Daten
Kommune
Inden
Größe
87 kB
Datum
22.10.2015
Erstellt
08.10.15, 21:06
Aktualisiert
08.10.15, 21:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Hauptamt
Heinrich Unterberger
28.09.2015
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
22.10.2015
TOP Ein Ja
Nein
62/2015
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters
Beschlussentwurf:
Der Bürgermeister Jörn Langefeld wird von der 1. stellvertretenden Bürgermeisterin Karin Krings
vereidigt und in sein Amt eingeführt.
Begründung:
Der neu gewählte Bürgermeister wird gem. § 65 Abs. 3 GO NRW vom Vorsitzenden
(ehrenamtlicher Stellvertreter oder Altersvorsitzender) in einer Sitzung des Rates vereidigt und in
sein Amt eingeführt. Dies bedeutet, dass je nach Anwesenheit die folgenden Ratsmitglieder in der
genannten Reihenfolge zu Beginn der Sitzung den Vorsitz übernehmen:
1. Karin Krings, 1. stellvertretende Bürgermeisterin
2. Jörg Müller, 2. stellvertretender Bürgermeister
3. Hans Pötter (oder nächstältestes Ratsmitglied)
Der Bürgermeister hat nach § 46 LBG den folgenden beamtenrechtlichen Diensteid zu leisten:
„Ich schwöre,
dass ich das mir übertragene Amt
nach bestem Wissen und Können verwalten,
Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen,
meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und
Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.
So wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann nach Abs. 2 von § 61 LBG auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ geleistet
werden.
Nach der Vereidigung übernimmt der neu gewählte hauptamtliche Bürgermeister die Leitung der
Sitzung.