Daten
Kommune
Kerpen
Größe
144 kB
Datum
14.04.2016
Erstellt
01.04.16, 13:16
Aktualisiert
01.04.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23/23.3
Kinder- und Jugendförderung, Vormundschaften
Sachbearbeiter: Thomas Kümpel
TOP
Drs.-Nr.: 163.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
14.03.2016
Bemerkungen
14.04.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Kinder- und Jugendförderplan, Teil II – Freizeitstättenplan
hier: Wirksamkeitsdialog 2015
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Verwendungsberichte der Jugendzentren im Rahmen des
Wirksamkeitsdialoges 2015 zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiterin
Kümpel
Schürheck
Landscheidt
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
i.V.
Schwister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Seidenpfennig
Begründung:
Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFöG) ist der gesetzliche Unterbau für die §§ 11 – 14
SGB VIII. Ein wesentliches Merkmal des KJFöG ist die Verpflichtung gem. § 15 Abs. 4 zur
Erstellung eines kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes. Der Freizeitstättenplan ist Teil II
des Kinder- und Jugendförderplanes der Kolpingstadt Kerpen. Der Wirksamkeitsdialog ist als das
dazugehörige Berichtswesen unmittelbar an den Freizeitstättenplan angedockt. Er vereinigt die
Jahresberichte der acht Jugendzentren im Stadtgebiet Kerpen.
Beschlussvorlage 163.16
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