Daten
Kommune
Inden
Größe
122 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
11.12.15, 16:01
Aktualisiert
11.12.15, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
103/2015
1. Ergänzung
Aktenzeichen
Datum
Jörn Langefeld
10.12.2015
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Rat
17.12.2015
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Die Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Inden wird wie folgt geändert:
§ 2 (2) h erhält folgende Fassung: die Beauftragung von juristischen Beratern und juristischen
Sachverständigen
Begründung:
Mit Änderung der Zuständigkeitsverordnung unter dem § 2 gemäß dem Beschluss des Rates vom
22.10.2015 entscheidet der Hauptausschuss auch über die Beauftragung von juristischen Beratern
und Sachverständigen.
In der Sitzung des Hauptausschusses am 03.12.2015 bestand Einvernehmen darin, dass
Ingenieurleistungen nach HOAI nicht unter die Zuständigkeit des § 2 (2) h – die Beauftragung von
juristischen Beratern und Sachverständigen - der Zuständigkeitsverordnung der Gemeinde Inden
fallen, sondern mit dem Begriff „Sachverständige“ nur juristische Sachverständige gemeint sind.
Als Ergebnis der Beratung wird festgehalten, den § 2 (2) h, wie im Beschlussentwurf formuliert, zu
konkretisieren.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☐ ja
€
€
€
€
€
☐ ja
☒ nein
☐ nein
_______________________
Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)
Beschlussvorlage 103/2015 1. Ergänzung
Seite 2