Daten
Kommune
Kerpen
Größe
153 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
08.04.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales
TOP
Baumanagement
Drs.-Nr.: 171.16
Sachbearbeiter: Detlef Habicht
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
19.04.2016
Haupt- und Finanzausschuss
26.04.2016
Stadtrat
03.05.2016
X
04.04.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Umgestaltung des Marktplatzes im Stadtteil
Türnich
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 800 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der
Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für die
Umgestaltung des Marktplatzes im Stadtteil Türnich (siehe Anlage) mit der Peter und Lutz
Richrath Immobilienverwaltungs GbR, Im Rauland 132-134, 50127 Bergheim.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Habicht
Schwister
Vaaßen
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
Einrichtungskosten
800 €
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt: 800 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
800 €
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 171.16
Seite 2
Begründung:
Der Vertragspartner ist Eigentümer des Objektes Markt 8 in Kerpen Türnich. Die zur REWERichrath-Unternehmensgruppe gehörenden REWE Richrath Supermärkte GmbH + Co. OHG,
Bergheim betreibt schon seit geraumer Zeit in dieser Immobilie einen REWE-Markt.
Zur Steigerung der Attraktivität des Standortes ist es seitens des Betreibers geplant, die
Handelsimmobilie in Kürze umfangreich umzubauen und zu modernisieren. In diesem
Zusammenhang hat der Vertragspartner ein ausgeprägtes Interesse daran, das unmittelbare
Umfeld im Bereich seines Marktes städtebaulich aufzuwerten und somit für seine potentiellen
Kunden attraktiver zu gestalten.
Aus diesem Grund verpflichtet sich der Vertragspartner mit dem in der Anlage beigefügten
Vertragsentwurf zur Durchführung von verschiedenen Umbau- bzw. Erschließungsmaßnahmen an
diesem Standort. Die vom Vertragspartner im Detail durchzuführenden Umbaumaßnahmen
ergeben sich aus den zeichnerischen Darstellungen und den textlichen Erläuterungen in diesem
Vertrag. Der Vertragspartner übernimmt alle Umbaumaßnahmen im eigenen Namen und auf
eigene Rechnung.
Darüber hinaus ist ein Bestandteil der beigefügten Umbauplanung u. a. eine adäquate fußläufige
Anbindung des Marktes über die Rochusstraße an den Marktplatz. Da demnächst durch die
Kolpingstadt Kerpen in der Rochusstraße eine umfangreiche Kanalsanierung durchgeführt wird,
hat sich der Vertragspartner dazu bereit erklärt, die für die Herstellung des Übergangsbereichs
veranschlagten Kosten der Kolpingstadt als Ablösebetrag zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag
in Höhe von 14.000 € soll dann zu gegebener Zeit zweckgebunden für die Herstellung des
Übergangsbereichs verwendet werden.
Um eine Umsetzung der o. g. Ziele zu ermöglichen und zu sichern soll der in der Anlage
beigefügten Entwurf eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Kolpingstadt Kerpen und der
Peter und Lutz Richrath Immobilienverwaltungs GbR, Im Rauland 132-134, 50127 Bergheim
abgeschlossen werden.
Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf.
Beschlussvorlage 171.16
Seite 3