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Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen, Bächen und Gräben in der Gemarkung Pier)

Daten

Kommune
Inden
Größe
151 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
22.10.15, 16:00
Aktualisiert
22.10.15, 16:00
Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen, Bächen und Gräben in der Gemarkung Pier) Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen, Bächen und Gräben in der Gemarkung Pier) Beschlussvorlage (Einziehung von Wirtschaftswegen, Bächen und Gräben in der Gemarkung Pier)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt 66 12 05 Heidrun Hamacher 22.07.2015 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 05.11.2015 Rat 17.12.2015 TOP Ein Ja Nein 50/2015 Ent Bemerkungen Betrifft: Einziehung von Wirtschaftswegen, Bächen und Gräben in der Gemarkung Pier Beschlussentwurf: Den von der RWE Power AG mit Schreiben vom 13.03.2014 und 30.03.2015 beantragten Wegeeinziehungen wird zugestimmt. Gleichzeitig werden die als Anlage beigefügten Satzungen über die Einziehung von Wirtschaftswegen, Bächen und Gräben in der Gemarkung Pier beschlossen. Begründung: Die Firma RWE Power AG teilt mit Schreiben vom 13.03.2014 und 30.03.2015 mit, dass in dem Zeiträumen bis zum 31.10.2015 bzw. bis zum 31.10.2016 weitere Wirtschaftswege, Bäche und Gräben bergbaulich in Anspruch genommen werden müssen. Sie beantragt deshalb die Einziehung folgender Wirtschaftswege und Bäche bis zum 31.10.2015: Gemarkung Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Flur Flurstück 3 3 3 3 3 3 3 3 9 10 10 10 10 11 11 11 11 79 80 82 83 84 88 94/86 150 100 44 45 50 51 146 321 325 326 einzuziehende Fläche 0,3950 ha 0,0577 ha 0,0451 ha 0,0649 ha 0,1100 ha 0,2980 ha 0,1018 ha 0,5006 ha 0,1063 ha 0,1372 ha 0,1500 ha 0,2803 ha 0,1257 ha 0,0115 ha 0,1016 ha 0,0951 ha 0,0812 ha Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier 11 12 12 12 12 12 12 16 16 16 327 165 167 174 191/170 326 369 136/122 137/123 232/124 0,0816 ha 0,0588 ha 0,0362 ha 0,1327 ha 0,0283 ha 0,0715 ha 0,1300 ha 0,0155 ha 0,0318 ha 0,0041 ha sowie die Einziehung folgender Wirtschaftswege und Gräben bis zum 31.10.2016: Gemarkung Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Pier Flur Flurstück 10 10 10 10 11 11 11 11 11 11 12 12 12 12 12 12 45 46 48 86 146 153 321 325 326 327 163 165 167 171 191/170 369 einzuziehende Fläche 0,1629 ha 0,0923 ha 0,0318 ha 0,2955 ha 0,1237 ha 0,0626 ha 0,1714 ha 0,1974 ha 0,1575 ha 0,0771 ha 0,0402 ha 0,1025 ha 0,0400 ha 0,0349 ha 0,1524 ha 0,0501 ha Die zu entwidmenden Wirtschaftswege sind im Rezess des Gemeindebezirks Inden –Rezess J 21/1926- als öffentliche Wege aufgeführt. Dieser Rezess hat für die Festsetzungen, die im gemeindlichen Interesse getroffen sind, die Wirkung einer Gemeindesatzung. Nach Beendigung des Auseinandersetzungsverfahrens können diese Festsetzungen mit Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde in Form einer Satzung aufgehoben werden. Die zu entwidmenden Wirtschaftswege liegen im Bereich des für verbindlich erklärten Tagebaugebietes Inden. Die vor der Wegeinzeihung notwendige Beteiligung der Landwirtschaftskammer Rheinland – Kreisstelle Düren- und des Ortslandwirten von Inden, Herrn Wilhelm Esser, ist bereits erfolgt. Die beabsichtigten Maßnahmen wurden zur Kenntnis genommen. Bedenken gegen die geplanten Wegeeinziehungen wurden nicht geltend gemacht. Beschlussvorlage 50/2015 Seite 2 Die Firma RWE Power AG sichert schriftlich zu, dass den Anliegern ermöglicht wird, die Wege bis zu ihrer betrieblichen Inanspruchnahme zu benutzen. Außerdem wird gewährleistet, dass die anliegenden Grundstücke für die Dauer der landwirtschaftlichen Nutzung eine ordnungsgemäße Zufahrt behalten. Entsprechende Lagepläne mit einer Übersicht der Lage und Länge der zu entwidmenden Wirtschaftswege sind vorab den Fraktionen zur Verfügung gestellt worden. Die Verfahren zur Einziehung der Wirtschaftswege sind formell abzuschließen. Beschlussvorlage 50/2015 Seite 3