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Beschlussvorlage (Sportstättenzielplan hier: weitere Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
100 kB
Datum
12.04.2016
Erstellt
05.04.16, 18:16
Aktualisiert
08.04.16, 13:17
Beschlussvorlage (Sportstättenzielplan
hier: weitere Vorgehensweise) Beschlussvorlage (Sportstättenzielplan
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 10.2 / Kultur und Sport, TOP Städtepartnerschaft und Tourismus Sachbearbeiter/in: Detlev Geratz Drs.-Nr.: 175.16 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur X 16.03.2016 Bemerkungen 12.04.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Sportstättenzielplan hier: weitere Vorgehensweise X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe x Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt die vorgeschlagene Vorgehensweise Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Geratz Geratz Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Förderanträge Mit Datum vom 13.11.2015 hat die Kolpingstadt sich um Aufnahme in das Förderprogramm des Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit den beiden Sportanlagen Kerpen und Horrem beworben. Am 02.03.2016 wurde der Kolpingstadt mitgeteilt, dass keine Förderung erfolgen wird. Über einen zweiten Antrag im Rahmen der Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen wurde vor wenigen Tagen entschieden, dass auch von dort keine Förderung erfolgen wird. Die Verwaltung wird auch weiterhin nach Förder- und Sonderprogrammen suchen, um diese Projekte weiter voranzutreiben. Verlagerung Spielbetrieb des Jahnstadion/Sanierung bzw. Neubau Europaschule Für eine mögliche Verlagerung des Spielbetriebes am Jahnstadion an den Standort Europaschule liegt das hierfür notwendige Gutachten noch nicht vor, so dass dort derzeit keine weiteren Planungen möglich sind. Weitere Vorgehensweise: Wie auch die Verwaltung bereits in der Ratssitzung am 23.02.2016 mit Vorlage 49.16 „Weiteres Vorgehen bei der Sportstättenzielplanung“ berichtet hat, wurde zwischenzeitlich die Fa. ZACK beauftragt, weitergehende Prüfungen hinsichtlich der Kosteneinsparung bei der Unterhaltung von Sportanlagen und Sportlerheimen und der gemeinsamen Nutzung von Fußball und American Football auf einer Kunstrasenfläche durchzuführen. Neben diesen Prüfaufträgen stand die Verwaltung bereits seit Ende des letzten Jahres in einem sehr engen Kontakt zur Gemeinde Weilerswist und einem dort ansässigen Fußballverein, der mit einer sehr hohen Eigenleistung und unter finanzieller Beteiligung der Gemeinde einen Kunstrasenplatz errichtet hat. Zwischenzeitlich hat hierzu auch der Horremer SV bereits Mitte Februar Verbindung mit dem v. g. Verein Kontakt aufgenommen, um zu prüfen, inwieweit dieses Modell auf den Umbau des Tennenin einen Kunstrasenplatzes in Horrem anwendbar ist. Der HSV prüft derzeit, ob es durch einen „Förderverein“ möglich ist, die Umwandlung des Tennenin einen Kunstrasenplatzes eigenverantwortlich durchzuführen. Hierzu wurde durch den HSV eine entsprechende vereinsinterne Sitzung für Ende März einberufen. Des Weiteren wurde bereits mit dem städtischen Rechnungsprüfungsamt die Sachlage erörtert und um Prüfung gebeten, ob dort rechtliche Bedenken bestehen, wenn durch einen Sportverein auf städtischer Fläche ein Kunstrasenplatz errichtet wird (Fragen hinsichtlich der Vergaberichtlinien, der Gewährleistung, Übertragung an die Stadt usw.). Das örtliche Rechtsamt wurde zwischenzeitlich durch das RPA mit in die Prüfung einbezogen. Darüber hinaus steht die Verwaltung in einem Gespräch mit einem ortsansässigen Fußballverein, der beabsichtigt, künftig die Pflege des Naturrasens zu übernehmen. Sofern hier weitere Erkenntnisse vorliegen, wird die Verwaltung berichten. Beschlussvorlage 175.16 Seite 2 Im Übrigen ist folgende Priorisierung hinsichtlich Kunstrasenplätze vorgesehen: Graf Berghe von Trips- Stadion in Horrem und, sofern das Gutachten hinsichtlich der Sanierung/ Neubau Europagymnasium vorliegt, die mögliche Verlagerung des Spielbetriebes Jahnstadion an das Europa- Gymnasium. Alle weiteren Projekte hinsichtlich Investitionen werden auf Grund der finanziellen Situation der Kolpingstadt zunächst zurückgestellt und ggf. im Einzelfall durch den Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur beschlossen. Des Weiteren beabsichtigt die Verwaltung, Bezug nehmend auf den vorangegangenen Vortrag von Herr Dr. Breuer, konkrete Gespräche mit den einzelnen Sportvereinen hinsichtlich der Übertragung von Sportanlagen bzw. Sportlerheimen zu führen. Die Ergebnisse dieser Gespräche werden in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur vorgestellt und die weitere Vorgehensweise wird mit dem Ausschuss abgestimmt. Beschlussvorlage 175.16 Seite 3