Daten
Kommune
Kerpen
Größe
105 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
05.04.16, 18:16
Aktualisiert
05.04.16, 18:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen
Sachbearbeiter/in:
TOP
Drs.-Nr.: 191.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Schulausschuss
13.04.2016
Stadtrat
03.05.2016
X
31.03.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Dritte Grundschule für Sindorf, Vogelrutherfeld;
hier: Antrag des Stadtverordneten Scharping
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
x
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, dem Antrag des STVO Scharping nicht zu folgen und stattdessen den
Beschluss des Stadtrates vom 15.12.2015 zur Erweiterung der vorhandenen Sindorfer
Grundschulen umzusetzen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Rieker
Drawanz
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Zum Antrag des STVO Wolfgang Scharping nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zutreffend wird von Herrn Scharping darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit den
Neubürgern bzw. Grundstücksinteressenten des Vogelruther Feldes u. a. eine eigene
Grundschule in diesem Bereich in Aussicht gestellt wurde.
Bisheriger Verlauf
Als die Kapazitäten der im Stadtteil Sindorf vorhandenen beiden Grundschulen 2007/2008
langsam eng wurden, legte die Verwaltung den städtischen Gremien aufgrund diverser Anträge
der Fraktionen eine Vorlage vor (V 148.08), in der drei Varianten zur Behebung der absehbaren
Raumengpässe vorgestellt wurden.
Dabei wurde auch die Neuerrichtung einer 3. Grundschule im Vogelruther Feld und deren
mögliche Kosten im Vergleich zu anderen Lösungen dargestellt.
Sowohl Schulausschuss als auch Stadtrat beschlossen im Juni 2008 einstimmig, die Verwaltung
zu beauftragen sowohl die notwendigen schulrechtlichen Schritte einzuleiten als auch die konkrete
Planung für eine 3. Grundschule im Stadtteil Sindorf (Vogelruther Feld) vorzunehmen und Mittel
für diese Maßnahme im Haushalt 2008 außerplanmäßig bereit zu stellen.
Darüber hinaus beauftragte der Schulausschuss in seiner Sitzung am 15.10.2008 die Verwaltung,
bei der Bezirksregierung die Genehmigungsfähigkeit der Errichtung einer 3. Grundschule bzw. die
Möglichkeit einer Dependance oder Auslagerung von Schulraum ins Vogelruther Feld zu klären.
Bei einem Gespräch am 23.10.2008, an dem neben den zuständigen Dezernenten der
Bezirksregierung für den Schulbereich, der Schulaufsichtsbeamtin des Rhein-Erft-Kreises auch
die Bürgermeisterin der Stadt Kerpen und der zuständige Beigeordnete teilnahmen, wurde nach
Darlegung der damals gegebenen Grundschulsituation und Rechtslage von der Schulaufsicht
aufgrund der bekannten Tatsachen die Errichtung einer 3. Grundschule im Stadtteil Sindorf als
nicht vorstellbar eingeschätzt. Auch die Genehmigungsfähigkeit der Errichtung einer Dependance
einer der beiden vorhandenen Schulen wurde als wenig wahrscheinlich eingeschätzt.
Die Verwaltung legte sodann dem Schulausschuss und Stadtrat mit der Vorlage 499.08 das
Ergebnis des Abstimmungsgespräches bei der Schulaufsicht vor und empfahl, von weiteren
diesbezüglichen Planungen abzusehen und stattdessen an der Mühlenfeldschule bei akutem
Raumbedarf mit der Aufstellung von Pavillons zu reagieren.
Der Stadtrat beschloss am 16.12.2008 einstimmig, die Planungen einzustellen, die Schülerzahlen
im Bereich Sindorf vierteljährlich zu analysieren und den Schulausschuss zu beauftragen, über
den ggfs. erforderlichen Raumbedarf (Überschreitung der seinerzeit vorhandenen Zügigkeit) eine
Entscheidung zu treffen.
Die Entscheidung zur Erweiterung der Mühlenfeldschule um 4 klassengroße Räume im Wege der
Aufstockung wurde dann durch den Schulausschuss am 17.06.2009 und durch den Stadtrat am
23.06.2009 getroffen. Die Finanzierung konnte zur Hälfte (0,5 Mio €) über die Fördermittel des
Konjunkturpakets II vorgenommen werden, mit dessen Hilfe hauptsächlich der Neubau des
Hallenbads an der Europaschule finanziert wurde.
Zwischenzeitlich wurden die Vorschriften des Schulrechts mehrfach gravierend geändert
(großzügigere Bestandsgarantie auch für kleine Grundschulen nach dem Grundsatz „kurze Beine
– kurze Wege“, neuer Klassenbildungserlass, gemeinsames Lernen u. a.).
Dass die Bezirksregierung darauf hin nach heutiger Rechtslage die Errichtung einer 3.
Grundschule positiver einzuschätzen scheint, ist eine Information, die die Verwaltung mit Interesse
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zur Kenntnis nimmt.
Derzeitige Grundschulsituation im Stadtteil Sindorf
Seit dem Schuljahr 2014/2015 zeichneten sich erneut Raumengpässe an den Sindorfer
Grundschulen ab, worauf u. a. der Beschluss des Schulausschusses zur Erstellung eines neuen
Schulentwicklungsplans beruhte. Infolge der o. g. Änderungen der Rechtsvorschriften zur
Klassenbildung und Inklusion (Verbleiben von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf an der
Regelschule statt in der Förderschule - „gemeinsames Lernen“) sowie der starken
Inanspruchnahme des Ganztagsangebotes ergab sich neuer Raumbedarf in den Sindorfer
Grundschulen. Auch die im Entwurf des SEP zugrunde gelegten Raumstandards für den
Ganztagsbereich führten zu weiteren Raumbedürfnissen.
Dementsprechend beschloss der Stadtrat am 15.12.2015 auf Empfehlung des Schulausschusses
vom 09.12.2015 im Vorgriff auf die endgültige Verabschiedung des SEP, die Mühlenfeldschule um
2 Räume (mit der Option einer Aufstockung) und die Ulrichschule um 4 Räume sowie die Mensa
zu erweitern.
Es ist an dieser Stelle hervor zu heben, dass es dringlich ist, die Raumknappheit zu beheben.
Deshalb wurden die Planungen für beide Maßnahmen von der Verwaltung auch vorrangig
betrieben und Bauanträge bereits gestellt. Insofern ist damit zu rechnen, dass im Laufe des
Schuljahres 2016/2017 die Schulen ihre Ergänzungsräume in Betrieb nehmen können. Beide
Schulen benötigen diese zusätzlichen Raumkapazitäten so schnell wie irgend möglich, um die
pädagogische Qualität des Unterrichts sichern und der Nachfrage nach OGS-Plätzen
nachkommen zu können. Derzeit können nicht alle Wünsche der Eltern nach einem OGS-Platz
erfüllt werden und es kommt zu Abweisungen.
Dem Ansinnen des STVO Scharping auf Stopp der beschlossenen Baumaßnahmen und
stattdessen den Bau einer 3. Grundschule im Stadtteil Sindorf wieder anzustreben, steht die
Verwaltung u. a. aus diesem Grunde ablehnend gegenüber.
Denn die Planung und Errichtung eines entsprechenden Baukörpers benötigt nach bisheriger
Erfahrung einen Zeitraum nicht unter 2 – 3 Jahren. Das zuvor jedoch notwendige rechtliche
Errichtungsverfahren für eine Schule mit Schulartbestimmungsverfahren bedarf zusätzlich
mindestens eines einjährigen zeitlichen Vorlaufs. Damit wären die aktuellen und akuten
Raumprobleme der beiden Grundschulen auf Jahre nicht gelöst.
Darüber hinaus hat die Verwaltung jedoch auch erhebliche finanzielle Bedenken. Es gibt
vorhandene, gut ausgestattete Schulen mit allen notwendigen Einrichtungen und Turnhallen, die
mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand den heutigen Bedürfnissen angepasst werden
können.
Die Kosten für den Neubau einer weiteren Schule mit dem dann erforderlichen Raumprogramm
für mindestens 2 Züge würden ganz erheblich höher liegen obwohl dann an den vorhandenen
Schulen zwangsläufig Schulraum ungenutzt bliebe. Diese Situation ist aus Sicht der Verwaltung –
insbesondere bei Betrachtung der aktuellen Haushaltssituation - nicht darstellbar.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dem Antrag des STVO Scharping nicht nachzukommen und
stattdessen dem Beschluss des Rates vom Dezember 2015 auf Erweiterung der vorhandenen
Schulen nachzukommen.
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