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Beschlussvorlage (Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
86 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
19.11.15, 21:06
Aktualisiert
19.11.15, 21:06
Beschlussvorlage (Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Inden)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt Regina Dechering 17.11.2015 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 03.12.2015 Rat 17.12.2015 TOP Ein Ja Nein 103/2015 Ent Bemerkungen Betrifft: Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Inden Beschlussentwurf: Die Beauftragung von Ingenieurleistungen gem. HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) fällt nicht unter die Zuständigkeit des § 2 (1) h Zuständigkeitsverordnung. Begründung: Mit Änderung der Zuständigkeitsverordnung unter dem § 2 gemäß dem Beschluss des Rates vom 22.10.2015 entscheidet der Hauptausschuss auch über die Beauftragung von juristischen Beratern und Sachverständigen. Zur Klärung der weiteren Vorgehensweise in Vorbereitung anstehender gemeindlicher Bau – und Planungsvorhaben soll festgestellt werden, dass Ingenieurleistungen nach HOAI nicht unter die Zuständigkeit des § 2 (1) h – die Beauftragung von juristischen Beratern und Sachverständigen der Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Inden fallen. Der Begriff „Sachständiger“ ist kein rechtlich geschützter Begriff. Grundsätzlich beinhaltet die Durchführung von komplexen Plan- und Bauvorhaben die Einschaltung von Ingenieuren gem. der HOAI. So liegt in der Grundsatzentscheidung für die Durchführung von Planverfahren oder gemeindlichen Bauvorhaben automatisch die Entscheidung auch zu der Einschaltung der notwendigen Ingenieurleistungen.