
Beratung und Beschlussfassung erfolgten
im HFA am 08.12.2015 und im Rat am
15.12.2015
23.4
Beratung und Beschlussfassung erfolgte
im JHA am 18.02.2016
Ab dem HH-Jahr 2017 sind jährlich Mittel in Höhe
von 27.508 € (9 %/Trägeranteil) und i.H.v. 12.614 €
(Mietkostenzuschuss) bereitzustellen.
Beschlussvorlage 157.16
Stand / Ausführung
Seite 3
Vorlagen-Nummer
Titel
Stitzung am
TOP
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
029.16
Maßnahmen zur Sicherstellung des RechtsAnspruchs für Kinder ü3 und u3
hier: Prüfung alternativer Standorte
18.02.2016
TOP 03
Der JHA empfiehlt/beschließt wie folgt:
1. Der JHA befürwortet grundsätzlich die Einrichtung eines Naturkindergartens im Stadtteil Türnich
gem. Vorlage und gem. der vorgestellten Planung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2. Der JHA stimmt über die vorgeschlagene volle
Übernahme der Betriebskosten des Naturkindergartens Türnich durch die Kolpingstadt Kerpen ab:
Abstimmungsergebnis:
6 Ja-Stimmen (4-CDU, 1-B'90-Grüne, 1-Linke)
7 Nein-Stimmen (3-SPD, 4-Freie Träger der
Jungendhilfe)
Damit spricht sich der JHA gegen eine Regelung
der Betriebskosten des Naturkindergartens Türnich
ohne einen Träger-Eigenanteil aus.
3. Die Bedarfslage im Stadtteil Horrem kann mit
der Schaffung von 5-6 zusätzlichen Gruppen angemessen gedeckt werden. Insofern befürwortet der
JHA den Neubau einer 5-6-zügigen Kita am Sandweg und beauftragt die Verwaltung, mit dem Eigentümer unverzüglich Gespräche aufzunehmen, um
zu klären, inwieweit ein möglichst schneller Grund
stücksankauf erfolgen kann.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
4. Zur Deckung der Bedarfslage im Stadtteil SinDorf befürwortet der JHA den Neubau einer 8-züGigen Kita. Auf Grund der gegebenen Dringlichkeit
soll der Neubau an dem schnellstmöglich realisierbaren Standort erfolgen; entweder am Mastenweg
oder an der Hüttenstraße (dort unter Einbeziehung
eines Teilbereichs des Jugendzentrum-Geländes).
Abstimmungsergebnis:
11 Ja-Stimmen (4-CDU, 3-SPD, 4-Freie Träger der
Jugendhilfe)
2 Nein-Stimmen (1-B'90-Grüne, 1-Linke)
045.16
Bedarfsplan Kindertagesbetreuung u3 und
ü3 bis Eintritt der Schulpflicht
Beschlussvorlage 157.16
18.02.2016
TOP 04
Der JHA empfiehlt einstimmig den „Bedarfsplan
Kindertagesbetreuung u3 und ü3 bis Eintritt der
Schulpflicht“ sowie die Kindpauschalen für das Kita
Jahr 2016/2017
Amt/
Abt.
Stand / Ausführung
23.4
Beratung und Beschlussfassung erfolgen im
Rat am 23.02.2016
Erneute Beratung erfolgt im JHA am
14.04.2016
Erneute Beratung erfolgt im JHA am
14.04.2016
23.4
Seite 4
Beratung und Beschlussfassung erfolgten
Im Rat am 23.02.2016
Vorlagen-Nummer
Titel
Stitzung am
TOP
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt/
Abt.
Stand / Ausführung
082.16
Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments in der Kolpingstadt Kerpen
18.02.2016
TOP 07
Der JHA beauftragt einstimmig die Verwaltung, Vor
schläge zur Einrichtung eines Jugendparlaments
in der Kolpingstadt Kerpen unter Berücksichtigung
bereits vorhandener Praxisbeispiele und Konzepte
in einer der nächsten Sitzungen zu präsentieren.
23.3
Nach Abschluss der sachgerechten Prüfungen erfolgt eine Vorlage im JHA
Beschlussvorlage 157.16
Seite 5