Daten
Kommune
Inden
Größe
79 kB
Datum
22.10.2015
Erstellt
08.10.15, 21:06
Aktualisiert
08.10.15, 21:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Hauptamt
Heinrich Unterberger
28.09.2015
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
22.10.2015
TOP Ein Ja
Nein
61/2015
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Festsetzung der Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, die Höhe der Aufwandsentschädigung auf monatlich 215,90 € festzusetzen.
Begründung:
Gem. § 5 Abs. 1 der Eingruppierungsverordnung erhalten Bürgermeister eine Aufwandsentschädigung, die in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl vom 5.001 – 10.000 215,90 € nicht
übersteigen darf.
Es wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung in dieser Höhe zu zahlen.