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Beschlussvorlage (Rahmenvereinbarung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerber)

Daten

Kommune
Inden
Größe
129 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
19.02.16, 16:01
Aktualisiert
19.02.16, 16:01
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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Sozialamt 50/Wacker 17.02.2016 öffentlich Beratungsfolge Termin TOP Ein Ja Nein 22/2016 Ent Bemerkungen Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 03.03.2016 Betrifft: Rahmenvereinbarung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerber Beschlussentwurf: Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Begründung: Mit Schreiben vom September 2015 hat der Städte- und Gemeindebund Informationen bzgl. der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerber übersandt. Durch die Umstellung auf die elektronische Gesundheitskarte sollten sich für Asylbewerber selbst aber auch für die Kommunen Verbesserungen ergeben. Die Rahmenvereinbarung gilt nur für die ersten 15 Monate des Hilfebezuges, da danach durch die analoge Anwendung des SGB XII, die Regelung des § 264 SGB V zum Zuge kommt. Zum einen sind die Leistungen der E-card weitergehender als dies § 4 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) vorsieht. Inhaber der E-card erhalten mit wenigen Ausnahmen (Z.B. Kuren) den gleichen Leistungsumfang wie gesetzlich Versicherte. Damit wird deutlich, dass sich die Krankenbehandlungskosten steigern werden. Unabhängig hiervon ist aber auch der Verwaltungskostenersatz für die von der Krankenkasse durchzuführende Wahrnehmung von Ausgaben zu beachten. Es sind 8 % der entstandenen Leistungsaufwendungen, mindestens aber 10 € pro angefangenem Betreuungsmonat je Leistungsberechtigtem zu zahlen. Dies bedeutet, dass ein Fall, der keine tatsächlichen Aufwendungen verursacht, trotzdem mit 120 € + 10 € für die Ausstellung der Karte + 10 € = 130 € Kosten pro Jahr verursacht. Ausgehend von rund 110 in Frage kommenden Leistungsfällen ergibt dies eine Jahressumme von 14.300 €. Es ist festzustellen, dass insbesondere bei den Einzelpersonen noch lange nicht in jedem Fall Arztbesuche erforderlich werden. Darüber hinaus ist das vorzunehmende Anmeldeverfahren auch ein nicht unerheblicher Faktor. Mit dem Beitritt zur Rahmenvereinbarung mit den Krankenkassen sind die Personen der Krankenkasse zu melden. Danach zahlt die Gemeinde Inden solange Krankheitskosten bis eine schriftliche Abmeldung durch die Kommune erfolgt und die elektronische Gesundheitskarte eingezogen und an die Krankenkasse zurückgeschickt wurde. Hier ergibt sich das Problem, wie bei untergetauchten Asylbewerbern die E-Card eingezogen werden soll. Die Argumentation, dass die Ausstellung der Krankscheine für Asylbewerber unangenehm sein könnte, stellt sich zumindest für den Bereich der Gemeinde Inden nicht. Sofern jemand den Arzt aufsuchen möchte, wird ihm ein Krankenschein ausgestellt. Asylbewerber erhalten auf Nachfrage für das jeweilige Quartal einen Krankenbehandlungsschein, der es ihnen ermöglicht, den Hausarzt aufzusuchen. Hierbei erfolgt keine Prüfung der Gründe, die Entscheidung, ob ein Notfall gegeben ist, liegt beim Arzt. Darüber hinaus ist nach einer Aufenthaltszeit von 15 Monaten jeder Fall zu prüfen, inwieweit sog. Analogleistungen nach SGB XII zu erbringen sind. Soweit ein Fall auf Analogleistungen umgestellt wird, ist damit automatisch die Anmeldung bei einer Krankenkasse verbunden. (In diesem Fall sind allerdings nur 4 % der tatsächlich entstehenden Kosten als Verwaltungskostenbeitrag zzgl. der tatsächlich entstehenden Kosten zu zahlen.) Seitens der Verwaltung wird zur Zeit keine Verbesserung durch den Beitritt zur Rahmenvereinbarung gesehen. Aus diesem Grund soll zum jetzigen Zeitpunkt kein Beitritt zur Vereinbarung erfolgen. Rückfragen in anderen kreisangehörigen Kommunen ergaben eine vergleichbare Regelung. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: wenn ja: Finanzierungsbedarf gesamt: davon: im Haushalt des laufenden Jahres in den Haushalten der folgenden Jahre erstes Folgejahr zweites Folgejahr drittes Folgejahr Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung: wenn ja: Produkt: Sachkonto: wenn nein: Finanzierungsvorschlag: ☐ ja € € € € € ☐ ja ☒ nein ☐ nein _______________________ Aufgestellt _______________________ _______________________ ___________________________ Bürgermeister Fachbereichsleiter Kämmerer (wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant) Beschlussvorlage 22/2016 Seite 2