Daten
Kommune
Inden
Größe
100 kB
Datum
25.06.2015
Erstellt
11.06.15, 16:01
Aktualisiert
11.06.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
42/2015 vom 19.05.2015
Dringlichkeitsbeschluss
gem. § 60 GO NW
Anwesend sind:
Bürgermeister Ulrich Schuster
Ratsmitglieder
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Schulverwaltungsamt
Heinrich Unterberger
19.05.2015
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
TOP Ein Ja
Rat
25.06.2015
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Förderschullandschaft im Kreis Düren;
hier: Beitritt zum Förderschulzweckverband im Kreis Düren
Beschluss:
Der Rat beschließt, dem Förderschulzweckverband im Kreis Düren auf Grundlage des
Satzungsentwurfes, welcher der Sitzungseinladung als Anlage 1 beigefügt ist, beizutreten.
Für die Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte im Förderschulzweckverband werden folgende
Mitglieder entsandt:
Mitglied der Verbandsversammlung
Persönlicher Vertreter
1.
2.
3. Für die Verwaltung:
BM Schuster
GOAR Unterberger
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.11.2014, mit Vorlage 72/2014, einstimmig die
Grundsatzentscheidung zur Beteiligung an dem zum 01.08.2015 neu zu gründenden
Förderschulzweckverband im Kreis Düren beschlossen. Förderschwerpunkte sind dann: Lernen,
Sprache, emotionale und soziale Entwicklung sowie geistige Entwicklung.
In der Sitzung des Arbeitskreises der Schulverwaltungsämter am 21.01.2015 wurden die Eckpunkte
zur Erstellung einer Zweckverbandssatzung erarbeitet. Dementsprechend erstellte das Amt für
Schule, Bildung und Sport gemeinsam mit weiteren Fachämtern bei der Kreisverwaltung einen
Satzungsentwurf, der an die Bezirksregierung Köln mit der Bitte um Vorabprüfung übersandt
wurde.
Die voraussichtlichen Kosten des Schulzweckverbandes sollten nach der ersten Hochrechnung über
eine nach Schülerzahlen berechnete Umlage auf die entsendenden Kommunen verteilt werden.
§ 94 Abs. 3 Schulgesetz NRW schreibt jedoch vor, dass die Schulträgerkosten je zur Hälfte nach
Schülerzahlen und nach Umlagegrundlagen zu verteilen sind. Von daher musste der § 14 Abs. 4 des
Satzungsentwurfes entsprechend geändert werden.
Dadurch ändert sich der bisher bekannte Kostenanteil der Basisberechnung (Anlage 2) von
98.159,72 € auf 142.304,21 € um 44.144,49 €. Da sich gleichzeitig die Kreisumlage um
105.870,75 € (Anlage 3) verringert, entsteht für die Gemeinde Inden eine Mehrbelastung von
36.433,46 €.
Die ör Vereinbarung mit der Stadt Eschweiler wurde zum Ablauf des Schuljahres 2014/2015
gekündigt und auch entsprechend bestätigt.
Der letzte Indener Schüler soll, da er maximal noch 2 Jahre bis zum Schulabschluss benötigt, dort
auch weiter beschult werden. Die hierfür anfallenden Kosten sind im Haushalt der kommenden
Jahre mit je 12.000 € veranschlagt. Ein Schulwechsel wird im Interesse des Kindes nicht in
Erwägung gezogen. In der Nachbarkommune wird ebenso verfahren.
Gem. § 7 der Satzung des Förderschulzweckverbandes besteht die Schulverbandsversammlung aus
je drei Vertretern je Verbandsmitglied. Für jeden Vertreter ist für den Fall der Verhinderung ein
Stellvertreter durch die Mitgliedskörperschaft zu bestellen. Demnach ist jeweils ein Vertreter aus
der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion und ein Vertreter aus der Verwaltung zu bestellen.
Die Beschlussfassung im Wege der Dringlichkeit ist erforderlich, da der Kreis Düren aus
organisatorischer Sicht, zur rechtzeitigen Gründung des Zweckverbandes zum 01.08.2015,
spätestens bis zum 15.06.2015 die Beschlüsse der politischen Gremien der beitretenden
Kommunen benötigt und die nächste Ratssitzung erst am 25.06.2015 vorgesehen ist.
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Dringlichkeitsentscheidungen 42/2015
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