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Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2013)

Daten

Kommune
Inden
Größe
152 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
12.11.15, 21:05
Aktualisiert
12.11.15, 21:05
Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2013) Beschlussvorlage (Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2013)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauamt Stephan Heiden 11.11.2015 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 26.11.2015 Rat 17.12.2015 TOP Ein Ja Nein 97/2015 Ent Bemerkungen Betrifft: Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2013 Beschlussentwurf: Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat: 1. von dem errechneten Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Entsorgung Restmüll“ in Höhe von 21.250 € einen Teilbetrag von 3.944 € als Gewinnvortrag und 2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Beseitigung Bioabfall“ in Höhe von 2.351 € einen Teilbetrag von 903 € als Verlustvortrag für die Gebührenbedarfsberechnung 2016 zu berücksichtigen. Begründung: Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund des genehmigten Haushaltssicherungskonzepts ist die Gemeinde Inden allerdings dazu verpflichtet, Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen. Zudem strebt die Gemeinde Inden weiterhin einen zügigen Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren an. Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2013 sind als Anlagen beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannten Empfehlungen vor. Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs: Die im Vorjahr durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2013 ergab einen Jahresüberschuss von 20.990 €. Davon ging bereits ein Teibetrag i.H.v. 17.306 € in die Gebührenbedarfsberechnung 2015 ein, um die Gebühren stabil zu halten. Die im Jahr 2015 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2013 ergab nunmehr einen Überschuss von 21.250 €. Daher ist für die Gebührenbedarfsberechnung 2016 ein restlicher Überschussbetrag von 3.944 € ( = 21.250 € minus 17.306 € ) zu berücksichtigen, um den Gebührenzahler nachträglich zu entlasten. Denn im Vorjahr wurde der Gebührenzahler mit eben diesem Betrag zu wenig entlastet. Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs: Die im Jahr 2014 durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2013 ergab einen Jahresfehlbetrag von 1.448 €. Dieser Fehlbetrag ging in voller Höhe in die Gebührenbedarfsberechnung 2015 ein, um zu große Sprünge bei den Bioabfallgebühren im Jahr 2015 zu vermeiden. Aus der in diesem Jahr durchgeführten Nachkalkulation für das Jahr 2013 resultiert aktuell ein Fehlbetrag von 2.351 €. Für die Gebührenbedarfsberechnung 2016 sollte daher nur der Restfehlbetrag von 903 € ( = 2.351 € minus 1.448 € ) berücksichtigt werden, um den Gebührenzahler nachträglich nicht zu hoch zu belasten. Beschlussvorlage 97/2015 Seite 2