Daten
Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
14.04.2016
Erstellt
01.04.16, 13:16
Aktualisiert
01.04.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23/23.3
Kinder- und Jugendförderung, Vormundschaften,
Sachbearbeiter: Thomas Kümpel
TOP
Drs.-Nr.: 164.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
14.03.2016
Bemerkungen
14.04.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Konzeption des Spielmobils der Kolpingstadt Kerpen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Konzeption des Spielmobils der Kolpingstadt Kerpen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiterin
Kümpel
Schürheck
Landscheidt
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
i.V.
Schwister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Seidenpfennig
Begründung:
Im Jahr 2015 konnte mit der Einführung des Verbundes „Offene Kinder- und Jugendarbeit“
innerhalb des Jugendamtes Kerpen – kurz „OKJA-Verbund“ (vgl. V 64.16 „Präventionsbericht
2015“) – die Personalsituation des Spielmobils optimiert und nachhaltig gesichert werden. Mit der
Integration des Personals des Spielmobils in den OKJA-Verbund ging auch eine Übertragung der
Vorgesetztenfunktion auf den Gruppenleiter Jugendzentren über.
Die Konzeption des Spielmobils stammt aus dem Jahr 2002. In den letzten 14 Jahren hat sich das
Aufgabenprofil des Spielmobils quantitativ und qualitativ weiterentwickelt. Insofern war eine
grundlegende Überarbeitung der Konzeption erforderlich, die nun hiermit vorgelegt wird.
Beschlussvorlage 164.16
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