Daten
Kommune
Inden
Größe
151 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
22.10.15, 16:00
Aktualisiert
22.10.15, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
66 12 05 Heidrun Hamacher
22.07.2015
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
05.11.2015
Rat
17.12.2015
TOP Ein Ja
Nein
50/2015
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Einziehung von Wirtschaftswegen, Bächen und Gräben in der Gemarkung Pier
Beschlussentwurf:
Den von der RWE Power AG mit Schreiben vom 13.03.2014 und 30.03.2015 beantragten
Wegeeinziehungen wird zugestimmt. Gleichzeitig werden die als Anlage beigefügten Satzungen
über die Einziehung von Wirtschaftswegen, Bächen und Gräben in der Gemarkung Pier
beschlossen.
Begründung:
Die Firma RWE Power AG teilt mit Schreiben vom 13.03.2014 und 30.03.2015 mit, dass in dem
Zeiträumen bis zum 31.10.2015 bzw. bis zum 31.10.2016 weitere Wirtschaftswege, Bäche und
Gräben bergbaulich in Anspruch genommen werden müssen.
Sie beantragt deshalb die Einziehung folgender Wirtschaftswege und Bäche bis zum 31.10.2015:
Gemarkung
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Flur
Flurstück
3
3
3
3
3
3
3
3
9
10
10
10
10
11
11
11
11
79
80
82
83
84
88
94/86
150
100
44
45
50
51
146
321
325
326
einzuziehende
Fläche
0,3950 ha
0,0577 ha
0,0451 ha
0,0649 ha
0,1100 ha
0,2980 ha
0,1018 ha
0,5006 ha
0,1063 ha
0,1372 ha
0,1500 ha
0,2803 ha
0,1257 ha
0,0115 ha
0,1016 ha
0,0951 ha
0,0812 ha
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
11
12
12
12
12
12
12
16
16
16
327
165
167
174
191/170
326
369
136/122
137/123
232/124
0,0816 ha
0,0588 ha
0,0362 ha
0,1327 ha
0,0283 ha
0,0715 ha
0,1300 ha
0,0155 ha
0,0318 ha
0,0041 ha
sowie die Einziehung folgender Wirtschaftswege und Gräben bis zum 31.10.2016:
Gemarkung
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Pier
Flur
Flurstück
10
10
10
10
11
11
11
11
11
11
12
12
12
12
12
12
45
46
48
86
146
153
321
325
326
327
163
165
167
171
191/170
369
einzuziehende
Fläche
0,1629 ha
0,0923 ha
0,0318 ha
0,2955 ha
0,1237 ha
0,0626 ha
0,1714 ha
0,1974 ha
0,1575 ha
0,0771 ha
0,0402 ha
0,1025 ha
0,0400 ha
0,0349 ha
0,1524 ha
0,0501 ha
Die zu entwidmenden Wirtschaftswege sind im Rezess des Gemeindebezirks Inden –Rezess J
21/1926- als öffentliche Wege aufgeführt. Dieser Rezess hat für die Festsetzungen, die im
gemeindlichen Interesse getroffen sind, die Wirkung einer Gemeindesatzung.
Nach Beendigung des Auseinandersetzungsverfahrens können diese Festsetzungen mit
Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde in Form einer Satzung aufgehoben werden.
Die zu entwidmenden Wirtschaftswege liegen im Bereich des für verbindlich erklärten
Tagebaugebietes Inden.
Die vor der Wegeinzeihung notwendige Beteiligung der Landwirtschaftskammer Rheinland –
Kreisstelle Düren- und des Ortslandwirten von Inden, Herrn Wilhelm Esser, ist bereits erfolgt.
Die beabsichtigten Maßnahmen wurden zur Kenntnis genommen. Bedenken gegen die geplanten
Wegeeinziehungen wurden nicht geltend gemacht.
Beschlussvorlage 50/2015
Seite 2
Die Firma RWE Power AG sichert schriftlich zu, dass den Anliegern ermöglicht wird, die Wege bis
zu ihrer betrieblichen Inanspruchnahme zu benutzen. Außerdem wird gewährleistet, dass die
anliegenden Grundstücke für die Dauer der landwirtschaftlichen Nutzung eine ordnungsgemäße
Zufahrt behalten.
Entsprechende Lagepläne mit einer Übersicht der Lage und Länge der zu entwidmenden
Wirtschaftswege sind vorab den Fraktionen zur Verfügung gestellt worden.
Die Verfahren zur Einziehung der Wirtschaftswege sind formell abzuschließen.
Beschlussvorlage 50/2015
Seite 3