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Beschlussvorlage (Maßnahmenplan zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder über und unter drei Jahren Prüfung der Standorte Sindorf und Horrem)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
297 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
05.04.16, 18:16
Aktualisiert
05.04.16, 18:16

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung Sachbearbeiter/in: Petra Findeisen TOP Drs.-Nr.: 136.16 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Jugendhilfeausschuss 14.04.2016 Haupt- und Finanzausschuss 26.04.2016 Stadtrat 03.05.2016 X 29.02.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Maßnahmenplan zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder über und unter drei Jahren Prüfung der Standorte Sindorf und Horrem Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 200.000 € in 2016 und 2.532.000 € für den NB Horrem sowie 400.000 € in 2016 und 3.983.000 € in 2017 für den NB Sindorf € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: x Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr 2016: 200.000 € NB Horrem, 400.000 € NB Sindorf: Produktsachkonto: Deckung: Zuschuss aus dem Kommunalinvestitionsgesetz s. Anlage x Mittel sollen im folgenden Haushaltsjahr veranschlagt werden: 2.532.000 € für den NB Horrem und 3.983.000 € für NB Sindorf Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: siehe Seite 2 Beschlussausfertigung soll erhalten: Mitzeichnung Amt 18 Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Mitzeichnung Dezernent Mitzeichnung Abt. 16.1. / Abt. 24.1 Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Vaaßen Findeisen Landscheidt Schwister Mackeprang/Diers Schaaf Spürck Seidenpfennig Beschlussentwurf: 1. In der Sitzung vom 23.02.16 hat der Rat der Stadt Kerpen den Bau einer Kindertageseinrichtung mit 5, optional 6 Gruppen für Kinder über und unter drei Jahren auf dem Grundstück „Sandweg“ in Kerpen Horrem beschlossen. Die Verwaltung befindet sich zurzeit in Gesprächen mit dem Eigentümer und möglichen Investoren. Sollten die Gespräche mit den Investoren nicht den gewünschten Erfolg haben und die Umsetzung der Maßnahme durch die Kolpingstadt Kerpen erforderlich sein, empfiehlt der Jugendhilfeausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Stadtrat vorsorglich im Haushalt folgende Kosten für eine 5 gruppige Einrichtung bereit zu stellen: - im Haushaltsjahr 2016 außerplanmäßig 200.000,00 € (Planungskosten) - im Haushaltsjahr 2017 2.342.000,00 € Bau-, Herrichtungs- und Verwaltungskosten sowie 190.000,00 € Einrichtungskosten (gesamt: 2.732.000,00 €) Die Verwaltung befindet sich noch in Gesprächen mit dem Eigentümer. Eine Sachstandsmitteilung erfolgt im Ausschuss. 2. In der Sitzung vom 23.02.16 hat der Rat der Stadt Kerpen den Bau einer Kindertageseinrichtung mit 8 Gruppen für Kinder über und unter drei Jahren im Stadtteil Sindorf auf dem am zügigsten zu realisierenden Grundstück (Mastenweg städtisch, Hüttenstraße hinter Jugendzentrum- städtisch und Hüttenstraße/Vogelrutherfeld- privat) beschlossen. Die Verwaltung befindet sich auch hier in Gesprächen mit dem Eigentümer und möglichen Investoren. Das Ergebnis wird im Jugendhilfeausschuss mitgeteilt. Sollten auch diese Gespräche mit den Investoren nicht zum gewünschten Erfolg führen und die Umsetzung der Maßnahme durch die Kolpingstadt Kerpen erforderlich sein, empfiehlt der Jugendhilfeausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Stadtrat vorsorglich im Haushalt folgende Kosten für einer 8 gruppige Einrichtung bereit zu stellen: - im Haushaltsjahr 2016 außerplanmäßig 400.000,00 € (Planungskosten) im Haushaltsjahr 2017 3.679.000,00 € Bau-, Herrichtungs- und Verwaltungskosten sowie 304.000,00 € Einrichtungskosten. (gesamt:4.383.000,00 €) Beschlussvorlage 136.16 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge lfd. Jahr 1. Folgejahr lfd. Jahr 1. Folgejahr NB Horrem NB Horrem NB Sindorf NB Sindorf 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 200.000,- Einrichtungskosten 2.342.000,- 400.000,- 190.000,- Grunderwerb 3.679.000 304.000,- X Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 200.000,- + X 2.532.000,- 400.000,- 3983.000,- Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Ein NB wird aus dem Kommunalinvestitionsgesetz bezuschusst: 2.680.620,77 € Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 136.16 Seite 3 Begründung: In der Sitzung vom 23.02.16 hat der Rat der Stadt Kerpen die Verwaltung mit der Umsetzung eines Neubaus einer Kindertageseinrichtung für Kinder über und unter drei Jahren - mit 5, optional 6 Gruppen auf dem Standort „Sandweg“ im Stadtteil Horrem - und mit 8 Gruppen auf dem am zügigsten zu realisierenden Standort (Mastenweg städtisch, Hüttenstraße städtisch und privat) beauftragt. 1. Neubau einer 5 (optional 6) gruppigen Kita in Kerpen- Horrem, Sandweg Im Stadtteil Horrem besteht ein Bedarf von 4 Gruppen zuzüglich einer weiteren Gruppe für unvorhersehbare Bedarfe (Flüchtlingskinder, Neubauten). Sofern sich ein weiterer Bedarf abzeichnet, besteht die Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt eine 6. Gruppe anzubauen. Die Verwaltung befindet sich in Gesprächen mit dem Grundstückseigentümer und möglichen Investoren. Eine Sachstandsmitteilung erfolgt im Ausschuss. Sollten die Gespräche mit den Investoren nicht erfolgreich sein und die Umsetzung der Maßnahme durch die Kolpingstadt Kerpen erforderlich werden, empfiehlt die Verwaltung vorsorglich im Haushalt folgende Kosten für einer 5 gruppige Einrichtung bereitzustellen: - im Haushaltsjahr 2016 außerplanmäßig 200.000,00 € (Planungskosten) Die Kosten für den Grunderwerb werden zum Jugendhilfeausschuss, spätestens zur Sitzung des Stadtrates am 03.05.16 nachgereicht. - im Haushaltsjahr 2017 2.342.000,00 € Bau-, Herrichtungs- und Verwaltungskosten sowie 190.000,00 € Einrichtungskosten. (gesamt: 2.732.000,00 €) (Übersicht Kostenkalkulation Anlage 1) 2. Neubau einer 8-gruppigen Kita im Stadtteil Kerpen- Sindorf Gemäß Bedarfsplan besteht im Stadtteil Sindorf ein Bedarf von 6 Gruppen zuzüglich 1 optionalen Gruppen für unvorhersehbare Bedarfe. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.02.16 den Neubau von 8 Gruppen (6 Gruppen gemäß Bedarfsplan zuzüglich 2 Gruppen zur Abdeckung von unvorhersehbaren Bedarfen für Flüchtlingskinder, Zuzüge und sonstiges) beschlossen. Zur Diskussion stehen folgende Grundstücke: 2.1 städtisches Grundstück „Mastenweg“ Größe: - Gesamt: 18.560m² (Flurstücke 395+709) - Bedarf 4.100m² Eigentum: - Kolpingstadt Kerpen Erschließung: - über Straße „Am Gewerbehof“ gegeben B-Plan Ausweisung: - Grünfläche, dadurch ist die Änderung des Bebauungsplans erforderlich Realisierung: Nach Änderung B-Plan, d.h. ca. 8 Monate ab Ratsbeschluss Beschlussvorlage 136.16 Seite 4 2.2 städtisches Grundstück Hüttenstraße (hinter Jugendzentrum) Größe: - Gesamt: 13.566m² (Flurstücke 315) davon nutzbar 6.500m² - Bedarf 4.100m² Eigentum: - Kolpingstadt Kerpen Erschließung: - nicht gegeben, da Grundstück in 2. Reihe B-Plan Ausweisung: - Grünfläche, dadurch ist die Änderung des Bebauungsplans erforderlich Realisierung: Nach Änderung B-Plan, d.h. ca. 8 Monate ab Ratsbeschluss 2.3 privates Grundstück Hüttenstraße/ Zum Vogelrutherfeld Größe: - Gesamt: 16.883m² (Flurstücke 714) - Bedarf 4.100m² Eigentum: - Fremdeigentum Erschließung: - gegeben B-Plan Ausweisung: - Gewerbegebiet, gem. § 8 (3) Nr.2 sind Anlagen für soziale Zwecke ausnahmsweise zulässig. Realisierung: Steht in Abhängigkeit zu den Verhandlungen mit dem Eigentümer In der Anlage 2 befindet sich eine Übersicht zu den vorstehend genannten Standorten. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen in der Vorlage 453.15 Jugendhilfeausschuss vom 26.11.15 und der Vorlage 29.16 Jugendhilfeausschuss vom 18.02.16 verwiesen. Sofern die Errichtung einer 8- gruppigen Kita im Stadtteil Sindorf nicht über einen Investor erfolgt und die Umsetzung der Maßnahme durch die Kolpingstadt Kerpen erforderlich ist, empfiehlt die Verwaltung vorsorglich im Haushalt folgende Kosten bereitzustellen: - im Haushaltsjahr 2016 außerplanmäßig 400.000,00 € (Planungskosten) - im Haushaltsjahr 2017 3.679.000,00 € Bau-, Herrichtungs- und Verwaltungskosten sowie 304.000,00 € Einrichtungskosten. (gesamt:4.383.000,00 €) Hinweis: beim städtischen Grundstück Hüttenstraße (hinter Jugendzentrum) ergeben sich auf Grund der Lage erhöhte Erschließungskosten. Diese werden noch ermittelt. Fazit: Priorität bei der Standortsuche hat der Zeitfaktor. Die Verwaltung hat den Auftrag, eine zügig zu realisierende Lösung aufzuzeigen. Sofern die Grunderwerbsverhandlungen mit dem Eigentümer des Grundstückes „Hüttenstraße/ Vogelrutherfeld “ kurzfristig zu einem positiven Abschluss führen, wäre dies der bevorzugte Standort, da die planungsrechtliche Zulässigkeit und die Erschließung gegeben ist. (1. Priorität). Beschlussvorlage 136.16 Seite 5 Sollte der Eigentümer nicht am Verkauf interessiert sein, so ständen dann noch die städtischen Grundstücke „Hüttenstraße“ und „Mastenweg“ zur Verfügung. In diesem Fall wäre aus Sicht der Verwaltung der Standort „Mastenweg“ zu bevorzugen, da bei diesem Standort die Erschließung bereits gegeben ist. Das B-Plan Änderungsverfahren würde etwa 8 Monate ab Ratsbeschluss beanspruchen. Der Standort „Mastenweg“ hätte für das Einzugsgebiet südlich der Bahn, insbesondere dem Wohngebiet „Theodor-Heuss-Straße“ eine gute Versorgungsfunktion. (2. Priorität). Der Standort Hüttenstraße (hinter dem Jugendzentrum) ist aufgrund der fehlenden Erschließung und dem notwendigen B-Plan Änderungsverfahren nur mittelfristig zu realisieren. Hinzu kommt, dass dieser Standort an das Baugebiet „Vogelrutherfeld“ grenzt. Hier bestehen bereits drei Einrichtungen. Eine weitere Einrichtung würde zu einer deutlichen Überlagerung der Einzugsbereiche führen. Dieser Aspekt ist lediglich beim Standort Hüttenstraße/ Zum Vogelrutherfeld-privat nachrangig, da der Zeitfaktor höchste Priorität hat. (3. Priorität) Die Ergebnisse der Verhandlungen werden zum Ausschuss nachgereicht. 3. Anfrage Bündnis 90/Die Grünen Planungsbereich Türnich, Balkhausen, Brüggen Bündnis 90/Die Grünen beantragt neben den bereits geprüften Standorten „Gassenfeld“ und „Maximilianstraße“ noch die Standorte „Friedhofserweiterungsfläche Brüggen“ und „Parkplatz Sportanlage Balkhausen“ zu prüfen 3.1 Standort Fiedhofserweiterungsfläche Brüggen: Die verfügbare Fläche ist mit ca. 2.800m² ausreichend groß und in städtischem Eigentum. Für dieses Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan, sodass eine zeitnahe Realisierung nicht möglich ist. 3.2 Standort Parkplatz Sportanlage Balkhausen Das Grundstück (Parzelle 273) hat eine Größe von 3.311m². Auf etwa einem Drittel der Fläche (ca. 1.000 qm) sind die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze der Sportanlage nachgewiesen, zudem erfolgt über diese Fläche die Zufahrt zum angrenzenden Bolzplatz, sodass für die Kita eine Netto- Fläche von 2.000 - 2.200 qm zur Verfügung stände. Der Bedarf für eine 3 - 4 gruppige Kita umfasst 2.200m². Für diesen Standort gibt es ebenfalls keinen Bebauungsplan. Hinzu kommt, dass sich dieser Standort im Überschwemmungsgebiet befindet. Die Verwaltung prüft zurzeit inwieweit eine Bebauung unter Berücksichtigung der o.g. Funktionen möglich ist. (Anlage 3 Standortübersicht zu Punkt 3.1 und 3.2) 3.3 Bedarfssituation Türnich, Balkhausen, Brüggen Nach Umsetzung der Maßnahmen „Erweiterung Erfttalweg“ (23 ü3 Plätze) und „Naturkindergarten Schloss Türnich“ (20 ü3,10 u3 Plätze) besteht noch ein Defizit von: 23 ü3 Plätzen 18 u3 Plätzen Hieraus ergäbe sich ein Kita mit einer ü3 - und knapp zwei u3 - Gruppen. Auf Grund des hohen u3- Anteils wäre dies keine Zusammensetzung für eine funktionsfähige Kita, da die u3- Kinder nicht bis zur Schulpflicht in der Kita verbleiben könnten. In Planung befinden sich ein mögliches Baugebiet an der Maximilianstraße sowie mögliche Standorte für Flüchtlinge. Beschlussvorlage 136.16 Seite 6 Die Verwaltung schlägt daher vor, den Bedarf der zu erwartenden Flüchtlingsfamilien und einem möglichen Neubaugebiet zu ermitteln sowie das Zu- und Wegzugsverhalten in der Hochhaussiedlung „ Eifel-, Taunus-, Westerwald- und Hunsrückstraße“ zu beobachten, Unter Einbeziehung dieser gesamten Faktoren kann dann bedarfsgerecht ein Neubau geplant werden. Beschlussvorlage 136.16 Seite 7