Daten
Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
13.04.2016
Erstellt
01.04.16, 08:36
Aktualisiert
01.04.16, 08:36
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 22.2 / Schulen
Sachbearbeiter/in: Frau Rieker
TOP
Drs.-Nr.: 108.16
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
X
11.03.2016
Bemerkungen
13.04.2016
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Auswirkung der Aufhebung des Sprengelprinzips in Kerpen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Rieker
Drawanz
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Zum Schuljahr 2008/2009 wurden die Schulbezirke für Grundschulen abgeschafft.
Seitdem haben die Erziehungsberechtigten die freie Wahl an welcher Grundschule sie ihr Kind
anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nur an der nächstgelegenen Grundschule, sofern
die Aufnahmekapazität nicht überschritten ist. Die Schulleitungen nehmen Schülerinnen und
Schüler eigenständig auf im Rahmen der räumlichen bzw. vom Schulträger festgelegten
Kapazitäten sowie unter Beachtung der Vorgaben der Schulaufsicht. Bei Anmeldeüberhängen
muss die Schulleitung ein Aufnahmeverfahren nach den Vorgaben des § 46 SchulG durchführen.
Ein wesentliches Kriterium in diesem Auswahlverfahren ist die Entfernung des Wohnortes des
Kindes zur Schule.
Personenbezogene Daten werden durch den Schulträger nur im Zuge der Erfassung der erstmals
schulpflichtig werdenden Kinder zur Vorbereitung der Einschulung erhoben und den Schulen zur
Verfügung gestellt. Eine weitere Erfassung von Schülerdaten durch den Schulträger ist nicht
vorgesehen. Der Kolpingstadt als Schulträger liegen daher keine Daten über die Schülerinnen und
Schüler an den Kerpener Grundschulen vor.
Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens für die städtischen Grundschulen finden allerdings immer
Abstimmungsgespräche mit den Schulleitungen und auch der Schulaufsicht im Hinblick auf die
Anmeldesituation, die Klassenbildung und evtl. notwendige Ablehnungen statt. In diesen
Gesprächen wurden in den letzten Jahren keine Schülerwanderungen und auch keine
wahrnehmbaren Änderungen im Wahlverhalten der Erziehungsberechtigten thematisiert.
Es sind also keine wahrnehmbaren Konsequenzen aus der Abschaffung der Schulbezirke
festzustellen.
Beschlussvorlage 108.16
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