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Beschlussvorlage (Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Umgestaltung des Marktplatzes im Stadtteil Türnich)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
153 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
08.04.16, 13:17
Beschlussvorlage (Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Umgestaltung des Marktplatzes im Stadtteil Türnich) Beschlussvorlage (Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Umgestaltung des Marktplatzes im Stadtteil Türnich) Beschlussvorlage (Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Umgestaltung des Marktplatzes im Stadtteil Türnich)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales TOP Baumanagement Drs.-Nr.: 171.16 Sachbearbeiter: Detlef Habicht Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 19.04.2016 Haupt- und Finanzausschuss 26.04.2016 Stadtrat 03.05.2016 X 04.04.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Umgestaltung des Marktplatzes im Stadtteil Türnich Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 800 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für die Umgestaltung des Marktplatzes im Stadtteil Türnich (siehe Anlage) mit der Peter und Lutz Richrath Immobilienverwaltungs GbR, Im Rauland 132-134, 50127 Bergheim. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Habicht Schwister Vaaßen Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten 800 € Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 800 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: 800 € Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 171.16 Seite 2 Begründung: Der Vertragspartner ist Eigentümer des Objektes Markt 8 in Kerpen Türnich. Die zur REWERichrath-Unternehmensgruppe gehörenden REWE Richrath Supermärkte GmbH + Co. OHG, Bergheim betreibt schon seit geraumer Zeit in dieser Immobilie einen REWE-Markt. Zur Steigerung der Attraktivität des Standortes ist es seitens des Betreibers geplant, die Handelsimmobilie in Kürze umfangreich umzubauen und zu modernisieren. In diesem Zusammenhang hat der Vertragspartner ein ausgeprägtes Interesse daran, das unmittelbare Umfeld im Bereich seines Marktes städtebaulich aufzuwerten und somit für seine potentiellen Kunden attraktiver zu gestalten. Aus diesem Grund verpflichtet sich der Vertragspartner mit dem in der Anlage beigefügten Vertragsentwurf zur Durchführung von verschiedenen Umbau- bzw. Erschließungsmaßnahmen an diesem Standort. Die vom Vertragspartner im Detail durchzuführenden Umbaumaßnahmen ergeben sich aus den zeichnerischen Darstellungen und den textlichen Erläuterungen in diesem Vertrag. Der Vertragspartner übernimmt alle Umbaumaßnahmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Darüber hinaus ist ein Bestandteil der beigefügten Umbauplanung u. a. eine adäquate fußläufige Anbindung des Marktes über die Rochusstraße an den Marktplatz. Da demnächst durch die Kolpingstadt Kerpen in der Rochusstraße eine umfangreiche Kanalsanierung durchgeführt wird, hat sich der Vertragspartner dazu bereit erklärt, die für die Herstellung des Übergangsbereichs veranschlagten Kosten der Kolpingstadt als Ablösebetrag zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag in Höhe von 14.000 € soll dann zu gegebener Zeit zweckgebunden für die Herstellung des Übergangsbereichs verwendet werden. Um eine Umsetzung der o. g. Ziele zu ermöglichen und zu sichern soll der in der Anlage beigefügten Entwurf eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Kolpingstadt Kerpen und der Peter und Lutz Richrath Immobilienverwaltungs GbR, Im Rauland 132-134, 50127 Bergheim abgeschlossen werden. Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf. Beschlussvorlage 171.16 Seite 3