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Beschlussvorlage (Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Finanzierung von baulichen Verbesserungsmaßnahmen im Bereich des Denkmalplatzes im Stadtteil Brüggen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
151 kB
Datum
03.05.2016
Erstellt
08.04.16, 13:17
Aktualisiert
08.04.16, 13:17
Beschlussvorlage (Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Finanzierung von baulichen Verbesserungsmaßnahmen im Bereich des Denkmalplatzes im Stadtteil Brüggen) Beschlussvorlage (Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Finanzierung von baulichen Verbesserungsmaßnahmen im Bereich des Denkmalplatzes im Stadtteil Brüggen) Beschlussvorlage (Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Finanzierung von baulichen Verbesserungsmaßnahmen im Bereich des Denkmalplatzes im Stadtteil Brüggen)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18.1 / Zentrales TOP Baumanagement Drs.-Nr.: 192.16 Sachbearbeiter: Detlef Habicht Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 19.04.2016 Haupt- und Finanzausschuss 26.04.2016 Stadtrat 03.05.2016 X 04.04.2016 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Finanzierung von baulichen Verbesserungsmaßnahmen im Bereich des Denkmalplatzes im Stadtteil Brüggen Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 800 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr und der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt / der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zur Finanzierung von baulichen Verbesserungsmaßnahmen im Bereich des Denkmalplatzes im Stadtteil Brüggen (siehe Anlage) mit der Firma REWE Richrath Supermärkte GmbH & Co. OHG, Im Rauland 132-134, 50127 Bergheim. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Habicht Schwister Vaaßen Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) Einrichtungskosten 800 € Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 800 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: 800 € Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 192.16 Seite 2 Begründung: Die Firma REWE Richrath Supermärkte GmbH & Co OHG betreibt schon seit geraumer Zeit einen REWE-Markt am Marktplatz im Stadtteil Türnich. Darüber hinaus wird diese Gesellschaft in Kürze einen weiteren REWE-Markt am Hubertusplatz im Stadtteil Brüggen anmieten und dauerhaft betreiben. Im Zusammenhang mit der Neueröffnung des Marktes hat der Vertragspartner ein vitales Interesse daran, das unmittelbare Umfeld im Bereich seines zukünftigen Marktes städtebaulich aufzuwerten und somit für seine potentiellen Kunden attraktiver zu gestalten. Hierzu stellt er der Kolpingstadt Kerpen einmalig einen Betrag in Höhe von 25.000 € (i. W. fünfundzwanzigtausend Euro) zur Verfügung. Die Kolpingstadt wird im Gegenzug diesen Geldbetrag spätestens innerhalb von 18 Monaten nach Zahlung durch den Vertragspartner zweckgebunden dazu verwenden, den unmittelbar gegenüber befindlichen Denkmalplatz im Stadtteil Brüggen mit verschiedenen Umbau- und Gestaltungsmaßnahmen städtebaulich aufzuwerten. Um eine Finanzierung der verschiedenen Verbesserungsmaßnahmen im Bereich des Denkmalplatzes in Brüggen zu sichern, soll der in der Anlage beigefügten Entwurf eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Kolpingstadt Kerpen und der Firma REWE Richrath Supermärkte GmbH & Co. OHG, Im Rauland 132-134, 50127 Bergheim abgeschlossen werden. Die Verwaltung bittet um Beschluss gemäß Beschlussentwurf. Beschlussvorlage 192.16 Seite 3