Daten
Kommune
Kerpen
Größe
100 kB
Datum
12.04.2016
Erstellt
05.04.16, 18:16
Aktualisiert
08.04.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 10.2 / Kultur und Sport,
TOP
Städtepartnerschaft und Tourismus
Sachbearbeiter/in: Detlev Geratz
Drs.-Nr.: 175.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur
X
16.03.2016
Bemerkungen
12.04.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Sportstättenzielplan
hier: weitere Vorgehensweise
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
x
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt die vorgeschlagene
Vorgehensweise
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Geratz
Geratz
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Förderanträge
Mit Datum vom 13.11.2015 hat die Kolpingstadt sich um Aufnahme in das Förderprogramm des
Bundesprogramm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und
Kultur mit den beiden Sportanlagen Kerpen und Horrem beworben.
Am 02.03.2016 wurde der Kolpingstadt mitgeteilt, dass keine Förderung erfolgen wird.
Über einen zweiten Antrag im Rahmen der Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von
Flüchtlingen wurde vor wenigen Tagen entschieden, dass auch von dort keine Förderung erfolgen
wird.
Die Verwaltung wird auch weiterhin nach Förder- und Sonderprogrammen suchen, um diese
Projekte weiter voranzutreiben.
Verlagerung Spielbetrieb des Jahnstadion/Sanierung bzw. Neubau Europaschule
Für eine mögliche Verlagerung des Spielbetriebes am Jahnstadion an den Standort Europaschule
liegt das hierfür notwendige Gutachten noch nicht vor, so dass dort derzeit keine weiteren
Planungen möglich sind.
Weitere Vorgehensweise:
Wie auch die Verwaltung bereits in der Ratssitzung am 23.02.2016 mit Vorlage 49.16 „Weiteres
Vorgehen bei der Sportstättenzielplanung“ berichtet hat, wurde zwischenzeitlich die Fa. ZACK
beauftragt, weitergehende Prüfungen hinsichtlich
der Kosteneinsparung bei der Unterhaltung von Sportanlagen und Sportlerheimen und
der gemeinsamen Nutzung von Fußball und American Football auf einer Kunstrasenfläche
durchzuführen.
Neben diesen Prüfaufträgen stand die Verwaltung bereits seit Ende des letzten Jahres in einem
sehr engen Kontakt zur Gemeinde Weilerswist und einem dort ansässigen Fußballverein, der mit
einer sehr hohen Eigenleistung und unter finanzieller Beteiligung der Gemeinde einen
Kunstrasenplatz errichtet hat.
Zwischenzeitlich hat hierzu auch der Horremer SV bereits Mitte Februar Verbindung mit dem v. g.
Verein Kontakt aufgenommen, um zu prüfen, inwieweit dieses Modell auf den Umbau des Tennenin einen Kunstrasenplatzes in Horrem anwendbar ist.
Der HSV prüft derzeit, ob es durch einen „Förderverein“ möglich ist, die Umwandlung des Tennenin einen Kunstrasenplatzes eigenverantwortlich durchzuführen. Hierzu wurde durch den HSV eine
entsprechende vereinsinterne Sitzung für Ende März einberufen.
Des Weiteren wurde bereits mit dem städtischen Rechnungsprüfungsamt die Sachlage erörtert
und um Prüfung gebeten, ob dort rechtliche Bedenken bestehen, wenn durch einen Sportverein
auf städtischer Fläche ein Kunstrasenplatz errichtet wird (Fragen hinsichtlich der
Vergaberichtlinien, der Gewährleistung, Übertragung an die Stadt usw.). Das örtliche Rechtsamt
wurde zwischenzeitlich durch das RPA mit in die Prüfung einbezogen.
Darüber hinaus steht die Verwaltung in einem Gespräch mit einem ortsansässigen Fußballverein,
der beabsichtigt, künftig die Pflege des Naturrasens zu übernehmen.
Sofern hier weitere Erkenntnisse vorliegen, wird die Verwaltung berichten.
Beschlussvorlage 175.16
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Im Übrigen ist folgende Priorisierung hinsichtlich Kunstrasenplätze vorgesehen:
Graf Berghe von Trips- Stadion in Horrem und, sofern das Gutachten hinsichtlich der Sanierung/
Neubau Europagymnasium vorliegt, die mögliche Verlagerung des Spielbetriebes Jahnstadion an
das Europa- Gymnasium.
Alle weiteren Projekte hinsichtlich Investitionen werden auf Grund der finanziellen Situation der
Kolpingstadt zunächst zurückgestellt und ggf. im Einzelfall durch den Ausschuss für Sport, Freizeit
und Kultur beschlossen.
Des Weiteren beabsichtigt die Verwaltung, Bezug nehmend auf den vorangegangenen Vortrag
von Herr Dr. Breuer, konkrete Gespräche mit den einzelnen Sportvereinen hinsichtlich der
Übertragung von Sportanlagen bzw. Sportlerheimen zu führen.
Die Ergebnisse dieser Gespräche werden in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Sport,
Freizeit und Kultur vorgestellt und die weitere Vorgehensweise wird mit dem Ausschuss
abgestimmt.
Beschlussvorlage 175.16
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