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Beschlussvorlage (Überarbeitung der Planungsdaten im Haushalt 2016 - Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 02.10.2015)

Daten

Kommune
Inden
Größe
127 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
19.11.15, 21:06
Aktualisiert
18.12.15, 16:01
Beschlussvorlage (Überarbeitung der Planungsdaten im Haushalt 2016
- Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 02.10.2015) Beschlussvorlage (Überarbeitung der Planungsdaten im Haushalt 2016
- Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 02.10.2015) Beschlussvorlage (Überarbeitung der Planungsdaten im Haushalt 2016
- Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 02.10.2015)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 68/2015 1. Ergänzung Datum Kämmerei 27.10.2015 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 03.12.2015 Rat 17.12.2015 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: Überarbeitung der Planungsdaten im Haushalt 2016 - Gemeinsamer Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 02.10.2015 Beschlussentwurf: Der Rat der Gemeinde Inden nimmt die Sachdarstellung zur Kenntnis. Begründung: Bereits mit öffentlicher Mitteilung vom 13.08.2015 (siehe Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Gemeinde Inden vom 10.09.2015, TOP 1, Anlage 2) hat die Verwaltung über die aktuelle finanzielle Lage der Gemeinde Inden berichtet. Lt. Doppelhaushalt 2015/2016 wird für das Haushaltsjahr 2016 mit einem Defizit von rd. 3,451 Mio. € gerechnet. Verschlechterungen ergeben sich insbesondere im Bereich der Produkte 050 313 001 (Leistungen für Asylbewerber) sowie 050 315 001 (Soziale Einrichtungen). Da der Zustrom weiterer Flüchtlinge anhält, ist ebenfalls mit einer Steigerung der Kosten zu rechnen. Über die Entwicklung der Flüchtlingszahlen gibt nachstehende Tabelle einen Überblick: Stichtag 01.01.2015 01.04.2015 01.07.2015 01.10.2015 Asylanträge und Asylfolgeanträge 28 31 41 82 Duldungen 20 20 19 18 Flüchtlinge insgesamt 48 51 60 100 Somit haben sich die Zahlen im Laufe des Jahres mehr als verdoppelt. Im Jahresabschluss 2014 hat das Produkt 050 313 001 (Leistungen für Asylbewerber) einen Fehlbetrag von rd. 0,233 Mio € verzeichnet. Eine Hochrechnung für 2015 kommt somit auf einen Fehlbetrag von über 0,300 Mio. €. Prognostiziert wurden im Haushaltsplan 2015/2016 insgesamt rd. 0,177 Mio. € für 2015 und ebenfalls 0,177 Mio. € für 2016. Somit wird sich alleine im Jahr 2015 ein weiterer Fehlbetrag in diesem Bereich von rd. 0,123 Mio. € abzeichnen. In 2016 ist mit weiteren Steigerungen zu rechnen. Hingegen muss erwähnt werden, dass das Land Nordrhein-Westfalen dem Städte- und Gemeindebund angeboten hat, ab 2016 eine jährliche Pauschale in Höhe von 10.000 € pro Flüchtling zu bezahlen. Weiterhin soll der Personenkreis auf die geduldeten Flüchtlinge ausgeweitet werden. Sollte dies entsprechend umgesetzt werden, könnte eine Entlastung im gemeindlichen Haushalt von rd. 240.000 € erzielt werden. Lt. Aussage des Bergbautreibenden ist in 2016 mit keinerlei Gewerbesteuern zu rechnen. Der Haushaltsansatz in diesem Bereich i.H.v. rd. 3,605 Mio. € wird somit nicht erreicht werden können. In 2015 sind bisher rd. 11,910 Mio. € Gewerbesteuern gezahlt worden, hiervon alleine 9,077 Mio. € durch RWE. Somit entfallen auf die anderen Gewerbesteuerpflichtigen 2,833 Mio. €, sodass hier mit einer Verschlechterung von 0,772 Mio. € zu rechnen ist. Zusammenfassend ist für 2016 festzuhalten, dass sich das geplante Defizit somit auf rd. 3,983 Mio. € erhöhen kann. Sollte das Land NRW sein Angebot (s.o.) nicht umsetzen, so wird sich das Defizit weiterhin erhöhen. Im Doppelhaushalt 2015/2016 wurden konkrete Planungen, wie sie zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanes vorgelegen haben, für die Jahre 2015 und 2016 umgesetzt. Ab dem Jahr 2017 wurden gemäß Orientierungsdaten des Landes bzw. mit Wachstumsrechnungen die Haushaltsansätze ermitteln. Dies bedeutet, dass die Haushaltsansätze für 2016 sehr konkret sind und auch für die Jahre ab 2017 weitestgehend verwendet werden können. Die Defizite werden in diesen Jahren mithin in entsprechender Höhe ausfallen. Somit ist von einem kontinuierlichen Fehlbetrag von rd. 4,000 Mio. € auszugehen. Lediglich für 2017 muss mit einem höheren Defizit gerechnet werden, da aufgrund der Gewerbesteuer-Nachzahlung in 2015 erhöhte Umlagen gezahlt werden müssen. In 2017 dürfte der Fehlbetrag bei rd. 9,000 Mio. € liegen. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☐ ja € € € € € ☐ ja ☐ nein ☐ nein _______________________ Aufgestellt Beschlussvorlage 68/2015 1. Ergänzung Seite 2 _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant) Beschlussvorlage 68/2015 1. Ergänzung Seite 3