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Beschlussvorlage (Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Inden
Größe
87 kB
Datum
22.10.2015
Erstellt
08.10.15, 21:06
Aktualisiert
08.10.15, 21:06
Beschlussvorlage (Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Hauptamt Heinrich Unterberger 28.09.2015 öffentlich Beratungsfolge Termin Rat 22.10.2015 TOP Ein Ja Nein 62/2015 Ent Bemerkungen Betrifft: Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters Beschlussentwurf: Der Bürgermeister Jörn Langefeld wird von der 1. stellvertretenden Bürgermeisterin Karin Krings vereidigt und in sein Amt eingeführt. Begründung: Der neu gewählte Bürgermeister wird gem. § 65 Abs. 3 GO NRW vom Vorsitzenden (ehrenamtlicher Stellvertreter oder Altersvorsitzender) in einer Sitzung des Rates vereidigt und in sein Amt eingeführt. Dies bedeutet, dass je nach Anwesenheit die folgenden Ratsmitglieder in der genannten Reihenfolge zu Beginn der Sitzung den Vorsitz übernehmen: 1. Karin Krings, 1. stellvertretende Bürgermeisterin 2. Jörg Müller, 2. stellvertretender Bürgermeister 3. Hans Pötter (oder nächstältestes Ratsmitglied) Der Bürgermeister hat nach § 46 LBG den folgenden beamtenrechtlichen Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann nach Abs. 2 von § 61 LBG auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Nach der Vereidigung übernimmt der neu gewählte hauptamtliche Bürgermeister die Leitung der Sitzung.