Daten
Kommune
Inden
Größe
250 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
12.11.15, 21:05
Aktualisiert
12.11.15, 21:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauamt
Stephan Heiden
11.11.2015
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
26.11.2015
Rat
17.12.2015
TOP Ein Ja
Nein
99/2015
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der kostenrechnenenden Einrichtung „Straßenreinigung-Winterdienst“ für das Jahr
2013
Beschlussentwurf:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, von dem errechneten Fehlbetrag des Jahres 2013 von 17.137€
einen Teilbetrag von 14.809 € für die Winterdienst-Gebührenbedarfsberechnung 2016 zu
berücksichtigen.
Begründung:
Gemäß § 6 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende
eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Aufgrund des
genehmigten Haushaltssicherungskonzepts ist die Gemeinde Inden allerdings dazu verpflichtet,
Kostenunterdeckungen zu berücksichtigen. Zudem strebt die Gemeinde Inden weiterhin einen
zügigen Ausgleich von Kostenüber- und -unterdeckungen innerhalb eines Zeitraumes von drei
Jahren an.
Das Ergebnis der Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Winterdienst“ für das Jahr
2013 ist als Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben
genannte Empfehlung vor.
Erläuterung zum Beschlussentwurf:
Die in diesem Jahr durchgeführte Nachkalkulation 2013 ergab den oben genannten Fehlbetrag von
17.137 €.
Die im Vorjahr durchgeführte, überschlägige Nachkalkulation 2013 ergab einen Fehlbetrag von
17.156 €. Aus diesem Fehlbetrag wurden bereits 2.328,- in der Gebührenbedarfsberechnung 2015
berücksichtigt.
Damit wurde der Gebührenzahler im Vorjahr aber mit einem um 14.809,- € zu geringen Fehlbetrag
in der Gebührenbedarfsberechnung 2015 belastet.
Dieser Betrag sollte daher in die Gebührenbedarfsberechnung 2016 eingehen, um den restlichen
Fehlbetrag des Jahres 2013 von 14.809,- € auszugleichen.
Gemeinde Inden
Der Bürgermeister
- Fachbereich 4 -
Inden, den 11.11.2015
Erläuterung zur Vorlagen-Nr. 99/2015
Nachkalkulation / Vorkalkulation Gebührenhaushalt "Winterdienst" 2013
Einnahmen
Nachkalkulation
Straßenreinigungsgebühren
Anteil für den überörtlichen Verkehr
i.H.v. 20%
24.754,00 €
Gesamteinnahmen
34.515,00 €
Vorkalkulation Unterschied
2.646,00
27.400,00 €
€
3.541,00
6.220,00 €
€
895,00
33.620,00 €
€
Ausgaben
Nachkalkulation
Vorkalkulation
Personalkosten (Verwaltung)
3.774,00 €
4.602,00 €
Streugut für den Winterdienst
4.844,00 €
2.500,00 €
Geschäftsaufwendungen
Kostenerstattungen an den LVR für
Winterstreudienst
Aufwendungen aus den internen
Leistungsbeziehungen
651,00 €
750,00 €
1.787,00 €
1.750,00 €
29.083,00 €
12.871,00 €
Arbeitsplatzkosten (Bauhof)
3.594,00 €
1.787,00 €
Kostenerstattung Fahrzeuge/Geräte (Bauhof)
9.573,00 €
2.185,00 €
Arbeitsplatzkosten (Innere Verwaltung)
1.539,00 €
1.749,00 €
9.761,00 €
Personalkosten (Bauhof)
14.377,00 €
Kalkulatorische Abschreibungen des
Anlagekapitals
(auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwerts) 6.168,00 €
Kalkulatorische Zinsen i.H.v. 6% des
Anlagekapitals
(auf Basis der Anschaffungskosten)
2.499,00 €
7.150,00 €
Unterschied
828,00
€
2.344,00
€
99,00
€
37,00
€
16.212,00
€
1.807,00
€
7.388,00
€
210,00
€
7.227,00
€
27,00
6.141,00 €
€
2.488,00 €
€
31.102,00 €
€
11,00
17.704,00
Gesamtausgaben
48.806,00 €
Restlicher Verlustvortrag aus 2010
2.846,00 €
2.846,00 €
€
Fehlbetrag
17.137,00 €
328,00 €
€
Beschlussvorlage 99/2015
16.809,00
Seite 2
Im Jahr 2013 betrug die Gebühr pro laufender Meter
Grundstücksfront 0,40 €.
Beschlussvorlage 99/2015
Seite 3
Gemeinde Inden
Der Bürgermeister
- Fachbereich 4 -
Inden, den 11.11.2015
Erläuterung zur Vorlagen-Nr. 99/2015
Hauptgründe für den Fehlbetrag der Nachkalkulation 2013 - Winterdienst Aufgrund des strengeren Winters fallen insbesondere die tatsächlichen Personalkosten des Bauhofes
und die Kosten für die Inanspruchnahme der Fahrzeuge und Geräte des Bauhofes höher aus als die
geplanten Kosten in der Vorkalkulation.
In der Vorkalkulation wurde von durchschnisttlichen Witterungsbedingungen und Kosten der
Vergangenheiheit ausgegangen.
Die tatsächlich niedrigeren Gesamteinnahmen, die den Fehlbetrag der Nachkalkulation zusätzlich
erhöhen, resultieren aus den geringeren laufenden Meter Grundstücksfront.
Beschlussvorlage 99/2015
Seite 4
Gemeinde Inden
Der Bürgermeister
- Fachbereich 4 -
Inden, den 11.11.2015
Erläuterung zur Vorlagen-Nr. 99/2015
Kurzerläuterungen zu auffälligen Abweichungen der Nach- und Vorkalkulation 2013 Winterdienst Streugut für Winterdienst
Bei der Planung wurden die durchschnittlichen Ausgaben der Vergangenheit für Streugut zugrunde
gelegt. In der Nachkalkulation werden die tatsächlich verbrauchten Streugutmengen ermittelt. Diese
verbrauchten Streugutmengen werden mit den durchschnittlichen Ist-Anschaffungskosten der
Vergangenheit bewertet. Angesichts des relativ strengen Winters (z.B. im Vergleich zum Jahr 2011)
fallen die tatsächlichen Kosten im Vergleich zu denen in der Planung bzw. Vorkalkulation höher
aus.
Arbeitsplatzkosten (Bauhof)
Die im Vergleich zur Vorkalkulation höheren Arbeitsplatzkosten der Nachkalkulation sind die
Folge der höheren Personalkosten des Bauhofes, die ein Bestandteil zur Berechnung der
Arbeitsplatzkosten sind.
Kostenerstattung Fahrzeuge / Geräte (Bauhof)
An dieser Stelle können sinngemäß die Erläuterungen zu den Personalkosten des Bauhofes
zugrunde gelegt werden. Außerdem wurde in der Vorkalkulation von zu optimistischen Plankosten
ausgegangen.
Personalkosten (Bauhof)
Die Personalkosten des Bauhofes in der Nachkalkulation basieren auf den tatsächlichen
Arbeitsstunden und einem für das Jahr 2013 errechneten Stundensatz für die Bauhofarbeiter. In der
Vorkalkulation wurde von voraussichtlich geleisteten Arbeitsstunden, die die normalen
Witterungsbedingungen hierzulande berücksichtigen, ausgegangen. Diese Stunden wurden dann mit
einem für das Jahr 2013 voraussichtlichen Stundensatz multipliziert. Die im Vergleich zur Planung
höheren Arbeitsstunden sind auf einen überdurchschnittlich strengen Winter 2013 zurückzuführen.
20 %-iger Anteil für den überörtlichen Verkehr
Für den überöftlichen Verkehr (außerhalb der Ortsdurchfahrten) wird ein 20 %-iger Anteil zugrunde
gelegt. Dementsprechend werden 20% als Gemeindeanteil von den Gesamtkosten abgezogen. In
Anbetracht der tatsächlich höheren Gesamtkosten im Vergleich zur Vorkalkulation fällt der Anteil
für den überörtlichen Verkehr in der Nachkalkulation entsprechend höher aus.
Laufende Meter Grundstückfront
Die im Vergleich zur Planung niedrigeren Straßenreinigunggebühren in der Nachkalkulation
resultieren daraus, dass in der Vorkalkulation von mehr laufenden Metren Grundstückfront
ausgegangen wurde. Die Nachkalkulation ergab, dass die zusätzlichen laufenden Meter
Grundstückfront der Neubaugebiete tatsächlich geringer sind als die durch die Umsiedlung des
Ortes Pier weggefallenen Meter Grundstückfront.
Beschlussvorlage 99/2015
Seite 5
Gemeinde Inden
Der Bürgermeister
- Fachbereich 4 -
Inden, den 11.11.2015
Anlage zur Vorlagen-Nr. 99/2015
Überschlägige und nachrichtliche Nachkalkulation Gebührenhaushalt "Winterdienst
2014"
Einnahmen
Straßenreinigungsgebühren
Anteil für den überörtlichen Verkehr i.H.v. 20%
Gesamteinnahmen
Ist 2014
Plan 2014
29.151,00 €
27.085,00 €
4.234,00 €
6.509,00 €
33.385,00 €
33.594,00 €
Ist 2014
Plan 2014
Ausgaben
Personalkosten (Verwaltung)
3.170,00 €
4.648,00 €
Streugut für den Winterdienst
853,00 €
2.500,00 €
Geschäftsaufwendungen
758,00 €
758,00 €
Kostenerstattungen an den LVR für Winterstreudienst
314,00 €
1.700,00 €
Aufwendungen aus den internen Leistungsbeziehungen
7.744,00 €
14.601,00 €
Arbeitsplatzkosten (Bauhof)
1.142,00 €
1.888,00 €
Kostenerstattung Fahrzeuge/Geräte (Bauhof)
875,00 €
3.400,00 €
Arbeitsplatzkosten (Innere Verwaltung)
1.156,00 €
1.763,00 €
Personalkosten (Bauhof)
4.570,00 €
7.550,00 €
Kalkulatorische Abschreibungen des Anlagekapitals
(auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwerts)
6.169,00 €
6.179,00 €
Kalkulatorische Zinsen i.H.v. 6% des Anlagekapitals
(auf Basis der Anschaffungskosten)
2.161,00 €
2.161,00 €
Gesamtausgaben
21.169,00 €
32.547,00 €
Gewinnvortrag aus 2011 + Verlustsvortrag aus 2012
Überschuss
Beschlussvorlage 99/2015
1.047,00 €
1.047,00 €
11.169,00 €
- €
Seite 6