Daten
Kommune
Inden
Größe
81 kB
Datum
10.09.2015
Erstellt
27.08.15, 16:01
Aktualisiert
27.08.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Bestätigungsvermerk des
Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Inden
a.
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Kanzlei Müller, Leisner & Kollegen, Leverkusen
Ich habe den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung,
Teilrechnungen sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des
Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der
Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Inden für das Geschäftsjahr 1.
Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von
Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der
Gemeinde Inden. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten
Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung,
der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der
Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.
Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 101 Abs. 1
GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender
Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die
Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der
Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der
Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich
festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der
wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters und Kämmerers sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung,
dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen
der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde
Inden. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde
und stellte die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese
Beurteilung einzuschränken, weise ich auf die Ausführung im Lagebericht zur angespannten
Ertragslage hin. Dort ist unter der Überschrift “Ausblick Ergebnisentwicklung 2015 und
Folgejahre“ ausgeführt, dass das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept 2015 ff. unter den
dort skizzierten Nebenbedingungen von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde und dass
der Haushaltsplan für 2015 einen Jahresfehlbetrag von 5,617 Mio. Euro ausweist.
Düren, 15.07.2015
gez. Peter Müller
Peter Müller
Wirtschaftsprüfer
b.
Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gem. § 101 GO den Jahresabschluss der Gemeinde
Inden für das Jahr 2014 geprüft. Grundlage der Prüfung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss waren die Prüfhandlungen der Kanzlei Müller & Kollegen,
Leverkusen, dessen sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung seiner
Prüfung bedient hat (§ 103 Abs. 5 GO).
Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt den Prüfbericht der Kanzlei Müller & Kollegen,
Leverkusen, zu seinem Prüfbericht gemäß § 101 Abs. 1 Satz 5 GO.
Der in vorstehendem Bericht der Kanzlei Müller & Kollegen, Leverkusen, erteilte
Bestätigungsvermerk wird durch den Rechnungsprüfungsausschuss vollinhaltlich
übernommen.
Inden, den 08.09.2015
Josef Johann Schmitz
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses