Daten
Kommune
Inden
Größe
129 kB
Datum
03.03.2016
Erstellt
19.02.16, 16:01
Aktualisiert
19.02.16, 16:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Sozialamt
50/Wacker
17.02.2016
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
TOP Ein Ja
Nein
22/2016
Ent Bemerkungen
Sozial-, Sport- und Kulturausschuss 03.03.2016
Betrifft:
Rahmenvereinbarung zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerber
Beschlussentwurf:
Der Sozial-, Sport- und Kulturausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Begründung:
Mit Schreiben vom September 2015 hat der Städte- und Gemeindebund Informationen bzgl. der
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerber übersandt. Durch die Umstellung
auf die elektronische Gesundheitskarte sollten sich für Asylbewerber selbst aber auch für die
Kommunen Verbesserungen ergeben.
Die Rahmenvereinbarung gilt nur für die ersten 15 Monate des Hilfebezuges, da danach durch die
analoge Anwendung des SGB XII, die Regelung des § 264 SGB V zum Zuge kommt.
Zum einen sind die Leistungen der E-card weitergehender als dies § 4 Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) vorsieht. Inhaber der E-card erhalten mit wenigen Ausnahmen (Z.B. Kuren) den
gleichen Leistungsumfang wie gesetzlich Versicherte. Damit wird deutlich, dass sich die
Krankenbehandlungskosten steigern werden.
Unabhängig hiervon ist aber auch der Verwaltungskostenersatz für die von der Krankenkasse
durchzuführende Wahrnehmung von Ausgaben zu beachten. Es sind 8 % der entstandenen
Leistungsaufwendungen, mindestens aber 10 € pro angefangenem Betreuungsmonat je
Leistungsberechtigtem zu zahlen. Dies bedeutet, dass ein Fall, der keine tatsächlichen
Aufwendungen verursacht, trotzdem mit 120 € + 10 € für die Ausstellung der Karte + 10 € = 130 €
Kosten pro Jahr verursacht. Ausgehend von rund 110 in Frage kommenden Leistungsfällen ergibt
dies eine Jahressumme von 14.300 €.
Es ist festzustellen, dass insbesondere bei den Einzelpersonen noch lange nicht in jedem Fall
Arztbesuche erforderlich werden.
Darüber hinaus ist das vorzunehmende Anmeldeverfahren auch ein nicht unerheblicher Faktor. Mit
dem Beitritt zur Rahmenvereinbarung mit den Krankenkassen sind die Personen der Krankenkasse
zu melden. Danach zahlt die Gemeinde Inden solange Krankheitskosten bis eine schriftliche
Abmeldung durch die Kommune erfolgt und die elektronische Gesundheitskarte eingezogen und an
die Krankenkasse zurückgeschickt wurde. Hier ergibt sich das Problem, wie bei untergetauchten
Asylbewerbern die E-Card eingezogen werden soll.
Die Argumentation, dass die Ausstellung der Krankscheine für Asylbewerber unangenehm sein
könnte, stellt sich zumindest für den Bereich der Gemeinde Inden nicht. Sofern jemand den Arzt
aufsuchen möchte, wird ihm ein Krankenschein ausgestellt. Asylbewerber erhalten auf Nachfrage
für das jeweilige Quartal einen Krankenbehandlungsschein, der es ihnen ermöglicht, den Hausarzt
aufzusuchen. Hierbei erfolgt keine Prüfung der Gründe, die Entscheidung, ob ein Notfall gegeben
ist, liegt beim Arzt.
Darüber hinaus ist nach einer Aufenthaltszeit von 15 Monaten jeder Fall zu prüfen, inwieweit sog.
Analogleistungen nach SGB XII zu erbringen sind. Soweit ein Fall auf Analogleistungen umgestellt
wird, ist damit automatisch die Anmeldung bei einer Krankenkasse verbunden. (In diesem Fall sind
allerdings nur 4 % der tatsächlich entstehenden Kosten als Verwaltungskostenbeitrag zzgl. der
tatsächlich entstehenden Kosten zu zahlen.)
Seitens der Verwaltung wird zur Zeit keine Verbesserung durch den Beitritt zur
Rahmenvereinbarung gesehen. Aus diesem Grund soll zum jetzigen Zeitpunkt kein Beitritt zur
Vereinbarung erfolgen. Rückfragen in anderen kreisangehörigen Kommunen ergaben eine
vergleichbare Regelung.
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Der Beschluss hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
wenn ja:
Finanzierungsbedarf gesamt:
davon: im Haushalt des laufenden Jahres
in den Haushalten der folgenden Jahre
erstes Folgejahr
zweites Folgejahr
drittes Folgejahr
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung:
wenn ja:
Produkt:
Sachkonto:
wenn nein: Finanzierungsvorschlag:
☐ ja
€
€
€
€
€
☐ ja
☒ nein
☐ nein
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Aufgestellt
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Bürgermeister
Fachbereichsleiter
Kämmerer
(wenn Beschluss haushaltsrechtlich relevant)
Beschlussvorlage 22/2016
Seite 2