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Beschlussvorlage (Bestätigungsvermerk)

Daten

Kommune
Inden
Größe
81 kB
Datum
10.09.2015
Erstellt
27.08.15, 16:01
Aktualisiert
27.08.15, 16:01
Beschlussvorlage (Bestätigungsvermerk) Beschlussvorlage (Bestätigungsvermerk)

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Inhalt der Datei

Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Inden a. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Kanzlei Müller, Leisner & Kollegen, Leverkusen Ich habe den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Inden für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde Inden. Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 101 Abs. 1 GO NRW und nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters und Kämmerers sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet. Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Inden. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellte die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weise ich auf die Ausführung im Lagebericht zur angespannten Ertragslage hin. Dort ist unter der Überschrift “Ausblick Ergebnisentwicklung 2015 und Folgejahre“ ausgeführt, dass das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept 2015 ff. unter den dort skizzierten Nebenbedingungen von der Aufsichtsbehörde genehmigt wurde und dass der Haushaltsplan für 2015 einen Jahresfehlbetrag von 5,617 Mio. Euro ausweist. Düren, 15.07.2015 gez. Peter Müller Peter Müller Wirtschaftsprüfer b. Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gem. § 101 GO den Jahresabschluss der Gemeinde Inden für das Jahr 2014 geprüft. Grundlage der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss waren die Prüfhandlungen der Kanzlei Müller & Kollegen, Leverkusen, dessen sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung seiner Prüfung bedient hat (§ 103 Abs. 5 GO). Der Rechnungsprüfungsausschuss erklärt den Prüfbericht der Kanzlei Müller & Kollegen, Leverkusen, zu seinem Prüfbericht gemäß § 101 Abs. 1 Satz 5 GO. Der in vorstehendem Bericht der Kanzlei Müller & Kollegen, Leverkusen, erteilte Bestätigungsvermerk wird durch den Rechnungsprüfungsausschuss vollinhaltlich übernommen. Inden, den 08.09.2015 Josef Johann Schmitz Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses