Daten
Kommune
Inden
Größe
152 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
12.11.15, 21:05
Aktualisiert
12.11.15, 21:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
Stephan Heiden
11.11.2015
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
26.11.2015
Rat
17.12.2015
TOP Ein Ja
Nein
97/2015
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2013
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat:
1. von dem errechneten Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Entsorgung Restmüll“ in Höhe
von 21.250 € einen Teilbetrag von 3.944 € als Gewinnvortrag und
2. von dem errechneten Jahresfehlbetrag der Endkostenstelle „Beseitigung Bioabfall“ in Höhe
von 2.351 € einen Teilbetrag von 903 € als Verlustvortrag für die
Gebührenbedarfsberechnung 2016 zu berücksichtigen.
Begründung:
Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende
eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund des
genehmigten Haushaltssicherungskonzepts ist die Gemeinde Inden allerdings dazu verpflichtet,
Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen. Zudem strebt die Gemeinde Inden weiterhin einen
zügigen Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen innerhalb eines Zeitraumes von drei
Jahren an.
Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die kostenrechnende Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für
das Jahr 2013 sind als Anlagen beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen
die oben genannten Empfehlungen vor.
Erläuterung zu Punkt 1 des Beschlussentwurfs:
Die im Vorjahr durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2013 ergab einen Jahresüberschuss
von 20.990 €. Davon ging bereits ein Teibetrag i.H.v. 17.306 € in die Gebührenbedarfsberechnung
2015 ein, um die Gebühren stabil zu halten.
Die im Jahr 2015 durchgeführte Nachkalkulation für das Jahr 2013 ergab nunmehr einen
Überschuss von 21.250 €. Daher ist für die Gebührenbedarfsberechnung 2016 ein restlicher
Überschussbetrag von 3.944 € ( = 21.250 € minus 17.306 € ) zu berücksichtigen, um den
Gebührenzahler nachträglich zu entlasten. Denn im Vorjahr wurde der Gebührenzahler mit eben
diesem Betrag zu wenig entlastet.
Erläuterung zu Punkt 2 des Beschlussentwurfs:
Die im Jahr 2014 durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2013 ergab einen Jahresfehlbetrag
von 1.448 €. Dieser Fehlbetrag ging in voller Höhe in die Gebührenbedarfsberechnung 2015 ein, um
zu große Sprünge bei den Bioabfallgebühren im Jahr 2015 zu vermeiden.
Aus der in diesem Jahr durchgeführten Nachkalkulation für das Jahr 2013 resultiert aktuell ein
Fehlbetrag von 2.351 €. Für die Gebührenbedarfsberechnung 2016 sollte daher nur der
Restfehlbetrag von 903 € ( = 2.351 € minus 1.448 € ) berücksichtigt werden, um den
Gebührenzahler nachträglich nicht zu hoch zu belasten.
Beschlussvorlage 97/2015
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