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Beschlussvorlage (Kinder- und Jugendförderplan, Teil II – Freizeitstättenplan hier: Wirksamkeitsdialog 2015)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
144 kB
Datum
14.04.2016
Erstellt
01.04.16, 13:16
Aktualisiert
01.04.16, 13:16
Beschlussvorlage (Kinder- und Jugendförderplan, Teil II – Freizeitstättenplan
hier: Wirksamkeitsdialog 2015) Beschlussvorlage (Kinder- und Jugendförderplan, Teil II – Freizeitstättenplan
hier: Wirksamkeitsdialog 2015)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23/23.3 Kinder- und Jugendförderung, Vormundschaften Sachbearbeiter: Thomas Kümpel TOP Drs.-Nr.: 163.16 Datum : Beratungsfolge Termin Jugendhilfeausschuss X 14.03.2016 Bemerkungen 14.04.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Kinder- und Jugendförderplan, Teil II – Freizeitstättenplan hier: Wirksamkeitsdialog 2015 X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Verwendungsberichte der Jugendzentren im Rahmen des Wirksamkeitsdialoges 2015 zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiterin Kümpel Schürheck Landscheidt Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister i.V. Schwister Abt. 10.1 Ratsbüro Seidenpfennig Begründung: Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG) ist der gesetzliche Unterbau für die §§ 11 – 14 SGB VIII. Ein wesentliches Merkmal des KJFöG ist die Verpflichtung gem. § 15 Abs. 4 zur Erstellung eines kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes. Der Freizeitstättenplan ist Teil II des Kinder- und Jugendförderplanes der Kolpingstadt Kerpen. Der Wirksamkeitsdialog ist als das dazugehörige Berichtswesen unmittelbar an den Freizeitstättenplan angedockt. Er vereinigt die Jahresberichte der acht Jugendzentren im Stadtgebiet Kerpen. Beschlussvorlage 163.16 Seite 2