Daten
Kommune
Inden
Größe
18 kB
Datum
10.09.2015
Erstellt
27.08.15, 16:01
Aktualisiert
27.08.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Hauptamt
Heinrich Unterberger
26.08.2015
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
10.09.2015
Rat
10.09.2015
TOP Ein Ja
Nein
46/2015
1. Ergänzung
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW gegen die Erhöhung der Hundesteuer für Halter
von zwei und mehr Hunden
Beschlussentwurf:
Der Beschluss über die beantragte Änderung der Hundesteuersatzung
ergibt sich aus der Beratung.
Begründung:
Mit Datum vom 01.06.2015 wurde der als Anlage beigefügte Einwohnerantrag nebst
Unterschriftenlisten schriftlich eingereicht.
Die formalen Voraussetzungen wurden durch die Verwaltung wie folgt geprüft:
- der Einwohnerantrag wurde schriftlich eingereicht,
- er benennt bis zu 3 Personen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten,
- es liegen Unterschriftenlisten mit mehr als 5.v.H. der Einwohner vor,
- die unterzeichneten Listen entsprechen den Formerfordernissen des § 25 Abs. 4 GO.
Der Rat hat gem. §25 Abs. 7 GO unverzüglich festzustellen, ob der Einwohnerantrag zulässig ist.
Er hat unverzüglich darüber zu beraten und zu entscheiden, spätestens innerhalb von vier Monaten
nach seinem Eingang (spätestens bis Ende September 2015).
Der Rat kann die Entscheidung über die Zulässigkeit und in der Sache in einer Sitzung treffen.
Grundlage für die derzeitige Beschlussfassung zur Hundesteuersatzung ist die Vorlage 105/2014.
Der Rat hat den Einwohnerantrag in seiner Sitzung vom 25.06.2015 eingehend beraten und an den
zuständigen Fachausschuss, den Hauptausschuss, verwiesen. Die Fraktionen der CDU und SPD, die
weiteren Beratungsbedarf angemeldet hatten, haben nunmehr signalisiert, dass die Angelegenheit
entscheidungsreif sei.