Daten
Kommune
Kerpen
Größe
297 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
05.04.16, 18:16
Aktualisiert
05.04.16, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung
Sachbearbeiter/in: Petra Findeisen
TOP
Drs.-Nr.: 136.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Jugendhilfeausschuss
14.04.2016
Haupt- und Finanzausschuss
26.04.2016
Stadtrat
03.05.2016
X
29.02.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Maßnahmenplan zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder über und unter drei
Jahren
Prüfung der Standorte Sindorf und Horrem
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 200.000 € in 2016 und
2.532.000 € für den NB Horrem sowie 400.000 € in 2016 und 3.983.000 € in 2017 für den
NB Sindorf € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
x
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr 2016: 200.000 € NB Horrem, 400.000 € NB Sindorf:
Produktsachkonto:
Deckung: Zuschuss aus dem Kommunalinvestitionsgesetz s. Anlage
x
Mittel sollen im folgenden Haushaltsjahr veranschlagt werden:
2.532.000 € für den NB Horrem und 3.983.000 € für NB Sindorf
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
x
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf: siehe Seite 2
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Mitzeichnung
Amt 18
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Mitzeichnung
Dezernent
Mitzeichnung
Abt. 16.1. / Abt.
24.1
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Vaaßen
Findeisen
Landscheidt
Schwister
Mackeprang/Diers
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
Beschlussentwurf:
1. In der Sitzung vom 23.02.16 hat der Rat der Stadt Kerpen den Bau einer Kindertageseinrichtung mit 5, optional 6 Gruppen für Kinder über und unter drei Jahren auf dem Grundstück
„Sandweg“ in Kerpen Horrem beschlossen.
Die Verwaltung befindet sich zurzeit in Gesprächen mit dem Eigentümer und möglichen
Investoren.
Sollten die Gespräche mit den Investoren nicht den gewünschten Erfolg haben und die
Umsetzung der Maßnahme durch die Kolpingstadt Kerpen erforderlich sein, empfiehlt der
Jugendhilfeausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Stadtrat vorsorglich im
Haushalt folgende Kosten für eine 5 gruppige Einrichtung bereit zu stellen:
- im Haushaltsjahr 2016 außerplanmäßig 200.000,00 € (Planungskosten)
- im Haushaltsjahr 2017 2.342.000,00 € Bau-, Herrichtungs- und Verwaltungskosten sowie
190.000,00 € Einrichtungskosten
(gesamt: 2.732.000,00 €)
Die Verwaltung befindet sich noch in Gesprächen mit dem Eigentümer.
Eine Sachstandsmitteilung erfolgt im Ausschuss.
2. In der Sitzung vom 23.02.16 hat der Rat der Stadt Kerpen den Bau einer
Kindertageseinrichtung mit 8 Gruppen für Kinder über und unter drei Jahren im Stadtteil Sindorf
auf dem am zügigsten zu realisierenden Grundstück (Mastenweg städtisch, Hüttenstraße hinter
Jugendzentrum- städtisch und Hüttenstraße/Vogelrutherfeld- privat) beschlossen.
Die Verwaltung befindet sich auch hier in Gesprächen mit dem Eigentümer und möglichen
Investoren.
Das Ergebnis wird im Jugendhilfeausschuss mitgeteilt.
Sollten auch diese Gespräche mit den Investoren nicht zum gewünschten Erfolg führen und die
Umsetzung der Maßnahme durch die Kolpingstadt Kerpen erforderlich sein, empfiehlt der
Jugendhilfeausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Stadtrat vorsorglich im
Haushalt folgende Kosten für einer 8 gruppige Einrichtung bereit zu stellen:
-
im Haushaltsjahr 2016 außerplanmäßig 400.000,00 € (Planungskosten)
im Haushaltsjahr 2017 3.679.000,00 € Bau-, Herrichtungs- und Verwaltungskosten sowie
304.000,00 € Einrichtungskosten.
(gesamt:4.383.000,00 €)
Beschlussvorlage 136.16
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
lfd. Jahr
1. Folgejahr
lfd. Jahr
1. Folgejahr
NB Horrem
NB Horrem
NB Sindorf
NB Sindorf
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
200.000,-
Einrichtungskosten
2.342.000,-
400.000,-
190.000,-
Grunderwerb
3.679.000
304.000,-
X
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
200.000,- + X
2.532.000,-
400.000,-
3983.000,-
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Ein NB wird aus dem
Kommunalinvestitionsgesetz
bezuschusst: 2.680.620,77 €
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 136.16
Seite 3
Begründung:
In der Sitzung vom 23.02.16 hat der Rat der Stadt Kerpen die Verwaltung mit der Umsetzung
eines Neubaus einer Kindertageseinrichtung für Kinder über und unter drei Jahren
- mit 5, optional 6 Gruppen auf dem Standort „Sandweg“ im Stadtteil Horrem
- und mit 8 Gruppen auf dem am zügigsten zu realisierenden Standort (Mastenweg städtisch,
Hüttenstraße städtisch und privat) beauftragt.
1. Neubau einer 5 (optional 6) gruppigen Kita in Kerpen- Horrem, Sandweg
Im Stadtteil Horrem besteht ein Bedarf von 4 Gruppen zuzüglich einer weiteren Gruppe für
unvorhersehbare Bedarfe (Flüchtlingskinder, Neubauten).
Sofern sich ein weiterer Bedarf abzeichnet, besteht die Möglichkeit zu einem späteren Zeitpunkt
eine 6. Gruppe anzubauen.
Die Verwaltung befindet sich in Gesprächen mit dem Grundstückseigentümer und möglichen
Investoren.
Eine Sachstandsmitteilung erfolgt im Ausschuss.
Sollten die Gespräche mit den Investoren nicht erfolgreich sein und die Umsetzung der
Maßnahme durch die Kolpingstadt Kerpen erforderlich werden, empfiehlt die Verwaltung
vorsorglich im Haushalt folgende Kosten für einer 5 gruppige Einrichtung bereitzustellen:
- im Haushaltsjahr 2016 außerplanmäßig 200.000,00 € (Planungskosten)
Die Kosten für den Grunderwerb werden zum Jugendhilfeausschuss, spätestens zur
Sitzung des Stadtrates am 03.05.16 nachgereicht.
- im Haushaltsjahr 2017 2.342.000,00 € Bau-, Herrichtungs- und Verwaltungskosten sowie
190.000,00 € Einrichtungskosten.
(gesamt: 2.732.000,00 €)
(Übersicht Kostenkalkulation Anlage 1)
2. Neubau einer 8-gruppigen Kita im Stadtteil Kerpen- Sindorf
Gemäß Bedarfsplan besteht im Stadtteil Sindorf ein Bedarf von 6 Gruppen zuzüglich 1 optionalen
Gruppen für unvorhersehbare Bedarfe.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.02.16 den Neubau von 8 Gruppen (6 Gruppen gemäß
Bedarfsplan zuzüglich 2 Gruppen zur Abdeckung von unvorhersehbaren Bedarfen für
Flüchtlingskinder, Zuzüge und sonstiges) beschlossen.
Zur Diskussion stehen folgende Grundstücke:
2.1 städtisches Grundstück „Mastenweg“
Größe:
- Gesamt:
18.560m² (Flurstücke 395+709)
- Bedarf
4.100m²
Eigentum:
- Kolpingstadt Kerpen
Erschließung:
- über Straße „Am Gewerbehof“ gegeben
B-Plan Ausweisung:
- Grünfläche, dadurch ist die Änderung des Bebauungsplans erforderlich
Realisierung: Nach Änderung B-Plan, d.h. ca. 8 Monate ab Ratsbeschluss
Beschlussvorlage 136.16
Seite 4
2.2 städtisches Grundstück Hüttenstraße (hinter Jugendzentrum)
Größe:
- Gesamt:
13.566m² (Flurstücke 315) davon nutzbar 6.500m²
- Bedarf
4.100m²
Eigentum:
- Kolpingstadt Kerpen
Erschließung:
- nicht gegeben, da Grundstück in 2. Reihe
B-Plan Ausweisung:
- Grünfläche, dadurch ist die Änderung des Bebauungsplans erforderlich
Realisierung: Nach Änderung B-Plan, d.h. ca. 8 Monate ab Ratsbeschluss
2.3 privates Grundstück Hüttenstraße/ Zum Vogelrutherfeld
Größe:
- Gesamt:
16.883m² (Flurstücke 714)
- Bedarf
4.100m²
Eigentum:
- Fremdeigentum
Erschließung:
- gegeben
B-Plan Ausweisung:
- Gewerbegebiet, gem. § 8 (3) Nr.2 sind Anlagen für soziale Zwecke ausnahmsweise
zulässig.
Realisierung: Steht in Abhängigkeit zu den Verhandlungen mit dem Eigentümer
In der Anlage 2 befindet sich eine Übersicht zu den vorstehend genannten Standorten.
Im Übrigen wird auf die Erläuterungen in der Vorlage 453.15 Jugendhilfeausschuss vom 26.11.15
und der Vorlage 29.16 Jugendhilfeausschuss vom 18.02.16 verwiesen.
Sofern die Errichtung einer 8- gruppigen Kita im Stadtteil Sindorf nicht über einen Investor erfolgt
und die Umsetzung der Maßnahme durch die Kolpingstadt Kerpen erforderlich ist,
empfiehlt die Verwaltung vorsorglich im Haushalt folgende Kosten bereitzustellen:
- im Haushaltsjahr 2016 außerplanmäßig 400.000,00 € (Planungskosten)
- im Haushaltsjahr 2017 3.679.000,00 € Bau-, Herrichtungs- und Verwaltungskosten sowie
304.000,00 € Einrichtungskosten.
(gesamt:4.383.000,00 €)
Hinweis: beim städtischen Grundstück Hüttenstraße (hinter Jugendzentrum) ergeben sich auf
Grund der Lage erhöhte Erschließungskosten. Diese werden noch ermittelt.
Fazit:
Priorität bei der Standortsuche hat der Zeitfaktor.
Die Verwaltung hat den Auftrag, eine zügig zu realisierende Lösung aufzuzeigen.
Sofern die Grunderwerbsverhandlungen mit dem Eigentümer des Grundstückes „Hüttenstraße/
Vogelrutherfeld “ kurzfristig zu einem positiven Abschluss führen, wäre dies der bevorzugte
Standort, da die planungsrechtliche Zulässigkeit und die Erschließung gegeben ist. (1. Priorität).
Beschlussvorlage 136.16
Seite 5
Sollte der Eigentümer nicht am Verkauf interessiert sein, so ständen dann noch die städtischen
Grundstücke „Hüttenstraße“ und „Mastenweg“ zur Verfügung.
In diesem Fall wäre aus Sicht der Verwaltung der Standort „Mastenweg“ zu bevorzugen,
da bei diesem Standort die Erschließung bereits gegeben ist. Das B-Plan Änderungsverfahren
würde etwa 8 Monate ab Ratsbeschluss beanspruchen. Der Standort „Mastenweg“ hätte für das
Einzugsgebiet südlich der Bahn, insbesondere dem Wohngebiet „Theodor-Heuss-Straße“ eine
gute Versorgungsfunktion. (2. Priorität).
Der Standort Hüttenstraße (hinter dem Jugendzentrum) ist aufgrund der fehlenden Erschließung
und dem notwendigen B-Plan Änderungsverfahren nur mittelfristig zu realisieren.
Hinzu kommt, dass dieser Standort an das Baugebiet „Vogelrutherfeld“ grenzt.
Hier bestehen bereits drei Einrichtungen. Eine weitere Einrichtung würde zu einer deutlichen
Überlagerung der Einzugsbereiche führen. Dieser Aspekt ist lediglich beim Standort Hüttenstraße/
Zum Vogelrutherfeld-privat nachrangig, da der Zeitfaktor höchste Priorität hat.
(3. Priorität)
Die Ergebnisse der Verhandlungen werden zum Ausschuss nachgereicht.
3. Anfrage Bündnis 90/Die Grünen
Planungsbereich Türnich, Balkhausen, Brüggen
Bündnis 90/Die Grünen beantragt neben den bereits geprüften Standorten „Gassenfeld“ und
„Maximilianstraße“ noch die Standorte „Friedhofserweiterungsfläche Brüggen“ und
„Parkplatz Sportanlage Balkhausen“ zu prüfen
3.1 Standort Fiedhofserweiterungsfläche Brüggen:
Die verfügbare Fläche ist mit ca. 2.800m² ausreichend groß und in städtischem Eigentum.
Für dieses Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan, sodass eine zeitnahe Realisierung nicht
möglich ist.
3.2 Standort Parkplatz Sportanlage Balkhausen
Das Grundstück (Parzelle 273) hat eine Größe von 3.311m². Auf etwa einem Drittel der Fläche
(ca. 1.000 qm) sind die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze der Sportanlage
nachgewiesen, zudem erfolgt über diese Fläche die Zufahrt zum angrenzenden Bolzplatz, sodass
für die Kita eine Netto- Fläche von 2.000 - 2.200 qm zur Verfügung stände. Der Bedarf für eine 3
- 4 gruppige Kita umfasst 2.200m².
Für diesen Standort gibt es ebenfalls keinen Bebauungsplan. Hinzu kommt, dass sich dieser
Standort im Überschwemmungsgebiet befindet. Die Verwaltung prüft zurzeit inwieweit eine
Bebauung unter Berücksichtigung der o.g. Funktionen möglich ist.
(Anlage 3 Standortübersicht zu Punkt 3.1 und 3.2)
3.3 Bedarfssituation Türnich, Balkhausen, Brüggen
Nach Umsetzung der Maßnahmen „Erweiterung Erfttalweg“ (23 ü3 Plätze) und „Naturkindergarten
Schloss Türnich“ (20 ü3,10 u3 Plätze) besteht noch ein Defizit von:
23 ü3 Plätzen
18 u3 Plätzen
Hieraus ergäbe sich ein Kita mit einer ü3 - und knapp zwei u3 - Gruppen.
Auf Grund des hohen u3- Anteils wäre dies keine Zusammensetzung für eine funktionsfähige Kita,
da die u3- Kinder nicht bis zur Schulpflicht in der Kita verbleiben könnten.
In Planung befinden sich ein mögliches Baugebiet an der Maximilianstraße sowie mögliche
Standorte für Flüchtlinge.
Beschlussvorlage 136.16
Seite 6
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Bedarf der zu erwartenden Flüchtlingsfamilien und einem
möglichen Neubaugebiet zu ermitteln sowie das Zu- und Wegzugsverhalten in der
Hochhaussiedlung „ Eifel-, Taunus-, Westerwald- und Hunsrückstraße“ zu beobachten,
Unter Einbeziehung dieser gesamten Faktoren kann dann bedarfsgerecht ein Neubau geplant
werden.
Beschlussvorlage 136.16
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